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Seit Mitte Juni stellten viele Apotheken digitale Impfnachweise kostenfrei aus. Mit ihnen kann jeder gegen Covid-19 Immunisierte seinen Impfstatus bequem und ohne den gelben Impfpass nachweisen – zum Beispiel in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Die digitalen Impfnachweise sollen auch das Reisen innerhalb von Europa erleichtern. In Länder wie Österreich genießen bereits Personen, die die Erstimpfung nachweisen können, Vorteile bei der Einreise. Fast alle Apotheken bieten den Service inzwischen an.

Wie funktioniert der digitale Impfpass?

Die digitalen Nachweise enthalten neben dem Namen und dem Geburtsdatum der Person Informationen zum Impfzeitpunkt sowie zum Impfstoff. Die Apotheken entnehmen diese Daten dem Personalausweis sowie dem gelben Impfpass und tragen sie in ein System ein. Das Impfzertifikat wird dann in Form eines QR-Codes erstellt.

Diesen QR-Code scannen die KundInnen dann mithilfe ihres Smartphones und der vom Robert Koch-Institut bereit gestellten „CovPass“-App (https://digitaler-impfnachweis-app.de/) oder der Corona-Warn-App ein oder lassen ihn ausdrucken, um ihn später einzuscannen. Damit ist der Impfstatus in der App hinterlegt und zum Beispiel im Restaurant oder bei der Einreise in ein Urlaubsland leicht abrufbar.

Natürlich ist es auch möglich, den ausgedruckten QR-Code mit sich zu führen – zum Beispiel, wenn die Angst besteht, der gelbe Impfpass könnte sich zu stark abnutzen oder im Urlaub gestohlen werden.

Wo finde ich teilnehmende Apotheken?

Auf dem Service-Portal der Vor-Ort-Apotheken „Mein Apothekenmanager“ (https://www.mein-apothekenmanager.de/) sind diese zu finden.

Erhalten auch Genesene mit einer Impfung den Nachweis in der Apotheke?

Wer eine Covid-19-Infektion durchgemacht und danach zusätzlich noch eine Impfung erhalten hat, gilt offiziell als vollständig geimpft. Auch diesen Personen wird in den Apotheken ein digitaler Impfnachweis ausgestellt. Neben ihrem Personalausweis sollten Genesene auch den Nachweis des positiven PCR-Tests sowie einen Nachweis über die Impfung zum Beispiel in Form des gelben Impfpasses in die Apotheke mitbringen.

Genesene, die nicht geimpft sind, erhalten in den meisten Apotheken ein digitales Covid-19-Genesenen-Zertifikat. Dafür müssen sie einen entsprechenden Nachweis über ihre Genesung, etwa einen positiven PCR-Test, vorlegen. Dieser darf nicht länger als sechs 90 Tage zurückliegen, muss aber mindestens 28 Tage alt sein.

Ist der Nachweis sofort nach der zweiten Impfung gültig?

Ein voller Corona-Impfschutz ist erst etwa 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung erreicht. Entsprechend ist auch der digitale Impfnachweis erst ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gültig. Bei Genesenen ist der Nachweis sofort nach der einen Impfung gültig.

In welchen Ländern gilt der digitale Impfnachweis?

Die Europäische Union hat sich auf ein einheitliches System zum Nachweis von Impfungen, durchgemachten Infektionen sowie von negativen Corona-Tests geeinigt. Die dafür notwendige Technik ging bereits am 1. Juni online. Spätestens zum 12. August 2021 muss jeder EU-Mitgliedstaat die Zertifikate ausstellen und prüfen können. Eine aktuelle Übersicht über Länder, die das bereits anbieten, findet sich hier.

Werden meine Daten zentral gespeichert?

Um das Impfzertifikat zu erstellen, werden die Daten nur für eine kurze Zeit zentral gespeichert und verfallen dann. Danach sind die Daten lediglich in der App auf dem Handy gesichert.

Gilt trotzdem noch der Gelbe Impfpass?

Ja. Der digitale Impfnachweis ist ausschließlich ein freiwilliges und zusätzliches Angebot für vollständig Geimpfte.

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