Logo der Apotheken Umschau

Wer krank ist, kann sich ab sofort per Telefon krankschreiben lassen. Das hat am Donnerstag der Gemeinsame Bundesausschuss – das oberste Beschlussgremium von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken im Land – beschlossen.

Die Regel gilt für Patientinnen und Patienten, die der Arztpraxis bekannt sind. Sie können sich für bis zu fünf Tage krankschreiben lassen. Allerdings nur, bei Beschwerden wie einer Erkältung. Wer schwere Symptome hat wie zum Beispiel andauernde Bauchschmerzen, den oder diejenige kann die Arztpraxis trotzdem bitten vorbeizukommen.

Die Sonderregelung wurde zu Beginn der Coronapandemie eingeführt und immer wieder verlängert. Im Frühjahr schließlich lief sie aus. Dass die telefonische Krankschreibung nun dauerhaft gelten soll, ist gut und überfällig. Denn diese Entscheidung hat nicht nur Vorteile für Behandelnde und Erkrankte, sondern für die ganze Gesellschaft.

Unnötiger Stress und unbekannte Technik

Lange musste man sich für eine Krankschreibung in die Praxis schleppen. Für Erkrankte unnötiger Stress. Zwar kann man sich auch per Videosprechstunde krankschreiben lassen – sogar für bis zu sieben Tage. Doch nicht jede Praxis bietet diese Möglichkeit. Und nicht jeder Mensch ist mit der Technik vertraut.

Zudem verhindert die telefonische Kranschreibung, dass Kranke auf dem Weg zur Praxis oder im Wartezimmer Mitmenschen anstecken. Besonders Risikogruppen sind so vor vermeidbaren Infektionen geschützt: zum Beispiel Personen mit geschwächtem Immunsystem, alte Menschen oder Schwangere. Wenn das Ansteckungsrisiko für alle Menschen geringer ist, profitieren auch Arbeitgeberinnen und -geber: Denn weniger Kranke bedeuten mehr arbeitendes Personal – und vermutlich weniger Ausfallkosten.

Entlastung für Ärztinnen und Ärzte

Hinzu kommt: Auch für die – ohnehin schon überarbeiteten – Ärztinnen und Ärzte sind weniger Patientinnen und Patienten vor Ort eine Erleichterung. Es wundert darum nicht, dass neben Patientenverbänden oder der Verbraucherzentrale besonders die Hausärztinnen und Hausärzte die telefonische Krankschreibung befürworten.

So weist der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beier, darauf hin, dass die Hausarztpraxen „derzeit wieder extrem voll“ seien – unter anderem wegen der aktuellen Infektionswelle. „Dass die Hausarztpraxen nun wieder die Möglichkeit haben, Patientinnen und Patienten, die der jeweiligen Praxis bereits bekannt sind, telefonisch krankzuschreiben, ist eine echte Entlastung für die Hausarztpraxen und eine Erleichterung für die Patientinnen und Patienten“, sagt Baier.

Missbrauchspotential ist gering

Zwar gab es auch Kritik an der telefonischen Kranschreibung: Gesunde Menschen könnten die telefonische Krankschreibung als Einladung zum Krankfeiern verstehen. So behauptet die Bundesvereinigung Deutscher Arbeigeberverbände, die telefonische Bescheinigung „entwerte“ die Krankschreibung und gefährde damit auch „den Betriebsfrieden“.

Doch um Missbrauch zu verhindern, ist die neue Regelung auf in den Arztpraxen bekannte Patientinnen und Patienten beschränkt. Die Mediziner kennen ihre Patienten gut, wie auch Baier vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband argumentiert: Das Missbrauchspotenzial sei aufgrund dieser persönlichen Beziehung gering, so Baier. „Das zeigen auch die Erfahrungen während der Corona-Pandemie.“


Quellen:

  • Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände : Die neuerliche telefonische Krankschreibung ist eine Fehlleistung der Gesundheitspolitik. https://arbeitgeber.de/... (Abgerufen am 07.12.2023)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten wieder möglich. https://www.g-ba.de/... (Abgerufen am 07.12.2023)
  • Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Pressestatement zur Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. https://www.hausaerzteverband.de/... (Abgerufen am 07.12.2023)