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Ein kleiner Mensch wächst in meinem Bauch heran. Geht es ihm gut? Bekommt mein Baby alles, was es braucht? Mütter in spe machen sich viele Gedanken über die Gesundheit ihres Kindes, und darüber, wie ihr eigener Körper mit den ungewohnten Umständen zurechtkommt. Um mögliche Komplikationen früh zu erkennen und abzuwenden, haben Schwangere Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen.

Schwanger! Und nun? Die ersten Schritte

Viele Frauen stellen durch körperliche Anzeichen wie dem Ausbleiben der Periode, Spannen der Brüste oder morgendlicher Übelkeit fest, dass sie schwanger sein könnten. Ein Schwangerschaftstest aus der Apotheke kann den Verdacht bestätigen. In der Regel sind die Tests bereits ungefähr zwei Wochen nach der Befruchtung aussagekräftig, also etwa ab dem Ausbleiben der Regel. Die erste Schwangerschaftswoche beginnt mit dem ersten Tag der letzten Periode. Demnach fällt Schwangeren das Ausbleiben ihrer Regel meist frühestens zu Beginn der fünften Schwangerschaftswoche (SSW) auf.

Untersuchungskalender für die Schwangerschaft

  • SSW 4 bis 5: Schwangerschaftstest 
  • ab SSW 5: Erstuntersuchung mit Blutuntersuchungen, eventuell Krebsvorsorge, Anlage des Mutterpasses
  • SSW 9 bis 12: Vorsorgeuntersuchung, erster Ultraschall
  • etwa SSW 12 bis 14: bei Rhesus-negativen Frauen Bestimmung des Rhesus-Faktors des Kindes aus dem mütterlichem Blut, evtl. Ersttrimester-Screening, DNA-Bluttest auf Trisomien (ab SSW 10), gegebenenfalls Chorionzottenbiopsie 
  • SSW 13 bis 16: Vorsorgeuntersuchung 
  • SSW 16 bis 17: gegebenenfalls Amniozentese
  • SSW 17 bis 20: Vorsorgeuntersuchung, zweiter Ultraschall, eventuell Feinultraschall
  • SSW 21 bis 24: Vorsorgeuntersuchung
  • SSW 24 bis 27: Antikörper-Suchtest, Oraler Glukosetoleranztest
  • SSW 25 bis 28: Vorsorgeuntersuchung
  • SSW 29 bis 32: Vorsorgeuntersuchung, dritter Ultraschall
  • ab SSW 32: ab jetzt Vorsorgeuntersuchung alle zwei Wochen, eventuell mit CTG (Kardiotokogramm) zur Messung der Herztöne des Kindes und der Wehen
  • SSW 33 bis 34: Vorsorgeuntersuchung
  • SSW 35 bis 36: Vorsorgeuntersuchung, eventuell Abstrich auf B-Streptokokken
  • SSW 37 bis 38: Vorsorgeuntersuchung, eventuell CTG
  • ab SSW 40: etwa alle zwei Tage Vorsorgeuntersuchung, CTG, Bestimmung der Fruchtwassermenge

Wenn ansonsten keine Beschwerden vorliegen, raten Frauenärzte meist zu einer Erstuntersuchung ab der fünften Schwangerschaftswoche. Dieser Termin beginnt in der Regel, indem der Arzt oder die Ärztin mittels Ultraschall die Schwangerschaft bestätigt und eine körperliche Untersuchung vornimmt. Dann folgt ein ausführliches Gespräch. Der Arzt oder die Ärztin stellt Fragen nach dem allgemeinen Befinden, und den Krankheiten, die die Schwangere hatte oder hat. Er oder sie berät auch zu allgemeinen Themen wie Ernährung, körperlicher Aktivität oder Impfungen während der Schwangerschaft.

Beratende Expertin: Dr. med. Mareike Pöllmann, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in München

Beratende Expertin: Dr. med. Mareike Pöllmann, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in München

Nach den Mutterschafts-Richtlinien sind etwa zehn Vorsorgetermine vorgesehen. Diese wird der Arzt oder die Ärztin während der Schwangerschaft etwa alle vier Wochen durchführen, ab der 32. SSW alle vierzehn Tage. Wenn der Entbindungstermin überschritten ist, untersucht der Arzt oder die Ärztin in kürzeren Abständen, ungefähr alle zwei Tage. Zur Dokumentation aller Befunde gibt es den Mutterpass. Den Großteil der Vorsorge kann alternativ auch eine Hebamme oder ein Geburtshelfer durchführen.

Allgemeine Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft

Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird die Schwangere gewogen. Auf diese Weise verfolgt der Arzt oder die Ärztin, wie schnell und wie viel sie zunimmt. Außerdem misst er den Blutdruck. Ist er zu niedrig, kann das Kreislaufprobleme verursachen. Ist der Blutdruck deutlich zu hoch, muss der Arzt oder die Ärztin prüfen, ob eine Bluthochdruckerkrankung in der Schwangerschaft vorliegt, beispielsweise eine Präeklampsie.

Bei der frauenärztlichen Untersuchung kontrolliert der Arzt oder die Ärztin den Muttermund und den Stand der Gebärmutter. Dabei kann auch eine Krebsvorsorge erfolgen, falls diese schon länger zurückliegt.

Außerdem lässt der Arzt oder die Ärztin die Schwangere jedes Mal eine Urinprobe abgeben. Zucker im Urin kann auf einen gestörten Glukosestoffwechsel hindeuten, zum Beispiel auf einen Gestationsdiabetes. Auch Eiweiß im Urin deutet manchmal auf bestimmte schwangerschaftsbedingte Krankheiten hin.

Blutuntersuchungen in der Schwangerschaft

Bei manchen Terminen nimmt der Arzt oder die Ärztin auch Blut ab. Zum Beispiel misst er oder sie bei der Erstuntersuchung den roten Blutfarbstoff Hämoglobin. Der Wert zeigt, ob das Blut der Mutter genügend Sauerstoff transportieren kann. Falls der Hämoglobinwert zu niedrig ist, kann das an einer mangelhaften Versorgung mit Eisen liegen.

Außerdem ist die Bestimmung des Rhesusfaktors des Kindes aus dem mütterlichen Blut möglich. Die wird jedoch nur durchgeführt, wenn die Mutter einen negativen Rhesusfaktor hat: Denn wenn das Kind Rhesus-positiv ist, kann es vorkommen, dass die Mutter Abwehrstoffe gegen den Rhesusfaktor des Kindes bildet.

Darüber hinaus erfolgen Bluttests zu Infektionen, die dem Ungeborenen gefährlich werden könnten: Der Arzt oder die Ärztin prüft zum Beispiel eventuell, ob die Frau gegen Röteln immun ist, weil eine Infektion während der Schwangerschaft dem Kind schwer schaden könnte. Ein HIV-Test sollte ebenfalls zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen. Außerdem testen Arzt oder Ärztin die werdende Mutter auf Hepatitis B. Liegt diese Erkrankung vor, kann der Arzt oder die Ärztin die Schwangere ab der 12. Schwangerschaftswoche mit einer antiviralen Therapie behandeln, um eine Übertragung des Virus auf das Kind zu vermeiden.

Weil auch der Parasit Toxoplasma gondii dem Kind schaden kann, bieten die Ärzte eine Untersuchung des Blutes auf Toxoplasmose an. Diese Untersuchung zahlen die Kassen allerdings oft nicht, die Schwangere muss dann selbst abwägen, ob sie den Test durchführen lässt. Eine Infektion mit Toxoplasmose kann zum Beispiel durch Katzen übertragen werden, aber auch durch ungenügend gereinigtes Obst oder Gemüse. Falls eine Infektion während der Schwangerschaft eintritt, gibt es eine medikamentöse Therapie, die helfen kann, Schäden beim Ungeborenen vorzubeugen.

Weitere Blutuntersuchungen können abhängig vom Gesundheitszustand und den Lebensumständen der Schwangeren angebracht sein, zum Beispiel bei Verdacht auf Ringelröteln, oder ein Test auf Zytomegalie-Immunität bei Frauen, die viel Kontakt mit Kleinkindern haben. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch diese Untersuchungen nicht immer.

Abstrich auf B-Streptokokken

Ein weiterer Erreger, der bei der Geburt auf das Kind übergehen kann, sind B-Streptokokken im Vaginal- oder Analbereich. Mittels Abstrich lässt sich eine Besiedelung feststellen. Falls vorhanden, kann ein Antibiotikum bei der Geburt helfen, eine Infektion des Kindes zu verhindern. Der Test auf B-Streptokokken muss ebenfalls häufig selbst gezahlt werden.

Ultraschall in der Schwangerschaft

Der Ultraschall gilt bei Schwangeren als unschädliche und sehr hilfreiche bildgebende Methode. Ab der 5. oder 6. SSW, also im Normalfall zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung, ist eine Fruchtblase innerhalb der Gebärmutter mittels Ultraschall erkennbar. Ab der 7. oder 8. SSW lässt sich in der Regel der Herzschlag des Kindes per Ultraschall sehen. Diese Beobachtungen gelten als sicherer Nachweis der Schwangerschaft.

Im Lauf jeder Schwangerschaft sehen die Mutterschaftsrichtlinien drei Ultraschalluntersuchungen vor, um die Entwicklung des Kindes zu beurteilen: Zwischen der 9. und 12. SSW misst der Frauenarzt oder die Frauenärztin die Größe (Scheitel-Steiß-Länge) des Kindes und berechnet daraus den Entbindungstermin, falls das Datum des Eisprungs nicht sicher bekannt ist. Er kann auch feststellen, ob eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt. Mehrlingsschwangerschaften bedürfen einer noch genaueren Überwachung. In der 19. bis 22. SSW kann der Arzt oder die Ärztin bereits einige Organe erkennen und beurteilen: Herz, Magen, Blase, Gehirn sowie den allgemeinen körperlichen Entwicklungsstand. Deshalb kann die Schwangere dann zwischen dem normalen Basis-Ultraschall und einem erweiterten Ultraschall mit Untersuchung verschiedener Organe wählen. In SSW 29 bis 32 überprüft der Arzt oder die Ärztin Wachstum und Lage des Kindes, und auch die Lage der Plazenta sowie die Menge des Fruchtwassers.

Untersuchungen auf Chromosomenanomalien und andere Veränderungen

Bereits in der 13. SSW kann durch einen differenzierten Ultraschall eine Beurteilung vieler Organanlagen erfolgen, wie zum Beispiel des kindlichen Herzens oder der Blase. Außerdem lässt sich durch Messung der Nackenfalte und durch die Bestimmung zweier Werte im Blut eine Risikoberechnung für das Vorliegen einer Chromosomenstörung durchführen (Ersttrimesterscreening). Bei älteren werdenden Müttern steigt das Risiko für Chromosomenanomalien an.

Zum weitgehenden Ausschluss einer Trisomie 21 und weiterer genetischer Veränderungen gibt es seit einiger Zeit einen nichtinvasiven Pränataltest (NIPT), bei dem im Blut der Mutter Erbgut des Ungeborenen identifiziert und untersucht wird. Dieser Test wird bei Vorliegen einer Indikation in bestimmten Fällen auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der NIPT gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorge­untersuchungen für alle Schwangeren. Eine fundierte Beratung im Vorfeld ist wichtig. Er sollte nicht ohne vorherigen genauen Ultraschall, der andere schwere Erkrankungen des Kindes ausschließt, durchgeführt werden und kann eventuell mit dem Ersttrimesterscreening kombiniert werden. Erwägt die Mutter bei einem auffälligen Ergebnis einen Schwangerschaftsabbruch, bedarf das Ergebnis einer Bestätigung durch eine Chorionzottenbiopsie oder eine Amniozentese.

Zwischen der 20. und 22. SSW kann dann bei Vorliegen bestimmter Indikationen eine sogenannte Fein- oder Organdiagnostik per Ultraschall durchgeführt werden, bei dem nicht nur das Wachstum, sondern auch sämtliche Organanlagen sowie die Versorgung des Kindes überprüft werden. Zu diesen Indikationen zählen auffällige Befunde in den Voruntersuchungen, wenn die Schwangerschaft aus bestimmten Gründen als Risikoschwangerschaft gilt, oder wenn in der Familie erbliche Fehlbildungen vorkommen. Die Feindiagnostik ist auch ohne solche Indikationen möglich, muss dann aber selbst bezahlt werden.

Oraler Glukosetoleranztest

Der orale Glukosetoleranztest (OGTT) soll eine Störung des Zuckerstoffwechsels in der Schwangerschaft erkennen, den sogenannten Gestationsdiabetes. Dieser tritt bei etwa fünf Prozent aller Schwangeren auf. Das Risiko steigt bei Übergewicht, höherem Alter oder familiärer Belastung. Der Test ist jedoch für alle Schwangeren sinnvoll und sollte in der 25. bis 28. SSW durchgeführt werden. Dieses Screening wird inzwischen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Das CTG misst Herztöne des Kindes und Wehen

Das CTG misst Herztöne des Kindes und Wehen

Kardiotokogramm (CTG)

Ein sogenannter "Wehenschreiber" kann die Herzschläge des Kindes und gleichzeitig die Wehentätigkeit der Schwangeren in einem Kardiotokogramm aufzeichnen.

Bei Problemen in der Schwangerschaft setzen Ärzte ihn teilweise zur Kontrolle und Überwachung ein. Auch bei normal verlaufenden Schwangerschaften erfolgen ungefähr ab der 34. SSW häufig Kontrollen mit dem CTG.

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