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Habe ich Anspruch auf medizinische Hilfe?

Ja. Alle Geflüchteten aus der Ukraine haben Anspruch auf eine medizinische Basisversorgung, das bedeutet medizinische Hilfe beispielsweise bei akuter Krankheit, Schmerzen, Schwangerschaft und Geburt. Auch Leistungen, die dringend notwendig sind, um die Gesundheit abzusichern, wie bestimmte Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen, können Sie in Anspruch nehmen. Diese Hilfe ist für Sie kostenlos.

Dieser Artikel in ukrainischer und russischer Sprache

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Mumps

Dieser Text informiert in Einfacher Sprache zum Thema: Mumps. zum Artikel

Wie bekomme ich medizinische Hilfe?

Das ist ein bisschen unterschiedlich, je nachdem ob Sie in einem Ankunftszentrum ankommen oder privat unterkommen.

1. Ankunft in Erstaufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum

Wenn Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, sprechen Sie bitte die Mitarbeiter darauf an, dass Sie medizinische Hilfe oder Medikamente brauchen. Die Erstaufnahmeeinrichtung oder die zuständige Behörde stellen einen Behandlungsschein aus, mit dem Sie eine medizinische Behandlung erhalten.

2. Private Ankunft in Deutschland

Wenn Sie privat bei Freunden, Familie oder Bekannten in Deutschland unterkommen, ist das Sozialamt der Gemeinde, der Stadt oder des Landkreises für sie zuständig. Dort bekommt man Informationen zur medizinischen und finanziellen Unterstützung, sowie den Behandlungsschein, der für die ärztliche Behandlung notwendig ist.

kranker Junge

Mumps

Mumps – im Volksmund Ziegenpeter genannt – ist eine Kinderkrankheit. Gegen die hoch ansteckende Infektion gibt es eine Impfung zum Artikel

Was tun bei einem medizinischen Notfall?

In Notfällen ist kein Behandlungsschein nötig. Wenn es Ihnen sehr schlecht geht, suchen Sie die Notaufnahme eines Krankenhauses auf oder wählen Sie die Notrufnummer 112, um den Rettungsdienst zu alarmieren. So bekommen Sie sofort Hilfe.

Unser Bildwörterbuch kann Ihnen bei der Kommunikation und bei Verständigungsschwierigkeiten helfen.

Zu welchem Arzt gehe ich?

Handelt es sich nicht um einen Notfall, ist in den meisten Fällen der niedergelassene Allgemeinarzt oder die Allgemeinärztin die richtige Anlaufstelle. Diese behandeln viele Erkrankungen und können sie auch zu anderen Ärzten (wie Frauenärzten, auf Diabetes oder Krebs spezialisierte Ärzte) überweisen.

Mit Kindern (0-18 Jahre) geht man in die Kinderarztpraxis oder zum Allgemeinarzt. Bei Zahnschmerzen ist der Zahnarzt zuständig.

Sie sind nicht lebensbedrohlich erkrankt, können aber trotzdem nicht bis zur nächsten Sprechzeit warten? Dann können Sie die Nummer 116117 anrufen. Dort erfahren Sie, welche Haus- und Fachärzte in Ihrer Nähe Bereitschaftsdienst haben. Diese Praxen kümmern sich am Abend, in der Nacht und am Wochenende um akut erkrankte Patienten. Denken Sie auch dann an den Behandlungsschein!

Wo und wie bekomme ich Medikamente oder Hilfsmittel?

Viele Medikamente muss der Arzt verordnen. Von ihm bekommt man das sogenannte Rezept. Rezepte für Medikamente sind Scheine, mit denen man in der Apotheke das benötigte Arzneimittel erhält. Ärzte stellen auch Rezepte für Hilfsmittel aus, zum Beispiel wenn Sie Diabetesbedarf brauchen oder eine Gehhilfe benötigen. Medikamente und Hilfsmittel sind für Sie kostenfrei.

Medikamente bekommt man fast ausschließlich in Apotheken. Mit dem Rezept aus der Arztpraxis geht man in eine Apotheke. Die Apotheken erkennt man an dem großen roten A.

Für die meisten Medikamente braucht man ein Rezept vom Arzt, das heißt die Medikamente sind verschreibungspflichtig. Dazu gehören zum Beispiel Antibiotika gegen bakterielle Infektionen, Mittel gegen Herzerkrankungen und Diabetes.

Manche Medikamente können Sie einfach so in der Apotheke kaufen, ohne vorher zu einem Arzt/Ärztin zu gehen. In der Apotheke können Sie sich dazu beraten lassen.

Ohne Rezept bekommt man zum Beispiel viele Medikamente gegen Schmerzen oder gegen Erkältungen.

Wenn ein verschriebenes Medikament in der Apotheke nicht vorrätig ist, kann die Apotheke es meistens innerhalb weniger Stunden für Sie beschaffen.

Gilt mein Impfschutz gegen das Coronavirus auch in Deutschland?

In Deutschland ist es an manchen Stellen notwendig, seinen Impfschutz gegen das Coronavirus nachzuweisen oder einen negativen Test auf das Coronavirus vorzulegen. Der Impfnachweis kann entweder in Papierform oder über ein digitales Impfzertifikat auf dem Handy erbracht werden. Dazu eignet sich zum Beispiel die Corona-Warn-App des Robert Koch-Institutes oder die CovPass-App.

Es gelten dabei diejenigen als geimpft, die einen in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben.

Menschen in Deutschland, die mit nicht in der EU zugelassenen Präparaten gegen Covid-19 geimpft wurden, sollten laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) eine Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Die Empfehlung bezieht sich auf die chinesischen Vakzine Coronavac von Sinovac und Covilo von Sinopharm, auf Covaxin aus Indien (Bharat Biotech International) und den Impfstoff Sputnik V von Gamelaya aus Russland.

Im Einzelnen empfiehlt die Stiko:

  • Wer mit einem der genannten Impfstoffe grundimmunisiert wurde und gegebenenfalls bereits eine Auffrischung erhalten hat, soll eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs im Mindestabstand von drei Monaten zur vergangenen Impfung erhalten.
  • Wer bisher nur eine Dosis eines solchen Impfstoffs bekommen hat, soll eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung und Auffrischimpfung beginnen - und zwar gemäß Stiko-Empfehlung.
  • Personen, die einen anderen in der EU nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sollten sich noch einmal komplett neu mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff impfen lassen.

Sie können sich kostenfrei impfen lassen, beispielsweise in offenen Angeboten in jeder Stadt oder Gemeinde sowie bei vielen Ärzten und Apotheken.

Welchen Impfschutz sollten meine Kinder und ich noch haben?

In Deutschland gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) Empfehlungen dazu heraus, welchen Impfschutz jeder Bürger oder bestimmte Personengruppen haben sollten. Die unten aufgeführten Impfungen empfiehlt die STIKO für ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Personen. Sie sollten diese Impfungen möglichst in den ersten Tagen nach ihrer Ankunft in Deutschland und Aufnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft erhalten:

  • Babys im Alter von zwei bis neun Monaten sollten eine Impfung gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B erhalten. Diese Impfungen können auch als Mehrfachimpfung verabreicht werden. Das bedeutet, dass in einer Spritze mehrere Impfstoffe enthalten sind.
  • Kinder älter als neun Monate bis zum Alter von fünf Jahren sollten ebenfalls gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B geimpft sein. Hinzu kommen sollte eine Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln und Windpocken.
  • Ältere Kinder von fünf bis 18 Jahren sollten vor allem gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung geimpft werden. Ebenfalls sollten sie gegen Masern-Mumps-Röteln und Windpocken geimpft werden, wobei Frauen darauf achten sollten, dass sie einen Monat lang danach nicht schwanger werden. Ist eine junge Frau unter 18 Jahren bereits schwanger, sollte sie während der Schwangerschaft nicht gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken geimpft werden.
  • Die Covid-19-Impfung wird für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren nur in besonderen Fällen empfohlen – zum Beispiel, wenn sie eine bestimmte Erkrankung haben, die sie besonders gegen das Virus schwächt. Für alle Kinder ab zwölf Jahren und für Erwachsene empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Covid-19. Eine Impfung gegen Covid-19 soll nicht zeitgleich mit einer Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken erfolgen, sondern mit einem Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden.
  • Auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten gegen Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung geimpft sein sowie gegen Masern, Mumps und Röteln. Eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte nicht in der Schwangerschaft erfolgen. Bestimmten Personengruppen, wie Frauen mit Kinderwunsch wird auch eine Impfung gegen Windpocken empfohlen.
  • Erwachsene, die vor 1971 geboren wurden, sollten gegen Kinderlähmung, Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf geimpft sein.
  • Im Herbst und Winter sollten diese Impfungen eventuell um eine Impfung gegen Grippe ergänzt werden.

Es gibt noch weitere Impfungen, die in Deutschland für Kinder und Erwachsene empfohlen sind. Zunächst sollte aber der Impfschutz gegen die oben genannten Krankheiten sichergestellt sein.

Wo bekomme ich psychologische Hilfe?

Wer aufgrund der Flucht und der Situation zuhause unter starken Ängsten leidet, kann auch psychologische Unterstützung per Telefon erhalten:

  • Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) hat eine Ukrainekrieg-Krisenhotline ins Leben gerufen. Die Akuthilfe ist anonym und kostenlos. Sie findet täglich von 16:00 bis 20:00 Uhr unter der Nummer 0800 7772244 statt und soll Betroffene und Helfende unterstützen.
  • Die Telefonseelsorge „Doweria“ berät Menschen auf Russisch. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 030 440308 454. Jeweils Dienstags und Donnerstags von 20:00 bis 22:00 Uhr bietet Doweria auch online Chats an. Erreichbar sind die unter: www.doweria-chat.de.
  • Das „Zentrum Überleben“ unterstützt traumatisierte Flüchtlinge unter der Telefonnummer 030 3039060 dabei, medizinische und therapeutische Hilfe erhalten.
  • Die Homepage „complicated.life“ bietet kostenlose „psychologische Not-Betreuung“ für UkrainerInnen von Psychotherapeut*innen. Betroffene erhalten bis zu vier kostenlose Therapiesitzungen (in der Regel 45-50 Minuten). Allerdings sprechen die meisten Therapeut:innen Englisch, aber nicht Ukrainisch.

Weitere Informationen, zum Beispiel zur medizinischen Versorgung bei Schwangerschaft oder Pflegebedürftigkeit, finden Sie hier.