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Über Fahrdienste informieren

Sobald die Zeit der Bettruhe vorüber ist und Sie zumindest halbwegs wieder auf den Beinen sind, kommen alle Arten von Mitfahrgelegenheiten infrage. „In vielen städtischen Quartieren und ländlichen Gemeinden haben Nachbarschaften Fahrdienste aufgebaut, die bewegungseingeschränkte Menschen nutzen können“, berichtet Erdtrud Mühlens, Gründerin des bundesweiten Netzwerks Nachbarschaft (netzwerk-­nachbarschaft.net). Diese Dienste werden freiwillig und aus Eigeninitiative angeboten, etwa von den Pfarrgemeinden. In einigen Regionen bieten auch der Malteser Hilfsdienst, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz oder die AWO einen Fahrservice an. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Essen liefern lassen

Kochen und Lebensmittel einkaufen – das kann mit Verletzung mühsam sein. Wer Verwandtschaft oder Freunde in der Nähe hat, sollte hier um Unterstützung bitten. Lieferdienste sind eine einfache Möglichkeit, gehen auf Dauer jedoch ins Geld. Eine günstigere Variante ist es, sich vorübergehend Essen von gemeinnützigen Verbänden liefern zu lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, ob eine Kostenbeteiligung möglich ist.

Einen Begleitservice nutzen

Mit Krücken alleine zum Arzt? Ganz schön mühsam. Viele Menschen sind sicherer unterwegs, wenn eine Begleitperson dabei ist.
„Einige Nachbarschaftsinitiativen bieten Menschen mit Bewegungseinschränkungen einen Begleit­service an“, weiß Erdtrud Mühlens vom Netzwerk Nachbarschaft. Über Web-Portale findet man schnell entsprechende Angebote. Falls kein Zugang zum Internet besteht, rät die Expertin, in der Nachbarschaft herumzufragen. Achten Sie auf Hinweise in der regionalen Zeitung oder im Gemeindeblatt. Auch hier finden Sie entsprechende Inserate.

Kurzzeitpflege erwägen

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit einer zeitweiligen, bis zu vier Wochen andauernden Kurzzeitpflege, die von der Krankenkasse mitfinanziert wird. Schließlich können selbst einfachste Alltagsaufgaben wie Haarewaschen oder eine Kaffeetasse tragen mit einer vorübergehenden Gehbehinderung ein riesiges Problem darstellen. Fragen Sie in Ihrer Hausarztpraxis und bei Ihrer Krankenkasse nach.

Öffentlich fahren

Sie sind schmerzfrei und fühlen sich sicher genug, um kurze Strecken mit Gehhilfen zurückzulegen? Dann können Sie auch wieder öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Straßenbahn und Zug nutzen. Machen Sie sich noch in der Heilungsphase vertraut mit den Fahrplänen und dem Weg zu den Haltestellen. Gibt es Rolltreppen oder einen Aufzug? Ist der Einstieg gut zu bewältigen? Am besten organisieren Sie sich für die ersten Ausflüge eine Begleitperson. Was die Kosten betrifft: Viele Verkehrsbetriebe bieten ab 65 Jahren vergünstigte Seniorentickets an. Auch das seit 1. Mai 2023 gültige Deutschlandticket kann eine gute Wahl sein.

Wann zurück ans Steuer?

Wann Sie nach einer Operation wieder Auto fahren können, hängt vom Verlauf der Heilung ab. Nach einer Knie-OP etwa muss das Bein voll belastbar und schmerzfrei sein. Vorsicht: Wer sich zu früh wieder hinters Steuer setzt, gefährdet sich selbst und andere. Laut Strafgesetzbuch muss die Fahrtauglichkeit voll gegeben sein, sonst drohen bei einem Unfall hohe Strafen und der Versicherungsschutz erlischt. Sollten Sie Schmerzmittel nehmen, fragen Sie Apothekerin oder Apotheker, ob Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein könnte.