Logo der Apotheken Umschau

Unfall, Herzinfarkt, Schlaganfall – und auf einmal ist alles anders. In solchen Fällen kann es passieren, dass der Patient nicht mehr ansprechbar ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, durfte bislang nicht einmal der Ehepartner mit den Ärzten sprechen und über die weitere Behandlung entscheiden. Das hat sich jetzt geändert. Laut Gesetz haben Ehepartner jetzt ein sogenanntes Notvertretungsrecht. Was man dazu wissen sollte.

Wann darf der Ehepartner entscheiden?

Ein Ehepartner darf nur für den anderen entscheiden, solange der Patient selbst nicht einwilligungsfähig ist. Sobald der Patient wieder klar ist und selbst entscheiden kann, entscheidet er auch wieder selbst.

Worüber darf der Ehepartner entscheiden?

Der Ehepartner darf sowohl über die ärztlichen Behandlungen entscheiden als auch über eventuell notwendige kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahmen, beispielsweise ein Bettgitter. Er darf außerdem Behandlungsverträge abschließen, etwa mit dem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem Pflegedienst.

Darf der Ehepartner beliebig entscheiden?

Nein, der Ehepartner muss im Sinne des Patienten entscheiden, also so, wie es der Erkrankte höchstwahrscheinlich gewollt hätte. Gibt es eine Patientenverfügung, muss der Ehepartner diese so weit wie möglich berücksichtigen.

Was ist, wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt?

Die Vorsorgevollmacht geht immer vor. Ist in der Vorsorgevollmacht beispielsweise die Tochter als Bevollmächtigte genannt, darf nur die Tochter entscheiden, nicht der Ehepartner. Das Notvertretungsrecht gilt dann nicht – es ist nur für den Fall gedacht, dass der Patient (noch) keine Vorsorgevollmacht hat.

Ist die Notvertretung befristet?

Das Notvertretungsrecht gilt für
maximal sechs Monate. Ist der Patient danach immer noch nicht entscheidungsfähig, muss ein Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen.

Wie kommt die Notvertretung zustande?

Der Arzt stellt eine Bestätigung aus, dass der Ehepartner die Notver-
tretung ausübt und deshalb vorübergehend entscheiden darf. Die Bescheinigung muss vom Arzt und vom Ehepartner unterschrieben werden. Dieses Dokument kann der Ehepartner dann auch bei anderen Ärzten oder Einrichtungen vorzeigen, um die Behandlung des Erkrankten zu organisieren.

Kann ich dem Notvertretungsrecht widersprechen?

Wer nicht will, dass der Ehepartner im Notfall entscheidet, hat zwei Möglichkeiten. Entweder benennt man in einer Vorsorgevollmacht eine andere Vertrauensperson, die im Ernstfall entscheiden soll. Oder man legt Widerspruch gegen das gesetzliche Notvertretungsrecht ein und lässt dies beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren. In diesem Fall entscheidet ein Gericht, wer gesetzlicher Betreuer wird.

Vertrag

Vorsorgevollmacht: Das müssen Sie wissen

Krankheit, Alter, Unfall: Vieles kann dazu führen, dass Menschen keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Mit einer Vorsorgevollmacht setzen Sie einen Stellvertreter für sich ein. zum Artikel


Quellen:

  • Bundesministerium der Justiz: Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung. Pressemitteilung: https://www.bmj.de/... (Abgerufen am 20.03.2023)