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Wenn sie das Wort Transplantation hören, denken die meisten Menschen an die Transplantation eines vollständigen Organs. Tatsächlich umfasst der Begriff aber auch das Verpflanzen von Gewebeteilen und Zellen in den Organismus eines kranken Menschen. Das Spektrum reicht dabei von der Blutstammzelltransplantation über Transplantationen der Augenhornhaut bis hin zu Knorpeltransplantationen bei Gelenkschäden.

Transplantationserfolge durch Immunsuppressiva

Organtransplantationen haben eine lange, zunächst von Misserfolgen geprägte Geschichte, die mit der Entwicklung der so genannten Immunsuppressiva in den 1970er Jahren zur Erfolgsstory wurde. Denn mit diesen Medikamenten können Ärzte das Risiko senken, dass das Immunsystem des Empfängers körperfremde Organe angreift und zerstört. Fast 143.000 Organe sind nach den Statistiken der Deutschen Stiftung Organtransplntation (DSO) bis Ende 2020 in Deutschland verpflanzt worden. Zumeist ist die Behandlungsmethode die einzig verbleibende Möglichkeit, das Leben schwer kranker Menschen zu retten oder deren Lebensqualität wesentlich zu verbessern. Nur leider können bei weitem nicht alle Patienten, die auf diese Therapie angewiesen sind, auch ein Spenderorgan erhalten. So stehen laut DSO derzeit in Deutschland rund 9.100 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation.

Im Organspendeausweis kann die Entscheidung für oder gegen die Organspende dokumentiert werden

Im Organspendeausweis kann die Entscheidung für oder gegen die Organspende dokumentiert werden

Organspende

Bei der Organspende nach dem Tod In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat. Ist sein Wille nicht bekannt, können nach dem Tod seine nächsten Angehörigen zustimmen, wenn sie davon ausgehen, dass die verstorbene Person es so gewollt hätte. Zur Dokumentation der Entscheidung dienen kostenlose Organspendeausweise.

In der Schweiz gilt die erweiterte Zustimmungsregelung: Der Spender muss bei Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme nach seinem Tod zustimmen. Wenn keine Willensäußerung vorliegt, werden ebenfalls die Angehörigen gefragt.

In Österreich gilt die Widerspruchsregelung. Alle Verstorbenen kommen grundsätzlich für eine Organspende in Frage, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.

Für die Lebendspende gelten eigene Regeln, siehe Kapitel Vorbereitung der Transplantation.