Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss – das oberste Gesundheitsgremium im Land – die telefonische Krankschreibung „bei leichten Atemwegserkrankungen“ bis 31. März 2023 verlängert. Die Regelung tritt am 1. Dezember in Kraft. Das bedeutet: Wer krank ist, kann sich in Zukunft weiterhin von seiner Ärztin oder seinem Arzt per Telefonanruf bis zu sieben Tage krankschreiben lassen.

Die Sonderregelung wurde zu Beginn der Coronapandemie eingeführt und immer wieder erneuert. Dass es sie gibt, war eine gute Entscheidung. Dass sie wieder mal verlängert wurde, ebenfalls. Doch noch besser wäre es gewesen, wenn die telefonische Krankschreibung in die Regelversorgung aufgenommen würde, sodass sie für immer gilt. Denn sich per Telefon krankschreiben zu lassen bietet nicht nur für Behandelnde und Erkrankte Vorteile, sondern für die ganze Gesellschaft.

Unnötiger Stress und unbekannte Technik

Lange musste man sich für eine Krankschreibung in die Praxis schleppen. Für Erkrankte unnötiger Stress. Zwar kann man sich auch per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Doch nicht jede Praxis bietet diese Möglichkeit. Und nicht jeder Mensch ist mit der Technik vertraut.

Zudem verhindert die telefonische Kranschreibung, dass Kranke auf dem Weg zur Praxis oder im Wartezimmer Mitmenschen anstecken. Besonders Risikogruppen sind so vor vermeidbaren Infektionen geschützt: zum Beispiel Personen mit geschwächtem Immunsystem, alte Menschen oder Schwangere. Wenn das Ansteckungsrisiko für alle Menschen geringer ist, profitieren auch Arbeitgeberinnen und -geber: Denn weniger Kranke bedeuten mehr arbeitendes Personal – und vermutlich weniger Ausfallkosten.

Entlastung für Ärztinnen und Ärzte

Weniger Patientinnen und Patienten vor Ort heißt für die – ohnehin schon überarbeiteten Ärztinnen und Ärzte – Entlastung. Es wundert darum nicht, dass neben Patientenverbänden oder der Verbraucherzentrale auch die Bundesärztekammer und der Deutsche Hausärzteverband eine dauerhafte Regelung im Grunde befürworten.

Es gibt auch Kritik: Gesunde Menschen könnten die telefonische Krankschreibung als Einladung zum Krankfeiern verstehen. Wie viele die Maßnahme bisher genutzt haben, wissen die Kassen nicht: Sie erfassen das Verfahren nicht gesondert. Auf Anfrage der Apotheken Umschau sagt ein Pressesprecher des Hausärzteverbands aber, dass die Nachfrage laut Mitgliedern „groß“ sei. Das Missbrauchspotenzial sehe der Verband dagegen „aus unserer Sicht als sehr gering“ an. Eine Untersuchung eines Telemedizinportals unter tausenden Mitgliedern zeigte zudem: Ärztinnen und Ärzte sind beim Krankschreiben per Telefon besonders zurückhaltend.


Quellen:

  • G-BA: Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen weiter bis Ende März 2023 möglich. https://www.g-ba.de/... (Abgerufen am 17.11.2022)
  • G-BA: Sitzung des G-BA im Stream. https://www.g-ba.de/... (Abgerufen am 17.11.2022)
  • Anfrage bei verschiedenen Krankenkassen

  • Anfrage beim Deutschen Hausärzteverband

  • Medgate: G-BA Entscheidung am 4. August 2022 zur telefonischen Krankschreibung. https://medgate.de/... (Abgerufen am 21.10.2022)