Logo der Apotheken Umschau

Seit Februar 2022 ist es in Deutschland zur Covid-19-Behandlung zugelassen, seit August dürfen es Hausärztinnen und Hausärzte direkt an Erkrankte abgeben: Das Medikament Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) soll schwere Verläufe verhindern und Krankenhausaufenthalte vermeiden.

Vorgesehen ist es für Covid-19-Erkrankte, die besonders gefährdet sind, einen schweren Verlauf zu erleiden, aber noch keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen. Dazu zählen etwa ältere Menschen und Vorerkrankte. Allerdings schränken zahlreiche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten den Einsatz von Nirmatrelvir/Ritonavir stark ein.

Mehr über mögliche Wechselwirkungen:

Erhöhtes Risiko für Medikationsfehler

Hinzu kommt: Damit das Medikament überhaupt wirken kann, ist neben einem frühzeitigen Behandlungsstart – innerhalb der ersten fünf Tage nach Symptombeginn – auch die korrekte Einnahme von Nirmatrelvir/Ritonavir entscheidend. Dass es dabei jedoch immer wieder zu Fehlern kommt, darauf weist die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) in der Dezemberausgabe (2022) ihrer Zeitschrift „Arzneiverordnung in der Praxis“ hin.

Demnach sind der AkdÄ zwei Fälle inkorrekter Einnahme mit Paxlovid gemeldet worden. In der Europäischen Datenbank für gemeldete Nebenwirkungen gingen bis Mitte November rund 200 solcher Meldungen ein. Auch in den USA kam es offenbar bereits zu Medikationsfehlern, heißt es in einer Notfallgenehmigung der Food and Drug Administration (FDA). Vor allem das Einnahmeschema und die Packungs-Beschriftung sorgten für Verwirrung. Im August 2022 wurde dort daher eine Änderung der Produktinformation und das Versenden eines Rote-Hand-Briefes veranlasst.

Auch die AkdÄ führt Medikationsfehler vor allem auf das komplexe Einnahmeschema von Nirmatrelvir/Ritonavir mit je drei einzelnen Tabletten morgens und abends zurück. Zudem begünstige die Unterteilung in Morgen- und Abenddosis eine Fehldosierung, sobald eine Einnahme vergessen werde. Hier gelte die Acht-Stunden-Frist, um eine vergessene Dosis nachzuholen. Sind also weniger als acht Stunden seit dem Zeitpunkt der vergessenen Einnahme vergangen, kann man die Dosis noch nachholen und anschießend die Einnahme wie gewohnt fortsetzen. Sind es bereits mehr als acht Stunden, wird die vergessene Dosis ausgelassen und die nächste zur gewohnten Zeit eingenommen.

So wird Nirmatrelvir/Ritonavir richtig eingenommen:

Das antivirale Mittel enthält zwei Wirkstoffe: Nirmatrelvir und Ritonavir. Nirmaltrevir in Form von rosa Tabletten, Ritonavir als weiße.

Eine Packung des Medikaments enthält fünf Blister, also für jeden Tag einen. Jeder Blister ist farblich unterteilt in eine Morgendosis (zum Beispiel golden, mit Sonnensymbol) und eine Abenddosis (zum Beispiel blau, mit Halbmondsymbol).

Jede Dosis besteht aus:

  • zwei rosafarbenen Tabletten mit je 150 mg Nirmatrelvir (Prägung „PFE“ auf der einen Seite, „3CL“ auf der anderen)
  • einer weißen Tablette Ritonavir 100 mg (Prägung „H“ auf einer, „R9“ auf der anderen Seite).

Falls vom Arzt nicht anders verordnet, müssen diese drei Tabletten zusammen jeweils morgens und abends über fünf Tage eingenommen werden. Patientinnen und Patienten sollten die Pillen unzerkaut und mit ausreichend Flüssigkeit schlucken. Sie können mit oder ohne Mahlzeiten eingenommen werden.

Wichtig: Bei Patientinnen und Patienten mit Nierenerkrankungen kann es möglich sein, dass eine andere Dosierung nötig ist. Halten Sie sich daher bitte an die Verordnung Ihres Arztes oder ihrer Ärztin.

Gebrauchsinformationen auf Deutsch aushändigen lassen

Nicht irritieren lassen sollten sich Patientinnen und Patienten übrigens von der Kennzeichnung auf dem Blister und Umkarton: Denn der Wirkstoff Nirmatrelvir wird dort gar nicht namentlich erwähnt. Stattdessen wird er als Code (PF-07321332) angegeben, während der Wirkstoff Ritonavir als solcher bezeichnet wird.

Für manche ebenfalls verwirrend: Die Verpackungen in Deutschland sind teilweise noch auf Englisch beschriftet. Patientinnen und Patienten bekommen aber von Ärztinnen und Ärzten sowie in Apotheken eine deutschsprachige Gebrauchsinformation ausgehändigt. Diese kann ebenfalls auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte heruntergeladen werden.

Lesen Sie auch: