SARS-CoV-2: Tipps und Hintergründe zur Impfung für Genesene
Über sieben Millionen Menschen in Deutschland haben seit Beginn der Pandemie eine COVID-19-Erkrankung überstanden. Auch sie sollten sich impfen lassen, raten Experten. Was gilt es zu beachten?
Wie lange Schutz nach Corona-Infektion
Genesene entwickeln zumindest vorübergehend einen gewissen Schutz gegen eine erneute Ansteckung. Bei einer Infektion kommt der Körper in Kontakt mit den Viren. Das Immunsystem lernt sie kennen und bereitet für die Zukunft verschiedene zielgerichtete Abwehrmechanismen vor.
Allerdings zeigte sich mit Auftreten der Omikron-Variante ein deutlich herabgesetzter und kürzerer Schutz der Genesenen gegenüber einer erneuten Infektion, weshalb die Gültigkeit des Genesenen-Status für Ungeimpfte mittlerweile nur noch drei Monate beträgt.
Noch Mitte Januar 2022 war die Gültigkeit für alle Genesenen auf drei Monate verkürzt worden. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) erfolgte aus wissenschaftlicher Sicht, berichtete ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.
Grundlage der Neubewertung sei der Unterschied zwischen der nun vorherrschenden Omikron-Variante, bei der ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach Ablauf der drei Monate erneut zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Richtlinie bezog sich auf die zuvor hauptsächlich verbreitete Delta-Variante des Coronavirus. Dass für kurze Zeit auch geimpfte Genesene nur drei Monate als genesen galten, war eine Information, die auf unpräzisen Angaben des RKI Mitte Januar beruhte.
Genesenen-Nachweis für Ungeimpfte nur drei Monate gültig
Nach Vorgaben des Robert-Koch-Instituts müssen Genesenen-Nachweise für Ungeimpfte folgende Kriterien erfüllen: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen.“ Und: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.“ Diese Vorgaben entsprechen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und werden fortlaufend geprüft. Auch bereits bestehende Genesenen-Nachweise sind gemäß der neuen Regelung nur noch maximal drei Monate gültig.
Grundimmunisierung bei Genesenen durch Impfung
Da die Entwicklung des Immunschutzes unterschiedlich ausfalle und eine Orientierung an dem Antikörperlevel nicht sinnvoll sei, wird auch nach der Genesung zu einer Impfung geraten, so Klaus Cichutek, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für ungeimpfte Personen ab 12 Jahren, die eine gesicherte COVID-19-Infektion durchlaufen haben, die Verabreichung einer Impfstoffdosis. Die Impfung soll im Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Infektion erfolgen, wenn diese mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dies gilt auch für 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen.
Wurde die Infektion mit einem Antikörpertest festgestellt, kann die Impfung vier Wochen nach der Diagnose stattfinden.
Kinder unter 12 Jahre ohne Vorerkrankungen, die eine labordiagnostisch nachgewiesene COVID-19-Infektion durchlaufen haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.
Auffrischimpfung bei Genesenen
Auch Personen, die nach einer COVID-19-Infektion eine Impfstoffdosis erhalten haben oder eine Durchbruchsinfektion durchgemacht haben, sollen eine Auffrischimpfung erhalten, um den Immunschutz zu verbessern. Hierfür gilt:
Genesene, die nach einer SARS-CoV-2-Infektion eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorherigen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.
Personen, die nach einer COVID-19-Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchlaufen haben, sollen ebenfalls im Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Infektion eine Auffrischimpfung erhalten. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Impfstoffdosen sie bereits erhalten haben.
Weitere Informationen zur Impfung bei Genesenen finden Sie hier und hier.
Welcher Impfstoff für Genesene?
Für die Impfung gegen COVID-19 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) zur Grundimmunisierung den Impfstoff von Biontech/ Pfizer für Personen ab 5 Jahren. Personen ab 30 Jahren können alternativ den Impfstoff von Moderna erhalten, Personen ab 60 Jahren auch den Impfstoff von Johnson & Johnson. Der Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca kommt in Deutschland seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr zum Einsatz.
Für die Auffrischungsimpfung empfiehlt die Stiko allen Personen ab 12 Jahren einen mRNA-Impfstoff, der in einem Mindestabstand von drei Monaten verabreicht wird. Personen unter 30 Jahren wird ausschließlich der Einsatz des Impfstoffes von Biontech/ Pfizer empfohlen. Für Personen ab 30 Jahren sind beide mRNA-Impfstoffe (von Biontech/ Pfizer und Moderna) geeignet. Dies gilt unabhängig davon, welcher Impfstoff für die Grundimmunisierung verabreicht wurde.
Mein PCR-Testnachweis ist weg - und nun?
Genesene, die sich impfen lassen wollen, wenden sich an die Arztpraxis oder das Testzentrum, wo der Abstrich vorgenommen wurde. Wer sich noch erinnert, in welchem Labor die Probe ausgewertet wurde, kann auch dort anfragen.
Lässt sich der Nachweis nicht erbringen, gilt: In der Regel sind dann zwei Impfungen und die Auffrischung für einen vollständigen Impfstatus fällig.
Wie genau können Genesene ihren Impfstatus digital nachweisen?
Theoretisch können Sie den Genesenen-Status genau wie die Impfung in Nachweis-Apps wie der CovPass-App und der Corona-Warn-App hinterlegen. Aber wo bekommt man den QR-Code zum Einscannen des Nachweises in die App her? In den Fragen und Antworten der CovPass-App heißt es dazu: «Das Genesenen-Zertifikat erhalten Sie in den Arztpraxen.» Das BMG schreibt, dass das Genesenen-Zertifikat durch die Person, die einen Test durchführt oder überwacht, oder durch jede Ärztin oder jeden Apotheker ausgestellt werden könne.
Um den digitalen Nachweis zum Vorzeigen auf dem Smartphone zu bekommen, müssten Genesene drei Dokumente vorlegen: einen Ausweis mit Foto, den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die Impfung, etwa im Impfausweis. Apotheken in der Umgebung, die das Zertifikat ausstellen können, findet man auf der Website mein-apothekenmanager.de.
Müssen Genesene und einmal Geimpfte bei Reisen Probleme befürchten?
Aufgrund der sich stetig wandelnden Pandemielage gelten in anderen Ländern teils unterschiedliche Vorschriften. Was ist also, wenn bei der Einreise dort ein Status als geimpfter Genesener nicht als vollständig anerkannt wird? Es bleibt Reisenden nichts anderes übrig, als sich vorher genau zu informieren.
Für Reisen innerhalb der EU gibt es von der Europäischen Kommission unter reopen.europa.eu/de eine Übersicht, in der man erfährt, mit welchem Impfstatus eine Einreise ohne weitere Einschränkungen möglich ist.
Auf internationaler Ebene liefen Bemühungen seitens der EU zur gegenseitigen Anerkennung der jeweils gültigen Impfschemata, teilt das BMG mit. Unsicherheiten bleiben also, auch für genesene Reisende mit Impfung.