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Eine ungewollte Schwangerschaft kann sehr belastend sein. Jede Frau hat in solchen Fällen ein Recht auf Unterstützung und Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, ist es in Deutschland dann auch möglich, die Schwangerschaft durch einen Arzt oder eine Ärztin abbrechen zu lassen.

Das auch „Abtreibung“ genannte Verfahren war lange Zeit verboten und ist zwischen Anhängern verschiedener Weltanschauungen oder Glaubensrichtungen nach wie vor äußerst umstritten. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss weist darauf hin, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine Methode zur Geburtenregelung sein soll.

In Deutschland muss jede Frau, die eine Schwangerschaft ohne medizinischen Grund abbrechen will, eine Beratung in Anspruch nehmen und darauf hin eine dreitägige Wartezeit einhalten. Am vierten Tag nach Abschluss der Beratung darf der Eingriff nur durch einen Arzt oder eine Ärztin vorgenommen werden.

2023 wurden in Deutschland rund 106.218 Schwangerschaften abgebrochen.

Unter welchen Bedingungen darf eine Schwangerschaft abgebrochen werden?

Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches stellt den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe. Es gibt aber im wesentlichen drei Ausnahmen:

  1. Soziale Indikation oder „Beratungsregel“: Die Frau hat eine Konfliktberatung wahrgenommen, nachgewiesen und befindet sich noch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Empfängnis. Besondere Gründe für die Abtreibung braucht die Frau nicht anzugeben. Diese soziale Indikation zum Schwangerschaftsabbruch stellt mit 96 Prozent die mit Abstand häufigste dar. Es handelt sich bei dieser Ausnahme um einen juristischen Kompromiss: Der Eingriff gilt in diesem Fall zwar als rechtswidrig aber nicht als strafbar.
  2. Medizinische Indikation: Durch die Schwangerschaft besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau. Diese medizinische Indikation wird üblicherweise auch angewandt, wenn das wachsende Kind eine schwere Erkrankung oder Behinderung aufweist. Allerdings bezieht sich die Begründung dann nicht auf die medizinische Störung des Kindes, sondern auf die resultierende Belastung der Frau im genannten Sinne. Der Abbruch kann dann auch deutlich später erfolgen – im Prinzip erst beim Einsetzen der Wehen nicht mehr. Sogenannte Spätabbrüche aus medizinischer Indikation werden allerdings üblicherweise bis zur 24. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
  3. Kriminologische Indikation: Die Schwangerschaft ist durch eine Vergewaltigung entstanden. In diesem Fall kann ebenfalls in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis der Abbruch erfolgen.

Im Falle der letzten beiden Ausnahmen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Bei der sozialen Indikation haben Frauen nur dann Anspruch auf Leistungen, wenn ihnen "die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist" (Paragraph 19 Schwangerschaftskonfliktgesetz).

Wie läuft die Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch ab?

Laut Strafgesetzbuch muss die Frau eine sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung (SKB) in einer staatlich anerkannten Stelle wahrnehmen, um den Abbruch straffrei vornehmen zu lassen. In diesem Gespräch kommt der emotionale, soziale oder partnerschaftliche Konflikt zu Sprache, der durch die Schwangerschaft besteht. Die Frau erhält auf Wunsch Informationen zu sozialen und finanziellen Hilfen, welche die Mutterschaft erleichtern würden.

Insgesamt soll die Beratung aber explizit ergebnisoffen und wertfrei geführt werden, auf der Verantwortung der Frau basieren, sie ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Es wird außerdem sichergestellt, dass die Betroffene nicht zum Abbruch gezwungen wird.

Das Gespräch unterliegt der Schweigepflicht. Dritte Personen – etwa der Kindsvater – dürfen nur teilnehmen, wenn die Frau das wünscht. Nach der Beratung erhält die Frau eine Bescheinigung, mit welcher der Eingriff beim Arzt durchgeführt werden darf.

Im Falle der medizinischen Indikation muss die Schwangerschaftskonfliktberatung nicht durchgeführt werden. Es ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben, dass die Indikation zum Schwangerschaftsabbruch nicht von dem Arzt gestellt werden darf, der den Eingriff vornimmt, das heißt es müssen Gespräche mit mindestens zwei Medizinern erfolgen.

Wie wird der Abbruch vorgenommen?

Es gibt verschiedene Techniken eines Schwangerschaftsabbruchs. Die gebräuchlichste und schonendste Methode des instrumentellen Abbruchs in Deutschland ist die Absaugmethode. Der Arzt oder die Ärztin dehnt dabei den Muttermund mit speziellen Geräten etwas auf und entfernt den Embryo mit einer sogenannten Saugkürettage. Der Eingriff erfolgt üblicherweise in einer kurzen Vollnarkose und dauert 10 bis 15 Minuten.

Eine Ausschabung (Kürettage) wird hingegen in der Regel nur noch gemacht, wenn größere Gewebereste zu entfernen sind.

Außerdem gibt es die Möglichkeit eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs: Der Wirkstoff Mifepriston führt dazu, dass die befruchtete Eizelle abgestoßen wird. Darauf in ärztlicher Aufsicht eingenommene Prostaglandine lösen die Wehen aus. Es kommt zum Frühabort. Absaugung und Kürettage können bis zur 14. Schwangerschaftswoche eingesetzt werden, bei den medikamentösen Methoden wird je nach Schwangerschaftswoche die Dosierung angepasst. Das Medikament kann bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Monatsblutung angewendet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch hier die Beratung mit anschließender Wartezeit vorgeschrieben ist. Frauen, die einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen, müssen sich also spätestens am Anfang der neunten Woche nach Beginn der letzten Regel beraten lassen.

Welche Risiken bestehen für die Frau?

Die Komplikations- und Todesrate bei einer illegal und unsachgemäß durchgeführten Abtreibung ist ausgesprochen hoch, was ein maßgeblicher Grund dafür war, die entsprechende Rechtslage schrittweise zu liberalisieren. Denn bei einem regelrecht durchgeführten Eingriff bestehen nur geringe Risiken für die Frau.

Bei einer geringen Anzahl an Frauen kann es durch die Abtreibung per Absaugung oder Ausschabung bei folgenden Schwangerschaften zu Problemen kommen: Das Risiko für Frühgeburten steigt. Werden bei der Kürettage außerdem tiefere Schichten der Gebärmutter verletzt, kann das Verwachsungen und Verklebungen auslösen. Dadurch erhöht sich bei späteren Schwangerschaften das Risiko für Fehlgeburten. Wie bei anderen chirurgischen Eingriffen auch kann es außerdem zu Infektionen, Nachblutungen und länger dauernden Unterleibsschmerzen kommen.

Beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch erfolgt üblicherweise eine starke Regelblutung. Darüber hinaus können Bauchkrämpfe und Übelkeit vorkommen. Gelegentlich ist eine Nachkürettage nötig. Und natürlich kann jede Art von Schwangerschaftsabbruch eine enorme psychische Belastung für die Frau sein. Beratungsstellen, die eine psychologische Begleitung im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs anbieten, können von jedem Gynäkologen oder jeder Gynäkologin vermittelt werden.

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Beratende Expertin: Dr. med. Mareike Pöllmann, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Praxis für Pränatale Diagnostik München, Qualifikation Pränataldiagnostik / gynäkologische Sonographie (Degum II). Bis 2010 Oberärztin in der Universitätsfrauenklinik Düsseldorf, zuvor in der 1. Frauenklink der LMU München.