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„Ich habe nie gedacht, dass ich in eine solche Situation komme.“ Diesen Satz hat Dörte Frank-Boegner schon oft von Frauen gehört, die ungewollt schwanger wurden. „Das kann jedem passieren“, sagt sie.

Dörte Frank-Boegner ist Vorsitzende des Bundesverbands von pro familia. Der gemeinnützige Verein informiert zu Themen wie Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität. Pro familia bietet Schwangeren auch die „Schwangerschaftskonfliktberatung“ an. Die ist verpflichtend für alle Frauen, die ohne medizinischen Grund straffrei abtreiben möchten. Außerdem müssen sie sich rechtzeitig eine Praxis suchen. Denn gibt es keinen medizinischen Grund für den Schwangerschaftsabbruch, ist er nur bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis für die Beteiligten straffrei möglich.

Nicht alle finden eine Praxis in der Nähe

Aber nicht alle Frauen finden ohne weiteres eine Praxis oder Klinik in ihrer Nähe, die den Abbruch durchführt. „Gerade in ländlich Gegenden ist es schwer“, sagt Dörte Frank-Boegner. „In Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg müssen Schwangere bis zu zwei- oder dreihundert Kilometer zu einer Ärztin oder einem Arzt fahren.“

Zahlen des Statistischen Bundesamtes bestätigen nicht nur die regionalen Unterschiede. Sie zeigen auch, dass es immer weniger Einrichtungen gibt, die Abbrüche anbieten – und weniger Frauen, die abtreiben. Allerdings halbierte sich die Zahl der Einrichtungen zwischen 2003 und 2020 beinahe. Die Zahl der Abbrüche ging im selben Zeitraum aber nur um weniger als ein Viertel zurück.

Hilfe übers Internet?

In welch schwieriger Situation sich einige Frauen befinden, zeigt auch das Angebot von Women on Web: Die Organisation bietet seit 2006 Frauen in vielen Ländern online Unterstützung beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch an. Seit April 2019 ist sie auch in Deutschland erreichbar. Sie stellt ungewollt Schwangeren außerhalb der offiziellen Gesundheitsversorgung Medikamente zur Verfügung, mit denen sie selbstständig zu Hause abtreiben können – allerdings ohne ärztliche Begleitung. Eine Ärztin oder ein Arzt prüfen die Angaben, anschließend versendet die Organisation die Medikamente für den Abbruch.

Es gibt aber ein Problem: „Das Modell ist derzeit in Deutschland verboten“, sagt Dr. Rudolf Ratzel, Fachanwalt für Medizinrecht in München. „Frauen gehen das Risiko ein, sich strafbar zu machen, wenn sie alleine ohne Arzt abtreiben.“ Women on Web schreibt auch selbst auf der Website: „Die Nutzung von Online-Diensten zur medikamentösen Abtreibung ist gesetzeswidrig.“

Dennoch kommen auch aus Deutschland Anfragen: In den ersten neun Monaten nach dem Start in Deutschland waren es 1.208 Frauen, die Women on Web um Hilfe baten. Mehr als 2.000 Anfragen waren es jeweils in den Jahren 2020 und 2021, wie die Organisation auf Anfrage mitteilt.

Warum sich Frauen an Women on Web wenden, hat die Organisation untersucht und ihre Ergebnisse im Fachmagazin BMJ Sexual & Reproductive Health veröffentlicht: Im Jahr 2019 nannten ungewollt Schwangere oft den Wunsch, den Abbruch privat halten zu wollen. Die Autorinnen und Autoren schlussfolgern zudem, dass die Hindernisse beim Zugang zum Abbruch gerade für gefährdete Gruppen von Bedeutung sind. Dazu zählen sie Jugendliche, Einwanderer ohne Papiere und auch Frauen mit geringen finanziellen Mitteln.

Auf Anfrage teilt Women on Web ähnliche Gründe für die Jahre 2020 und 2021 mit. Und zusätzlich: „Die Frauen suchten den telemedizinischen Schwangerschaftsabbruch, weil der Zugang zu lokalen Diensten nach wie vor schwierig ist.“

Telemedizin aus Berlin

Seit Dezember 2020 möchte ein weiteres Projekt den Zugang für ungewollt Schwangere erleichtern: Das Familienplanungszentrum BALANCE in Berlin bietet gemeinsam mit Doctors for Choice Germany telemedizinisch begleitete Abbrüche an. Doctors for Choice ist ein Netzwerk von Angehörigen aus Gesundheitsberufen, die sich für reproduktive Gesundheit und Gerechtigkeit einsetzen. Hier begleiten Ärztinnen die Frauen per Video, während sie zum Beispiel das erste Medikament einnehmen. Ganz ohne Termin in einer Arztpraxis geht es aber nicht: Die Schwangeren müssen verschiedene Dokumente vor dem Abbruch einreichen; dazu gehört unter anderem der Nachweis über die Beratung und auch eine Überweisung der Gynäkologin beziehungsweise des Gynäkologen mit Angabe des Schwangerschaftsalters. Das Familienplanungszentrum BALANCE versichert auf seiner Internetseite, dass sie alle rechtlichen Gegebenheiten berücksichtigen.

Landeseigene Regelungen

Was rechtskonform ist, kann aber je nach Bundesland variieren. Beispiel Bayern: Laut einem Landesgesetz müssen Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, unter anderem nachweisen, dass bei ihnen eine ausreichende Notfallintervention möglich ist. „Diese Bestimmungen gehen von einer Durchführung in den Räumlichkeiten der zugelassenen Einrichtung aus“, teilt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in München auf Anfrage mit. „Sie stehen einer telemedizinischen Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen daher entgegen.“

Anfragen zum telemedizinischen Abbruch kamen auch schon aus Bayern. Hier gibt die Sprecherin des Ministeriums aber Entwarnung: Die Tätigkeiten von BALANCE seien von der Regelung nicht berührt, da es sich um ein Landesgesetz handele. Auch stelle das Gesetz Verpflichtungen an medizinische Einrichtungen und nicht an Patientinnen. „Patientinnen in Bayern, die das Angebot des Familienplanungszentrums in Berlin wahrnehmen, müssen deswegen nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen“, sagt die Sprecherin des Ministeriums.

Auch für den Berufsverband der Frauenärzte (BVF) seien grundlegende und wichtige Fragestellungen zur Patienten- und Rechtssicherheit beim telemedizinischen Schwangerschaftsabbruch bisher nicht geklärt, wie der BVF mitteilt. Jedoch müssten für Schwangerschaftsabbrüche, insbesondere mit Blick auf unterversorgte Regionen in Deutschland, flächendeckend sichere und niederschwellige Versorgungslösungen für alle Betroffenen vorhanden sein. Deshalb müssten, nach Ansicht des BVF, auch alternative Durchführungsformen bei Abbrüchen betrachtet werden. Der telemedizinische Abbruch gehöre zu diesen Alternativen in unterversorgten Regionen.

Die Nachfrage kommt aus Regionen mit „Versorgungsnotstand“

Dr. Jana Maeffert, eine der verantwortlichen Ärztinnen des Projekts, sagt, dass sie insgesamt inzwischen etwa 160 Anfragen erreicht haben. In einer ersten Auswertung von November 2021 haben 56 Prozent der ungewollt Schwangeren nach der Anfrage auch einen telemedizinischen Abbruch gemacht. Jana Maeffert bestätigt auch die Versorgungsengpässe: „Insbesondere sehen wir viel Interesse bei den Beratungsstellen“ sagt sie. „Die haben zunehmend Schwierigkeiten, ungewollt Schwangeren Adressen in Wohnortnähe zu geben.“ Auch zeige die Auswertung der bisherigen Anfragen, dass das Projekt deutlich weniger aufgrund von Pandemieauswirkungen als wegen eines Versorgungsnotstands in einigen Regionen angefragt wird.

Der pro familia Bundesverband befürwortet das Modellprojekt, da die Entscheidungsfreiheit der ungewollt Schwangeren in Bezug auf die Methode und den Ort wichtig sei. Die Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner sagt: „Eine professionelle Umsetzung und gute Begleitung beim telemedizinischen Abbruch ist wichtig.“ Sie steht sowohl mit BALANCE als auch mit Ärztinnen und Ärzten in Kontakt, die das anbieten und fällt ein positives Urteil: „BALANCE ist auf einem guten Weg eine professionelle Beratung anzubieten.“

Sicherheit und Effektivität scheint vergleichbar zu sein

Ärztin Maeffert beurteilt den telemedizinischen Abbruch als ähnlich sicher und effektiv, wie den Abbruch mit Medikamenten durch eine Ärztin beziehungsweise Arzt vor Ort. Sie verweist hier auf die Studienlage zum Thema. Als Beispiel nennt sie eine Untersuchung, die im März 2021 im Fachmagazin BJOG veröffentlicht wurde. Die Forschenden verglichen das „klassische“ Vorgehen mit Einnahme des ersten Medikaments vor Ort und des zweiten Medikaments zuhause mit der telemedizinischen Behandlung – also einem Beratungsgespräch per Video oder Telefon mit selbstständiger Einnahme der Medikamente zuhause. Insgesamt nutzten sie die Daten von über 52.000 Schwangeren. Das entsprach 85 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche in England und Wales, die Ärztinnen und Ärzte im Studienzeitraum durchführten. Zu den Ergebnissen gehörte: Der Behandlungserfolg war vergleichbar und schwerwiegende unerwünschte Ereignisse waren etwa gleich häufig.

Aber offizielle Behandlungsempfehlungen in Form einer medizinischen Leitlinie gibt es in Deutschland noch nicht. Expertinnen und Experten werten für eine Leitlinie die Studienlage aus und erarbeiten in Verbindung mit ihrer fachlichen Erfahrung Empfehlungen, wie Ärztinnen und Ärzte bei diesem Thema vorgehen sollten.

Noch keine Leitlinie in Deutschland

Eine Leitlinie mit dem Titel „Sicherer Schwangerschaftsabbruch“ ist derzeit in Arbeit. Maßgeblich beteiligt ist die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Sie ist eine wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft, die auch an der Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in ihrem Fachgebiet arbeitet. Die Leitlinie soll ab April 2023 zur Verfügung stehen und betrachtet den Abbruch in der frühen Phase der Schwangerschaft – bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis. Also genau den Zeitraum, in dem ein Abbruch nach der Beratungsregelung straffrei möglich ist.

Der Präsident der DGGG, Professor Anton Scharl, selbst Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, teilte der Apotheken Umschau auf Anfrage seine persönliche Einschätzung als Mediziner mit: „Beratung und Aufklärung können gegebenenfalls telemedizinisch erfolgen, nicht aber ärztliche Untersuchungen und eventuell notwendige medizinische Eingriffe.“

Bei Komplikationen braucht es schnelle Hilfe vor Ort

Er weist darauf hin, dass bei einem Schwangerschaftsabbruch Komplikationen auftreten können: „Sie sind selten, können eventuell aber lebensgefährlich sein.“ Als Beispiel nennt er starke Blutungen, die eine Ärztin oder ein Arzt zeitnah fachgerecht behandeln muss. „Relevant ist, dass die Frau eine Adresse mit 24/7 Erreichbarkeit in ihrer Nähe hat, wo ein eventuell erforderlicher Eingriff unverzüglich erfolgen kann“, sagt Scharl.

„Der Verlauf eines medikamentösen Abbruchs ist praktisch identisch zu dem einer spontanen Fehlgeburt“, erklärt Maeffert. „Diese kommen sehr häufig vor – bei etwa 15 Prozent aller bemerkten Schwangerschaften.“ Auch hier könnten Frauen spontan starke Blutungen bekommen. „Die medizinische Versorgung ist dafür aber flächendeckend durch gynäkologische Kliniken gesichert“, sagt Maeffert.

Blutungen sind grundsätzlich Teil des Abbruchs, sie können auch stärker sein als Menstruationsblutungen. Frauen sollen aber unverzüglich Kontakt mit dem Behandlungszentrum aufnehmen, wenn zum Beispiel Blutungen länger als im Aufklärungsgespräch erwähnt anhalten oder besonders stark sind.

Bei starken Blutungen hilft laut Maeffert, auch die Einnahme eines Medikamentes, „was als Reservemedikament zusätzlich mitgegeben wird.“ Wenn das nicht hilft solle die Frau in eine Klinik mit Gynäkologie gehen. „Sehr starke Blutungen hatten wir noch nicht“, sagt Maeffert.

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24 Stunden erreichbar

Um zeitnahe Eingriffe zu gewährleisten, fordert Scharl Kooperationen und verbindliche Absprachen mit Einrichtung in Wohnortnähe – sowohl für die Telemedizin, als auch für alle Ärztinnen und Ärzte, die Medikamente für den Abbruch verschreiben: „Egal wo die Ärztin oder der Arzt sitzt, sie müssen der Frau die entsprechenden Adressen und Telefonnummern zur Verfügung stellen“, sagt Scharl. „Sie müssen auch sicherstellen, dass an dieser Adresse oder hinter dieser Telefonnummer kompetente Hilfe sitzt.“

BALANCE bietet einen telefonischen Bereitschaftsdienst an. „Der ist 24 Stunden erreichbar.“ Die Frauen würden dann eine entsprechend geschulte Krankenschwester erreichen, die sich im Zweifelsfall bei den Ärztinnen melden würde. „Wir sind ein sehr eingespieltes Team“, betont Maeffert.

Vor dem eigentlichen Abbruch gibt es Gespräche: Die Frauen werden über die Komplikationen aufgeklärt: Über Blutungen und ein eventuelles Fortbestehen der Schwangerschaft, wie Maeffert bestätigt. „Wir fragen immer: Wie weit ist es bis zur nächsten Klinik mit Gynäkologie?“, aber vor allem würden sie besprechen: „Wer ist bei der Frau? Wie würde sie in die Klinik kommen? Müssten dann Kinder zum Beispiel von der Kita abgeholt werden?“

Die Betreuung geht auch nach der Einnahme der Medikamente weiter: Nach etwa zehn Tagen gibt es ein Videogespräch.

Telemedizinische Angebote: nicht für alle eine Option

Möglichkeiten für den telemedizinischen Abbruch soll es auch in Zukunft geben. „Es ist kein Ende für das Projekt geplant“, sagt Maeffert. Auch die pro-familia-Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner kann sich vorstellen, dass pro familia in Zukunft Beratungen zum telemedizinischen Abbruch anbietet. Sie betont aber auch die Wahlfreiheit der Schwangeren: „Es gibt Frauen, die sagen, ich möchte diese persönliche Ansprache, eine Ärztin, die meine Hand hält und an meiner Seite ist.“ Deshalb sagt sie: „Es ist wichtig, die Freiheit zu haben, das entscheiden zu können.“

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