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Im Urlaub krank werden – das ist ärgerlich. Doch zeigt man seinem Arbeitgeber die eigene Arbeitsunfähigkeit an, und weist sie durch ein ärztliches Attest nach, bekommt man seinen Urlaubstag zurück. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können den Urlaub also später nachholen. Doch wie sieht das aus, wenn man nicht selbst, sondern der Nachwuchs im Urlaub krank wird?

Zwar ist auch hier der Erholungseffekt möglicherweise dahin. Den Urlaub können Eltern dann aber „grundsätzlich nicht nachholen“, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ob man mit dem Kind zum Arzt geht oder ein Attest vorlegt, ist dafür unerheblich.

„Etwas anderes gilt nur, wenn mit dem Arbeitgeber dazu Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag bestehen“, sagt Bredereck. Hier lohnt sich also ein Blick in die Vertragsunterlagen.

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