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Die telefonische Krankschreibung hat sich in der Pandemie bewährt, denn so mussten sich viele Erkrankte nicht mehr ins Wartezimmer quälen, wo man sich gegenseitig vermehrt angesteckt hat. Im Dezember 2023 wurde die telefonische Krankschreibung nun dauerhaft eingeführt. Künftig können sowohl Erwachsene als auch Kinder und deren betreuende Eltern telefonisch krankgeschrieben werden. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wann brauche ich eine Krankschreibung?

Wer krank ist, sollte sich sofort mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und sich krank melden. Dazu genügt in der Regel ein kurzer Anruf oder eine E-Mail. In den ersten drei Krankheitstagen muss man laut gesetzlicher Regelung kein Attest vom Arzt vorweisen.

Erst ab dem vierten Arbeitstag braucht man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, damit man trotz Krankheit weiter seinen Lohn erhält. Diese Bescheinigung dürfen nur Ärztinnen und Ärzte ausstellen. Deshalb sollte man spätestens am vierten Tag die Hausarztpraxis kontaktieren.

Achtung: Es gibt auch Arbeitsverträge, in denen die Frist eigens geändert wurde. So kann es zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festgehalten hat, dass man bereits am ersten Tag eine Krankschreibung braucht. Außerdem kann der Arbeitgeber aus eigener Initiative auch vor dem vierten Tag eine Krankschreibung fordern.

Wann muss ich persönlich zum Arzt?

Die Krankschreibung per Telefon wurde während der Coronapandemie vorübergehend eingeführt, seit dem 7. Dezember gibt es diese Möglichkeit nun dauerhaft. Man kann sich allerdings nur krankschreiben lassen, wenn man in der Arztpraxis bereits bekannt ist. Die Ärztinnen und Ärzte, so sieht es die Regelung vor, stellen am Telefon Fragen zu den Beschwerden und entscheiden daraufhin, ob sie eine telefonische Krankschreibung veranlassen oder ob man doch in die Praxis kommen soll.

Wie lange kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen?

Ärzte und Ärztinnen dürfen maximal über fünf Tage telefonisch krankschreiben. Anschließend kann die Krankschreibung nicht telefonisch verlängert werden – wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde hingegen die erste Krankschreibung während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon um bis zu fünf Tage verlängert werden.

Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Arbeitgeber?

Die Arztpraxis übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber wiederum kann sie dort elektronisch abrufen. Wenn die Praxis eine eAU ausgestellt hat, braucht man dem Arbeitgeber also nur noch Bescheid sagen, dass eine solche eAU vorliegt. Seit Januar 2023 ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich die eAU dann bei der Krankenkasse selbstständig abzurufen. Entsprechend entfällt die Pflicht aufseiten der Angestellten, die Bescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen.

Darüber hinaus tragen die Versicherten keine Verantwortung, wenn die Krankmeldung erst verspätet bei der Kasse eintrifft. Auch in diesem Fall haben sie Anspruch auf Krankengeld, das hat das Bundessozialgericht im Januar 2024 entschieden.

Darf mein Chef weiterhin den gelben Schein verlangen?

Seit 2023 können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital abrufen. Die Krankschreibung in Papierform dürfen sie heute daher nicht mehr verlangen – solange die Arbeitnehmer gesetzlich versichert sind und keinem Minijob nachgehen, weiß Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Wer in der Praxis noch einen Papierausdruck über die Arbeitsunfähigkeit ausgedruckt bekommt, muss das Dokument trotzdem nicht an den Arbeitgeber weitergeben.

Dennoch ist die Bescheinigung in Papierform noch nicht Geschichte. «Es gibt viele Bereiche, in denen der sogenannte gelbe Schein noch eine Rolle spielt», sagt Meyer. Privat Krankenversicherte müssen ihn weiter vorlegen, gleiches gilt für geringfügig Beschäftigte. Auch die Bescheinigungen für das Kinderkrankengeld und Reha-Bescheinigungen gibt es weiter in Papierform.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Kind krank ist?

Seit dem 18. Dezember müssen Eltern mit ihren kranken Kindern nicht mehr unbedingt in die Kinderarztpraxis. Die Bescheinigung, dass ihr Kind krank ist und sie es betreuen müssen, können sich Eltern von den Praxen auch telefonisch ausstellen lassen. Voraussetzung ist auch hier, dass das Kind der Kinderärztin oder dem Kinderarzt bekannt ist und eine telefonische Krankschreibung von ärztlicher Seite als vertretbar angesehen wird.

Die Dauer eines solchen telefonischen Krankschreibung für ein krankes Kind ist wie bei Erwachsenen auf fünf Tage beschränkt, anschließend muss das Kind für eine Verlängerung der Krankschreibung in der Praxis vorgestellt werden.

Wie viele Tage stehen Eltern zu?

Die Krankschreibung für das Kind ist nicht nur beispielsweise für die Schule von Bedeutung. Sie ist auch für berufstätige Eltern wichtig. Denn wenn ein Elternteil wegen des kranken Kindes nicht arbeiten kann, muss es keine Urlaubstage nehmen oder Überstunden abbauen. Angestellte – und auch Selbstständige – haben unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel, wenn sie keine Lohnfortzahlung erhalten) ein Recht auf Kinderkrankengeld. Es beträgt regulär 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts.

In den Jahren 2024 und 2025 stehen Eltern jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind zu. Vor der Pandemie waren es 10 Tage gewesen. Auch für Alleinerziehende gelten neue Regelungen: Ihnen stehen pro Kind 30 Arbeitstage zu. Relevant für Eltern mit mehreren Kindern: Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr. Das Kinderkrankengeld ist im Jahr 2024 auf einen Betrag von 120,75 Euro pro Tag gedeckelt.

Auch ohne neues Rezept: Ist ein Medikament für Kinder nicht lieferbar, können Apotheken in vielen Fällen auf eine wirkstoffgleiche Alternative ausweichen.

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Gelten die oben genannten Informationen auch für Privatversicherte?

Auch Privatversicherte können sich inzwischen telefonisch krankschreiben lassen. Die meisten anderen der oben genannten Informationen gelten aber nur für gesetzliche Krankenversicherte, nicht für Privatversicherte. So haben die privaten Krankenversicherungen noch keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Als Privatversicherter erhält man – Stand Ende 2023 – die Krankschreibung noch ausschließlich auf Papier. Auch Kinderkrankengeld erhalten Privatversicherte nicht. Gesetzlich Versicherte erhalten für ein privatversichertes Kind ebenfalls kein Kinderkrankengeld.


Quellen: