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Gesundheitsminister Karl Lauterbach will Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen streichen. „Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn“, schreibt er auf X (früher Twitter). „Auch den Klimawandel können wir nicht mit Wünschelruten bekämpfen. Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein.“

Es ist nicht das erste Mal, dass Lauterbach so etwas vorantreibt. Doch dieses Mal muss er seine Forderung endlich durchsetzen. Denn dass die Krankenkassen überhaupt Homöopathie bezahlen, ist ein Fehler, der endlich korrigiert werden muss.

Homöopathie wirkt nicht über den Placeboeffekt hinaus

Wie Homöopathie genau funktionieren soll, können Sie hier nachlesen. Kurz zusammengefasst: In der Homöopathie werden Mittel potenziert. Sie werden so stark verdünnt, dass ihre ursprüngliche Wirkung verloren geht. Dennoch soll das eine Heilungsreaktion auslösen. In hochwertigen Studien wurde das aber nie belegt. Das übliche Fazit: Homöopathie wirkt nicht über den Placeboeffekt hinaus.

Dennoch sieht der Gesetzgeber die Homöopathie als sogenannte „besondere Therapierichtung“[1]. Viele Krankenkassen zahlen – teilweise oder ganz – homöopathische Mittel und Behandlungsgespräche. Durch diese Zusatzleistung wollen sie neue Kunden gewinnen. Schließlich gab es laut den Kassen eine Nachfrage nach Homöopathie. Aus wirtschaftlicher Sicht ist das Vorgehen verständlich.

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Evidenzbasierte Medizin: Wissen, was wirkt

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Homöopathie ist gegen die Vernunft.

Aus Sicht der Vernunft ist es das aber nicht. Denn das grundlegende Prinzip der Homöopathie widerspricht den Naturgesetzen. Es herrscht die Annahme, dass Präparate wirksamer werden, indem sie stark verdünnt werden. Bis hin zu „Potenzen“, in denen höchstwahrscheinlich kein einziges Molekül davon mehr nachzuweisen ist. Das ergibt wissenschaftlich keinen Sinn.

Und: Nicht alle Patientinnen und Patienten beschäftigen sich ausreichend mit Wissenschaft und Medizin. Hier gilt: Nur, was durch korrekt durchgeführte Studien nachweislich wirksam ist, kann auch helfen.

Wenn gesetzliche Kassen Homöopathie zahlen, könnte der Eindruck entstehen, dass deren Wirkung ebenso bewiesen ist wie die der evidenzbasierten Medizin. Denn ein nachweisbar positiver Kosten-Nutzen-Effekt ist ansonsten die Grundlage für die Zulassung einer Therapie als Kassenleistung. Diese Annahme kann gefährlich sein, wenn es um die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen geht.

Jeder Euro zählt

Zwar kann man argumentieren, dass die Ausgaben der Kassen für Homöopathie nur äußerst gering – fast schon in homöopathischen Dosen – sind: Nicht mehr als zehn Millionen Euro würden die Krankenkassen laut einem Bericht des „Spiegel“ sparen, wenn diese Leistung gestrichen wird. Gesundheitsminister Lauterbach schätzt die Summe auf 20 bis 50 Millionen Euro pro Jahr. Doch egal, wie viel – es ist Geld, das die Kassen für sinnvollere Dinge ausgeben könnten.

Homöopathie aus dem Leistungskatalog der Kassen zu streichen, wäre ein Sieg für eine an der Wissenschaft orientierte Medizin. Eine Medizin, bei der sich Ärztinnen und Ärzte in Diagnostik und Therapie an gut gemachten Studien orientieren. Wer will, kann für seine homöopathische Behandlung selbst aufkommen oder eine Zusatzversicherung dafür abschließen. Aber die Allgemeinheit sollte nicht für etwas zahlen, was nicht über den Placeboeffekt hinausgeht.

Mitarbeit: Dr. Reinhard Door

Anmerkung 11.01.2024, 20.34 Uhr: An dem Artikel wurden einige sprachliche Anpassungen vorgenommen


Quellen: