Logo der Apotheken Umschau

Der Bundestag hat die Aufhebung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Bisher regelte der Paragraf 219a, dass für Schwangerschaftsabbrüche keine „Werbung“ gemacht werden darf. Doch bereits das Verbreiten von Informationen etwa zu Ablauf und den angebotenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs auf der Praxis-Homepage, fiel bereits unter Werbung und war daher bisher nicht möglich. In den vergangenen Jahren hatte der Paragraf deshalb immer wieder Schlagzeilen gemacht. Seit dem 24.06.2022 ist dieser Paragraf gestrichen.

Werbung für Abbrüche soll unter Heilmittelwerbegesetz fallen

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus bezeichnet das Ende des Werbeverbotes als „Triumph“. „Endlich können Ärztinnen und Ärzte sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen», sagte die Grünen-Politikerin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Zudem sollen Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug in Zukunft unter das Heilmittelwerbegesetz fallen. Dieses regelt irreführende Werbung von Medizinprodukten. So soll anstößige oder unangemessene Werbung verhindert werden.

Noch im Februar 2022: Kritik aus der Union, Zuspruch von Verbänden


Anfang des Jahres sagte Dörte Frank-Boegner, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands gegenüber der Apotheken Umschau: „Ärztinnen und Ärzte machen keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, sie wollen informieren“. Sie begrüßte deshalb die Ankündigung des Bundesjustizministeriums, den Paragrafen 219a streichen zu wollen. Der gemeinnützige Verein pro familia betreibt bundesweit Beratungsstellen für Menschen, die sich beispielsweise über die Themen Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität informieren wollen.

Die Meinungen gingen aber auseinander: Während die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) die Gesetzesinitiative als „Meilenstein“ bezeichneten, war die Union kritisch: „Die Streichung von Paragraf 219a Strafgesetzbuch hilft uns Frauen nicht“, sagte Mechthild Heil, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. Sie hielt die Streichung für falsch und argumentierte, dass der Staat auch Anwalt des ungeborenen Lebens sei.

Auch Paragraph 218 müsse gestrichen werden

In unserem Interview Anfang Februar 2022 betonte Frank-Boegner: „Die Abschaffung ist aber nur ein Schritt“. Das Grundproblem blieb für sie bestehen: „Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinische Leistung anerkannt werden und nicht als ein Handeln, das bestraft werden muss – wie es derzeit gesetzlich betrachtet der Fall ist “, sagte sie. „Das ist etwas, das wir nicht nur rechtlich, sondern auch in unseren Köpfen ändern müssen.“

Deshalb fürchtete sie, dass sich die Versorgung der Schwangeren in einigen Regionen Deutschlands kaum verbessern wird. „Gerade in ländlichen Gegenden ist es schwierig“, sagte Dörte Frank-Boegner. „In Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg müssen Schwangere bis zu zwei- oder dreihundert Kilometer zu einer Ärztin oder einem Arzt fahren.“

Eigentlich ist es Aufgabe der Bundesländer, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen sicherzustellen. An vielen Orten in Deutschland gibt es aber nur noch wenige Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen. Frauen haben auch bei der Methode oft nicht komplett die freie Wahl. Denn nicht alle Einrichtung bieten sowohl den medikamentösen als auch den operativen Abbruch an.

Praxen fehlen an mehreren Stellen

Gerade Niederbayern gilt als unterversorgte Region: Thoralf Fricke, der Geschäftsführer des bayerischen Landesverbands von pro familia, bestätigt das. In Niederbayern gebe es derzeit nur eine Praxis, die operative Abbrüche macht. Schwangere, die sich für die medikamentöse Methode entscheiden, müssten nach München oder Regensburg fahren. „In der Oberpfalz ist die Situation vergleichbar“, sagt er. „Auch hier gibt es lediglich in Regensburg zwei Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.“ Da Regensburg im Süden der Region liegt, sei die nördliche Oberpfalz „völlig unterversorgt“.

Ähnlich schwierig ist es für eine Frau aus Trier: In der Stadt und im angrenzenden Landkreis Trier-Saarburg gibt es kein Angebot für den Schwangerschaftsabbruch, wie die örtliche Beratungsstelle von pro familia in Trier auf Anfrage mitteilt. „Die Situation war noch nie anders“, sagen sie. Seit kurzem gebe es im angrenzenden Kreis eine Praxis, die medikamentöse Abbrüche anbietet. Die Praxis möchte mit der Information aber „vorsichtig umgehen“ und sei mit dem Zug auch „eher nicht zu erreichen“. Für den operativen Abbruch müssten Frauen meist in das etwa 100 Kilometer entfernte Saarland fahren.

Auch die Zahlen des Statistischen Bundesamts zu den Meldestellen, also Praxen und Kliniken, die dem Amt übermitteln, wieviele Schwangerschaftsabbrüche sie vornehmen, deuten darauf hin. Ihre Zahl sank um 47 Prozent – von 2.050 im Jahr 2003 auf 1.089 im ersten Quartal 2022. Das Amt weist aber darauf hin, dass die angegebenen Zahlen auch sogenannte Fehlmeldungen enthalten und zentrale Praxen teilweise für mehrere Arztpraxen die Abbrüche melden. Ganz exakt sind die Werte damit nicht. Der Unterschied zum Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche ist aber deutlich: 2021 brachen rund 26 Prozent weniger Frauen die Schwangerschaft ab als im Jahr 2003. In diesem Zeitraum sank die Zahl von 128.030 auf 94.596 Schwangerschaftsabbrüche im Jahr.

Ein Blick auf die Landkarte offenbart auch: Die Einrichtungen sind wohl nicht gleichmäßig über Deutschland verteilt. Beispielsweise zählte das Statistische Bundesamt in den vergangenen Jahren in Berlin mehr Meldestellen als im flächenmäßig größten Bundesland Bayern.

Regelung im Strafgesetzbuch

Häufige Gründe für einen Abbruch sind laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine „schwierige Partnerschaftssituation“ und „berufliche oder finanzielle Unsicherheit“. Wer deshalb abtreiben möchte, fällt unter die Regelungen des Strafgesetzbuches zum Schwangerschaftsabbruch: Ein Abbruch aus diesen Gründen ist rechtlich verboten und steht grundsätzlich unter Strafe.

Er bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei: Die Schwangere muss sich vor dem Eingriff in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen und das beim Arzt mit einem Schein nachweisen. Seit der Empfängnis dürfen zudem nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Das bedeutet: Ärztinnen und Ärzte sowie ungewollt Schwangere handeln bei den meisten Schwangerschaftsabbrüchen rechtswidrig, dürfen aber nicht bestraft werden. Im Jahr 2021 traf das auf 90.643 Schwangerschaftsabbrüche zu. Legal waren im selben Jahr gerade einmal 3.953 Abbrüche – weniger als vier Prozent der Eingriffe – weil Frauen etwa nach einer Vergewaltigung schwanger geworden sind oder die Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährdet hätte.

Neue Regelungen durch Ampel-Regierung?

Diese Gesetzgebung ist ein Versuch, den Schutz des Lebens mit der Selbstbestimmung werdender Eltern in Einklang zu bringen. Dörte Frank-Boegner ist aber nicht die einzige, die mit dieser Regelung unzufrieden ist. „Es ist überfällig, dass in Deutschland, über Parteigrenzen hinweg, eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff genommen wird“, heißt es auch in der Abschlusserklärung des Fachkongresses „150 Jahre §218 Strafgesetzbuch“. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Medizin und von Verbänden hatten dort mit Betroffenen im August 2021 diskutiert.

Auch SPD, Grüne und Linke forderten in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl Regelungen außerhalb der Strafgesetze. Der Kompromiss zwischen SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertag lautete dann: „Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (…) prüfen wird.“

Formaljuristisch wäre das nicht schwer, sagt Dr. Rudolf Ratzel, Fachanwalt für Medizinrecht in München. „Aber es wird eine aufgeregte Debatte geben, weil das Thema emotional besetzt ist.“ Dörte Frank-Boegner von pro familia fordert, die angekündigte Kommission zeitnah einzurichten. „Wir möchten in einem Prozess mit allen Beteiligten gemeinsam an Lösungen für eine Neuregelung arbeiten“, sagt sie.

Drohungen gegen Ärztinnen und Ärzte

Einerseits handeln Ärzte oft rechtswidrig, wenn sie eine Schwangerschaft nach der Beratungsregelung beenden, andererseits schützt die Gesetzgebung auch Ärzte, die keine Abbrüche durchführen möchten. So ist niemand verpflichtet an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken, außer es besteht eine Gefahr für die Frau. Doch dass sich immer weniger Medizinerinnen und Mediziner dazu bereit erklären, dürfte mehr als nur rechtliche Gründe haben.

Zum einen gehen viele der Ärztinnen und Ärzte, die noch die Zeiten illegaler Abbrüche ohne ausreichende medizinische Betreuung miterlebt haben, nun in Rente. Zum anderen müssen Medizinerinnen und Mediziner Einschüchterungsversuche bis hin zu Morddrohungen durch Abtreibungsgegner fürchten, wie die Bundesärztekammer (BÄK) auf Anfrage bestätigt. Sie sieht dadurch auch nachteilige Folgen für die Versorgung der Schwangeren. Deshalb fordert die BÄK vom Gesetzgeber rasche Regelungen, um Ärztinnen und Ärzte davor zu schützen. Dörte Frank-Boegner von pro familia verweist auch auf die schwierige berufliche Situation von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen wollen. Für junge Ärztinnen und Ärzte, die ungewollt Schwangere behandeln wollen, sei es schwer Anerkennung bei den Kollegen zu finden. Der Grund: „Das Thema ist immer noch ein Tabu“, sagt sie. „Das erschwert potentiell aufgeschlossenen Medizinerinnen und Medizinern die Entscheidung, Abbrüche durchzuführen.“

Kritik an der ärztlichen Weiterbildung

Hinzu kommt Kritik am Umfang der Ausbildung von Studierenden und der Weiterbildung nach dem Studium für Gynäkologinnen und Gynäkologen. Unterschiedliche Vereine, wie zum Beispiel die Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschland (bvmd), Doctors for choice Germany oder der Arbeitskreis Frauengesundheit fordern hier Verbesserungen. Könnten auch die mit der neuen Ampelregierung kommen? „Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung“, steht zumindest im Koalitionsvertrag.

Die Suche nach einer Praxis ist inzwischen einfacher

Immerhin: Die Suche nach einer geeigneten Praxis oder Klinik für Frauen ist seit einer Ergänzung des Gesetzes zum Schwangerschaftskonflikt leichter geworden: Die BÄK führt nun eine monatlich aktualisierte Liste über Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der gesetzlichen Regelungen durchführen.

Frauen finden auf den Internetseiten der BÄK und auch der BZgA (BZgA-Webseite: familienplanung.de) über eine Suchfunktion die nächstgelegene Praxis Die Liste enthält Kontaktdaten der Ärztinnen und Ärzte sowie der Kliniken. Viele schreiben auch, ob sie den Abbruch operativ oder medikamentös durchführen und welche Sprachen sie sprechen. Vollständig ist die Liste jedoch nicht. Denn Medizinerinnen und Mediziner können sich freiwillig eintragen lassen. Nach Angaben der BÄK haben das aktuell 368 von ihnen getan (Stand: 24.06.2022). Der Rest hat womöglich Angst vor Anfeindungen oder sehr vielen Anfragen, wenn die Region schon unterversorgt ist.

Forschung wird gefördert

Das Bundesgesundheitsministerium fördert aktuell Forschungsprojekte, die beispielsweise den Unterstützungsbedarf und die medizinische Versorgung ungewollt Schwangerer untersuchen. Die Versorgung ist aber nur e Aspekt. Dörte Frank-Boegner ist auch ein breit angelegtes Beratungsangebot wichtig: „Menschen sollten ein Recht haben, sich über Verhütung, Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaftsabbruch zu informieren.“

Finanzielle Unterstützung bei geringem Einkommen

Für 8.580 ungewollt Schwangere übernahm das Bundesland Bayern im Jahr 2020 die Kosten für den Abbruch, da sie sie selbst nicht tragen konnten, wie das bayerische Familienministerium auf Anfrage mitteilte. Ab einem Einkommen von 1258 Euro oder weniger bezahlen die Länder Betroffenen die Abtreibung, eine Antibabypille oder Kondome jedoch nicht. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 führten Ärztinnen und Ärzte in Bayern 12.365 Schwangerschaftsabbrüche durch. Die erstatteten Abbrüche entsprechen damit fast 70 Prozent der gesamten Eingriffe in Bayern im Jahr 2020. Für alle unter 22 Jahre zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Neben der „Pille“ sind das zum Beispiel Verhütungspflaster oder die Notfallverhütung, wenn sie ärztlich verordnet wurde.

Diverse Verhütungsmittel

Verhütung: Pille, Kondom oder Spirale?

Das ideale Verhütungsmittel gibt es nicht. Persönliche Wünsche, Lebenslage, Partnerschaft, Gesundheit – all dies beeinflusst die Wahl. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den verschiedenen Methoden zum Artikel

Manche Kommunen bieten Frauen mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung aus einem Fonds, wenn sie die Altersgrenze der Krankenkassen überschreiten. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht und die Ausgestaltung ist regional unterschiedlich. Menschen mit geringem Einkommen in Berlin können beispielsweise bei der Stadt kostenlose Verhütungsmittel beantragen. Der Landkreis München wiederum bietet je nach Verhütungsmittel einen maximalen Zuschuss an. Und die Stadt München übernimmt die Kosten nur, wenn Betroffene die Übernahme von Beträgen über 100 Euro vorher beantragen.

Ampelpläne und Telemedizin

Die Ampel-Regierung will laut Koalitionsvertrag den Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel künftig als sogenannte Satzungsleistung zu erstatten. Das bedeutet, dass Krankenkassen selbst entscheiden können, ob sie die Übernahme der Kosten als zusätzliche Leistung anbieten oder nicht.

Dass es Lücken in der wohnortnahen Versorgung gibt, zeigen auch die Anfragen zum telemedizinisch begleiteten Schwangerschaftsabbruch: Seit Dezember 2020 gibt es ein Modellprojekt des Familienplanungszentrums BALANCE in Berlin gemeinsam mit Doctors for Choice Germany. Ärztinnen beraten und begleiten Frauen per Video, während sie zum Beispiel das Medikament für den Abbruch einnehmen. Dr. Jana Maeffert, eine der verantwortlichen Ärztinnen, zieht eine positive Bilanz: „Das Projekt wird gut angenommen“, sagt sie. „Insbesondere sehen wir viel Interesse bei den Beratungsstellen, die zunehmend Schwierigkeiten haben, ungewollt Schwangeren Adressen in Wohnortnähe zu geben.“

Lesen Sie auch

Frau liegt auf Bett

So funktioniert der weibliche Zyklus

Einmal im Monat haben Frauen normalerweise ihre Menstruation – das ist kein Geheimnis. Aber was in ihrem Körper sonst noch passiert, häufig schon. Wie der weibliche Zyklus funktioniert, zeigt diese zum Artikel

Müde Frau

Eine Fehlgeburt verarbeiten

In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erleben Frauen häufig eine verhaltene Fehlgeburt. Warum in dieser Situation nicht immer eine Operation nötig ist zum Artikel