Lieferengpass: Was tun?
Fiebersäfte für Kinder sind gerade besonders stark betroffen. Aktuell gebe es Lieferengpässe auch bei Krebsmedikamenten und Antibiotika, sagte Gesundheitsminister Lauterbach gestern der Deutschen Presseagentur. In den letzten Jahren hat die Anzahl der Lieferengpässe zugenommen. Seit 2013 besteht das Register, in dem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die freiwilligen Meldungen der Hersteller sammelt. Im ersten Jahr gingen 42 Meldungen ein, 2018 waren es 268. Derzeit führt die Datenbank des Bundes 321 Medikamente auf, zu denen ein Lieferengpass gemeldet wurde. Bei vielen ist angegeben, dass der Engpass noch weit ins Jahr 2023 reichen werde. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Rezept rechtzeitig besorgen und zur Apotheke bringen
Aber was tun, wenn das eigene Medikament betroffen ist? „Auf jeden Fall in die Apotheke vor Ort gehen“, sagt Christian Splett, Stellvertretender Pressesprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA). „Die wird alles tun, um zu helfen.“ Wichtig sei vor allem für Menschen mit Dauermedikation, sich rechtzeitig um Ersatz zu kümmern. „Chronisch Kranke sollten ihre Medikation im Blick behalten“, so Splett. Das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abholen und in die Apotheke bringen, wenn die Arzneien noch eine Weile reichen. Dann habe die Apotheke ein paar Tage Zeit, um das Medikament zu beschaffen.
Wichtig allerdings: Patienten sollten ihr Medikament nie in größeren Mengen horten. „Das würde den Engpass noch verstärken“, sagt Splett.
Wie geht die Apotheke vor?
Apotheker oder Apothekerinnen kontaktieren zunächst verschiedene Großhändler. Außerdem erkundigen sie sich zuweilen direkt beim Hersteller des Medikaments, ob es noch verfügbar ist. „Oder sie rufen sogar benachbarte Apotheken an“, so Splett. „Vielleicht hat jemand noch ein paar Packungen übrig.“
Möglicherweise gibt es Präparate anderer Hersteller, die den gleichen Wirkstoff haben. Oder es gibt den Wirkstoff in einer anderen Darreichungsform oder Dosierung (Wirkstärke). Außerdem können Apotheken im Einzelfall versuchen, das Mittel aus dem Ausland zu importieren.
Ausweichen können sie notfalls auch auf Präparate mit ähnlichen und vergleichbaren Wirkstoffen. „Wenn kein gleichwertiges Mittel mit demselben Wirkstoff verfügbar ist, muss die Apotheke allerdings vorher mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten“, so Splett. Dieser müsse dann im Zweifel ein neues Rezept ausstellen. Auch dann sei es gut, wenn noch etwas Zeit sei und der Patient das Mittel nicht sofort benötige.
In bestimmten Fällen können Apotheken Arzneien auch selbst herstellen. Das geht aber nur, solange der grundlegende Wirkstoff noch verfügbar ist. „Auch dann brauchen die Apotheken ein neues Rezept vom Arzt“, sagt Splett. „Damit die Kasse die Kosten auch sicher übernimmt.“
Apotheken sind verpflichtet zu helfen
Muss die Apotheke eigentlich helfen, oder kann sie Patienten auch einfach wegschicken? „Laut dem Apothekengesetz ist die Apotheke zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln verpflichtet“, so Splett. Bei objektiven Hindernissen könne sie dieser Pflicht zwar nicht in jedem Einzelfall nachkommen. „Aber die Apotheke vor Ort wird natürlich alles versuchen, um eine Lösung zu finden.“