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Was ist Rehasport?

Ein Gruppentraining, abgestimmt auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen oder Behinderungen. Ob Schwimmen oder Gymnastik: Nur entsprechend qualifizierte, anerkannte Trainerinnen und Trainer dürfen die Gruppe anleiten.

Wer hat Anspruch?

Jeder Mensch mit einer Krankheit, die sich durch Bewegung positiv beeinflussen lässt, etwa Herzleiden, Rheuma, Diabetes, Krebs, Osteoporose oder Inkontinenz. Die medizinische Notwendigkeit muss ärztlich bescheinigt sein.

Wer ist zuständig?

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt füllt die „ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport“ auf einem Vordruck (Formular 56) aus und übermittelt sie idealerweise direkt an Ihren Kostenträger – Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung. Sonst schicken Sie das Formular an Ihre Krankenkasse. Wird der Rehasport genehmigt, müssen Sie nichts zuzahlen.

Wie viel Sport bekomme ich?

Üblich sind 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate. Um den besten Erfolg für Ihre Gesundheit zu haben, sollten Sie möglichst regelmäßig am Training teilnehmen. Bei weiterem Bedarf kann Ihnen die Ärztin oder der Arzt eine Folgeverordnung austellen.

Wo finde ich eine Sportgruppe?

In der Regel wird die Ärztin oder der Arzt eine Gruppe empfehlen. Ansonsten können Sie sich an (Reha-) Sportvereine, Behindertensportverbände oder manche Physiotherapeuten wenden.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch. Ablehnungen gibt es relativ selten und vor allem, wenn der Vordruck nicht richtig ausgefüllt ist. Legen Sie Widerspruch ein und sprechen Sie dazu noch mal mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder lassen Sie sich von einem Rehasportverein beraten.

Fachliche Beratung: Daniela Hubloher, Ärztin und Beraterin zu den Themen Krankenversicherung und Patientenrechte in der Verbraucherzentrale Hessen.

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