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Wichtig: Eine Herzinnenhautentzündung sollte immer in Erwägung gezogen werden, wenn ein Patient mit bekannter Herzklappenerkrankung oder angeborenem Herzfehler unter Fieber, unklarem Gewichtsverlust, Blutarmut, allgemeinem Krankheitsgefühl, Appetitlosigkeit und/oder Schwitzen leidet.

Dies gilt insbesondere dann, wenn unmittelbar davor eine zahnärztliche Behandlung stattgefunden hat oder der Patient an einer entzündlich-eitrigen Infektion gelitten hat. Wegen der oft unspezifischen Beschwerden sind von Arzt und Patient besondere Aufmerksamkeit gefordert!

Die beiden wichtigsten Verfahren, mit denen der Arzt auf eine bakteriell bedingte Entzündung der Herzinnenhaut schließen kann, sind: der Erregernachweis in Blutkulturen und die Ultraschalluntersuchung des Herzens.

Erregernachweis im Blut

Bevor der Arzt mit einer antibiotischen Therapie beginnt, nimmt er beim Patienten Blut ab und lässt in einem Fachlabor eine sogenannte Blutkultur anlegen. Dabei wird das aufbereitete Blut eine bestimmte Zeit lang in einem Wärmeschrank aufbewahrt. Sollten sich Krankheitserreger im Blut befinden, dann vermehren sie sich in dieser Blutkultur und sind nach einer gewissen Zeit nachweisbar ("positive Blutkultur") und identifizierbar.

Ultraschalluntersuchung des Herzens

Bei jedem Verdacht auf eine infektiöse Endokarditis sollte sofort eine Ultraschalluntersuchung (Echokardiografie) des Herzens stattfinden. Auf dem Ultraschallbild kann der Arzt infektiöse Ablagerungen (Vegetationen) an der Herzlappe oder an einer Klappenprothese erkennen. Auch eine neu aufgetretene Undichtigkeit (Insuffizienz) einer Herzklappe oder ein Abszess neben der Klappe lässt sich so entdecken.  

Um die Diagnose zu sichern, wird außerdem häufig eine transösophageale Echokardiografie (TEE, "Schluckecho") notwendig. Die Untersuchung erfolgt dabei über einen biegsamen Schlauch (ähnlich wie bei einer Magenspiegelung), der in der Speiseröhre bis in Herzhöhe vorgeschoben wird. Mit der Kombination beider Ultraschalltechniken kann der Arzt Ablagerungen in etwa 90 Prozent der Fälle nachweisen.