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1.) Antivirale Antikörper

  • Casirivimab + Imdevimab

Hierbei handelt es sich um ein Kombinationspräparat von zwei Antikörpern, welche an eine bestimmte Stelle des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 binden und somit ein Andocken an die körpereigenen Zellen verhindern sollen.

Zugelassen in der EU ist das Medikament[1] seit dem 12.11.2021 für Patienten ab 12 Jahren und mindestens 40 Kilogramm. Es kann sowohl zur Therapie als auch zur Prophylaxe (Vorbeugung) einer Infektion mit zu erwarteten schweren Verlaufs gegeben werden. Es sollte innerhalb von sieben Tagen nach Symptombeginn als Spritze oder Infusion gegeben werden.

Allerdings scheinen diese Antikörper bei der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante weniger zu wirken.

  • Tixagevimab + Cilgavimab

Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Kombinationspräparat aus zwei monoklonalen Antikörpern, welches seit dem 28.03.2022 eine Zulassung zur Vorbeugung bei einem zu erwartenden schweren Verlauf hat. Es kann ab 12 Jahren und einem Körpergewicht von mindestens 40 kg eingesetzt werden. Geimpfte Personen mit einem unzureichendem Impferfolg, zum Beispiel aufgrund einer Unterdrückung des Immunsystems, können damit einer Erkrankung an Covid-19 vorbeugen.

Die Tests im Labor weisen auf eine Verminderte Wirksamkeit bei der ersten Omikron-Variante (BA.1) hin, bei der später hinzugekommenen Omikron-Variante (BA.2) scheint diese Antikörperkombination ebenso wie bei allen zuvorigen Varianten wirksam zu sein.

  • Regdanvimab

Regdanvimab ist ein monoklonaler Antikörper, welcher ebenfalls an das Spike-Protein bindet und somit das Andocken des Virus an die Zielzelle unterbinden soll. Zugelassen in der EU ist es seit 12.11.2021 zur Therapie von an Covid-19 erkrankten Erwachsenen mit zu erwartendem schweren Verlauf. In vitro Studien weißen darauf hin, dass es gegen die Omikron-Variante nicht wirksam ist. Das Medikament steht in Deutschland nicht zur Verfügung.

  • Sotrovimab

Auch hierbei handelt es sich um einen monoklonalen Antikörper, welcher an eine bestimmte Region des Spike-Protein des SARS-Cov-2 Virus binden kann. Es wurde am 12.12.2021 in der EU zugelassen und kann ab 12 Jahren und 40 Kilogramm angewandt werden. Er kommt als Therapie in Betracht bei Betroffenen, bei welchen aufgrund etwa von Vorerkrankungen oder einem unzureichendem Ansprechen auf die Impfung wegen einer Immunschwäche ein schwerer Verlauf zu erwarten wäre. Sotrovimab kann zum Beispiel eingesetzt werden, wenn die Betroffenen aktuell noch einen leichten oder mittelschweren Verlauf haben und noch nicht im Krankenhaus behandelt werden müssen. Sotrovimab sollte möglichst innerhalb der ersten fünf Tage nach Symptombeginn gegeben werden.

In vitro-Studien weißen darauf hin, dass es bei der ersten Omikron-Variante (BA.1) sowie allen vorherigen Varianten wirksam ist, bei der zweiten Omikron-Variante (BA.2) scheint es eine geringere Wirksamkeit zu besitzen.

2.) Intrazellulär wirksame Medikamente

Diese Medikamente verhindern eine weitere Vermehrung des Virus, nachdem es in die Zielzelle eingedrungen (intrazellulär) ist. Hierbei werden verschiedene Mechanismen, welche das Virus für seine Vervielfältigung braucht gehemmt oder geschädigt, so dass es sich nicht weiter vermehren kann.

  • Remdesivir

Remdesivir bindet an ein Enzym (rna-abhängige RNA-Polymerase), welches für das Ablesen des Erbgutes des Virus und damit zur Produktion weiterer Viren notwendig ist. Dieser Prozess wird dadurch abgebrochen. Remdesivir war das erste in der EU zugelassene Medikament (seit 03.07.2020) und kann bei ab 12 Jahren und 40 Kilogramm Körpergewicht angewandt werden. Es ist für Patienten und Patientinnen gedacht, welche durch Sars-CoV-2 an einer Lungenentzündung leiden und eine Sauerstoff-Therapie benötigen.

Bildergalerie zur Virusvermehrung allgemein und der Wirkung von Remdesivir:

  • Nirmatrelvir (= PF-07321332) und Ritonavir

Die Wirksamkeit dieses Medikamentes zielt ebenfalls auf einen in der Zelle ablaufenden Mechanismus - wenn bereits das Virus in die Zielzelle eingedrungen ist. Über eine Blockade eines bestimmten Enzyms (virale 3CL-Protease) wird die Virusvermehrung unterbunden. Es ist in der EU seit dem 28.01.2022 zugelassen. Die deutsche Bundesregierung hat 1 Millionen Packungen des Medikamentes bestellt.

3.) Die Immunreaktion dämpfende Medikamente

Bei dieser Gruppe handelt es sich um Medikamente, welches die körpereigene überschießende Immunreaktion als Antwort auf die Virusinfektion bremsen soll.

  • Dexamethason

Da Dexamethason in der überschießenden Entzündungsphase eingreift und somit eher im späteren Verlauf einer Infektion eine Rolle spielt, wird dieses Medikament vor allem bei an Covid-19 erkrankten Personen (ab 12 Jahren) eingesetzt, welche bereits im Krankenhaus behandelt werden müssen und eine Sauerstofftherapie benötigen. Dexamethason gehört zu den Glucocorticoiden und spielen schon lange eine Rolle bei der Behandlung von entzündlichen oder allergischen Prozessen.

  • Tocilizumab

Toclizumab gehört zu den Interleukin-6-Rezeptorblockern (IL-6). Interleukine sind Botenstoffe, die bei der Übermittlung von Entzündungsreaktionen eine wichtige Rolle spielen. Sie kurbeln auch viele weitere Prozesse an, welche für unsere Immunantwort von Bedeutung sind. Seit 07.12.2021 ist Tocilizumab in der EU zugelassen und steht in Deutschland zur Verfügung. In Deutschland kann es zur Behandlung von an Covid-19 erkrankten Erwachsenen verwendet werden, welche eine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen.[2]

  • Anakinra

Dieses Medikament ist ein Interleukin-1-Rezeptorblocker und greift damit ebenfalls in die durch Botenstoffe vermittelte Entzündungreaktion ein. Ziel ist auch hier, eine zu starke Reaktion des Immusystems zu verhindern. Seine Zulassung erfolgte am 20.12.2021 und steht in Deutschland zur Verfügung.


Quellen:

  • [1] vfa: Covid-19: zugelassene und zur Zulassung eingereichte Medikamente. https://www.vfa.de/... (Abgerufen am 19.05.2022)
  • [2] Fachgruppe COVRIIN beim Robert-Koch-Institut (COVRIIN@rki.de): Medikamentöse Therapie bei COVID-19 mit Bewertung durch die Fachgruppe COVRIIN beim Robert Koch-Institut. https://www.rki.de/... (Abgerufen am 19.05.2022)