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Der Impfpass ist ein wichtiges, internationales Dokument. Aus ihm ist ersichtlich, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben oder noch brauchen. Nur dokumentierte Impfungen werden anerkannt. Wenn Sie Ihren Impfpass jedoch nicht finden können und beispielsweise der Termin für die Covid-19-Impfung näher rückt: Keine Panik, geimpft werden darf trotzdem. Auch das Impfzentrum kann Ihnen eine Impfbescheinigung ausstellen. Später kann ein Arzt oder eine Ärztin anhand der Bescheinigung die Immunisierung im Impfpass nachtragen. Beim Hausarzt oder bei der Hausärztin können Sie sich auch einen neuen Impfpass ausstellen lassen.

Wogegen bin ich geimpft?

Ist der Impfpass weg, gibt es die Möglichkeit, Informationen zu früheren Impfungen aus ärztlichen Unterlagen einzuholen. Diese müssen Praxen mindestens zehn Jahre aufbewahren. Normalerweise erfolgen die meisten Impfungen nach der Kindheit beim Hausarzt oder bei der Hausärztin. Diese sollten Aufzeichnungen über alle relevanten Impfungen haben, die sie bei ihren Patienten und Patientinnen vorgenommen haben. Sie dürfen diese früheren Impfungen dann in einem neuen Dokument nachtragen.

Kommt ein Patient oder eine Patientin zum ersten Mal in die hausärztliche Sprechstunde, erkundigt sich der Arzt oder die Ärztin nach der Krankengeschichte und in diesem Rahmen meist auch nach dem Stand der Impfungen. Eventuell verwendet er oder sie ein spezielles Impfprogramm in der Praxissoftware, das auch an die notwendigen Impfungen erinnert.

Erwachsene etwa sollten zum Beispiel Impfungen gegen Tetanus und Diphterie alle zehn Jahre auffrischen, so die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin. Ab dem sechzigsten Geburtstag empfehlen die Expertinnen und Experten zudem die Pneumokokkenimpfung und jedes Jahr eine Impfung gegen Grippe. Aber auch spezielle Immunisierungen werden in den Impfpass eingetragen – zum Beispiel Reiseimpfungen.

Diese verabreicht manchmal auch ein spezialisierter Reisemediziner oder eine -medizinerin. Er oder sie kann diese Impfungen dann auch nachtragen. Wer eine Gelbfieberimpfung erhalten hat und den Ausweis nicht mehr findet, kann sich dies vom entsprechenden Reisemediziner oder der -medizinerin erneut mit einem Impfsiegel bestätigen lassen.

Impfung nachholen oder Antikörper bestimmen?

Sind frühere Impfungen nicht in Erfahrung zu bringen, müssen notwendige, aber nicht dokumentierte Impfungen nachgeholt und ergänzt werden. Laut Dr. Britta Reckendrees, Impf-Expertin bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), gilt: "Was nicht dokumentiert ist, sollte als nicht durchgeführt gedeutet werden." Die STIKO rät in solchen Fällen, die empfohlenen Impfungen nachzuholen, um den Patienten bestmöglich zu schützen.

Bluttests, sogenannte Antikörperbestimmungen, sind nur in Ausnahmefällen angezeigt. Sie eignen sich eigentlich nicht zum Nachweis vorausgegangener Impfungen.

Schadet es, eine Impfung doppelt zu bekommen?

"Impfungen können Sie fast beliebig oft wiederholen, ohne dass eine große Gefahr besteht", sagt Dr. Nikolaus Frühwein. Impfungen, die mehrere Injektionen erfordern, sollten vervollständigt werden. Ansonsten ist der Schutz womöglich nicht komplett aufgebaut oder hält nicht lange genug. Ist nicht sicher, wie es um den Impfstatus steht, wird mit der Immunisierung üblicherweise von vorne begonnen.

Trotzdem: Idealerweise sollten Impfungen natürlich so erfolgen wie empfohlen – und sicher auffindbar dokumentiert werden. Tipp: Legen Sie den Impfpass zu anderen wichtigen Unterlagen wie Geburtsurkunde und Steuernummer.

Corona: Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Seit Mitte Juni 2021 ist es möglich, die Impfung gegen SARS-CoV-2 digital nachzuweisen. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches und freiwilliges Angebot – als Ergänzung zum gelben Impfheft. Statt das Heft ständig mit sich herumschleppen zu müssen, können Geimpfte ihre Immunität digital als QR-Code auf dem Smartphone nachweisen. Dafür notwendig ist eine entsprechende App auf dem Handy – entweder die CovPass-App des Robert Koch-Instituts (RKI) oder die Corona-Warn-App. Es ist aber auch möglich, sich den QR-Code auf ein Blatt Papier drucken zu lassen und dieses als Impfnachweis zu verwenden.

Mit dem digitalen Nachweis soll vor allem das Reisen innerhalb von Europa erleichtert werden. Praktisch ist er zudem in Restaurants oder bei Veranstaltungen, falls dort ein Impfnachweis verlangt wird.

Ausgestellt wird der QR-Code in Impfzentren, ärztlichen Praxen und Apotheken. Dies ist auch nachträglich möglich. Laut RKI werden für bereits vollständig in den Impfzentren der Bundesländer Geimpfte die QR-Codes an die Geimpften in der überwiegenden Zahl der Bundesländer per Post nachversandt oder durch Online-Portale zur Verfügung gestellt. Wer in ärztlichen Praxen vollständig geimpft wurde, erhält dort den entsprechenden digitalen Nachweis. Auch viele Apotheken bieten an, ihren Kundinnen und Kunden nachträglich ein digitales Impfzertifikat auszustellen. Dafür nötig sind ein analoger Impfnachweis und ein Lichtbildausweis.

Wann kommt der elektronische Impfpass?

Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante elektronische Patientenakte soll voraussichtlich ab dem Jahr 2022 auch die Möglichkeit bieten, den Impfausweis elektronisch zu hinterlegen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pdsg.html). Da es sich um sensible Gesundheitsdaten handelt, müssen sie allerdings bestmöglich gegen unberechtigte Zugriffe gesichert werden. Datenschutz und Hoheit über die eigenen Daten sind entscheidende Aspekte. Zudem muss die Anerkennung durch ausländische Behörden geklärt sein, wenn beispielsweise Pflichtimpfungen wie eine Gelbfieberimpfung bei der Einreise gefordert sind.