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Häufig machen sich Eltern bei ihren Kindern Sorgen: Kann ich das Baby oder Kleinkind wirklich impfen lassen – es ist doch erkältet? Oder: Hält mein zartes Frühchen die Impfung schon aus? Auch Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Neurodermitis oder Schwangere sind manchmal unsicher, ob sie sich impfen lassen sollen oder nicht.

Weil so teilweise aus falschen Gründen nicht geimpft wird, hat das Robert Koch-Institut (RKI) ein entsprechendes Faktenblatt veröffentlicht. Denn meist könne geimpft werden, so das RKI – und Impfungen bei bestimmten Vorerkrankungen oder bei Frühgeborenen seien besonders wichtig. Zwar gibt es einzelne Fälle, in denen Einschränkungen gelten, doch prinzipiell gibt es nur wenige Gründe, die tatsächlich gegen eine Impfung sprechen.

In diesen Fällen kann üblicherweise geimpft werden:

Kinder:

  • Frühgeborene
  • gestillte Säuglinge
  • Säuglinge mit Neugeborenengelbsucht
  • Kinder schwangerer Mütter. Eine Einschränkung: Bei der Windpocken-Impfung des Kindes wägt der Arzt oder die Ärztin das Risiko einer Übertragung ab, wenn die Mutter aktuell schwanger und selbst nicht immun gegen den Windpocken-Erreger ist.

Erkrankungen:

  • Infekte ohne Fieber, also mit einer Körpertemperatur unter 38 Grad Celsius
  • nach Kontakt zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
  • chronische Erkrankungen ohne Immunschwäche, auch Erkrankungen des Nervensystems wie Mutiple Sklerose, Krebserkrankungen, Nierenerkrankungen
  • Gerinnungsstörungen
  • Krampfanfälle in der Familie
  • Wenn in der Vergangenheit Fieberkrämpfe aufgetreten sind. Gegebenenfalls wird der Arzt dann Fiebersenker verschreiben.
  • lokale Hautreaktionen und Hautausschläge

Medikamenteneinnahme:

  • medikamentöse Gerinnungshemmung
  • Behandlung mit Antibiotika
  • Behandlung mit niedrigen Dosen von Kortison oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten wie Kortisonsalben

In diesen Fällen gelten teilweise Einschränkungen:

  • angeborene, durch Medikamente oder andere Gründe verursachte Immunschwäche. In diesen Fällen dürfen keine Lebendimpfstoffe gegeben werden. Teilweise gilt das auch für das soziale Umfeld der betroffenen Personen. Hierzu berät der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin.
  • Autoimmunkrankheiten, chronisch entzündliche Erkrankungen und rheumatologische Erkrankungen. Hier sollte außerhalb entzündlich aktiver Phasen geimpft werden.
  • Schwangere sollten keine Lebendimpfstoffe erhalten – zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Einige Impfungen, zum Beispiel gegen Grippe, COVID-19 oder Keuchhusten, können problemlos ab dem zweiten Schwangerschftsdrittel gegeben werden. Bei der Gelbfieber-Impfung sollte zusammen mit dem Arzt eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung getroffen werden.
  • Stillende Mütter sollten keine Gelbfieberimpfung erhalten.
  • anstehende Operation. Hier sollte gegebenenfalls ein zeitlicher Abstand zur Operation eingehalten werden. Chirurg oder Chirurgin sowie der Arzt oder die Ärztin, die die Impfung durchführen, beraten dazu.

In diesen Fällen sollte nicht geimpft werden:

  • Bei schweren akuten Erkrankungen sollte die Impfung erst nach der Genesung erfolgen. Eine Ausnahme bilden Impfungen, die nach dem Kontakt mit einem Erreger dringend notwendig sind, um den Ausbruch der Erkrankung eventuell noch zu verhindern, etwa gegen Tollwut oder Wundstarrkrampf (Tetanus). Sie sollten auch bei akuten schweren Erkrankungen unverzüglich erfolgen.
  • bei schweren Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffes. Für viele Impfstoffe sind jedoch inzwischen Alternativen ohne Allergene erhältlich, zum Beispiel ohne Hühnereiweiß.

Ob und wann tatsächlich geimpft wird, liegt laut dem RKI in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin.

Gut zu wissen

  • Vor jeder Impfung gibt es ein Aufklärungsgespräch, bei dem Arzt oder Ärztin abfragen, ob ein Grund vorliegt, aus dem nicht geimpft werden sollte. Sprechen Sie dabei auch Punkte an, bei denen Sie sich unsicher sind, ob diese gegen eine Impfung sprechen könnten.
  • Beim Aufklärungsgespräch wird sowohl über den Nutzen der Impfung als auch über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt.
  • Leichte Impfreaktionen nach einer vorherigen Impfung – zum Beispiel vorübergehende Schmerzen an der Einstichstelle – sind beispielsweise kein Grund gegen eine erneute Impfung mit dem gleichen Impfstoff.