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Beim Kochen und Backen verzichten

Manche Rezepte verlangen für den Geschmack nach Wein oder Spirituosen. Wer sich an den Chemie-­Unterricht erinnert, hat vielleicht noch im Kopf, dass Alkohol bei etwa 78 Grad Celsius verdampft. Also: kein Problem? „Das ist leider ein Trugschluss“, sagt Anja Schwengel-Exner von der Verbraucherzentrale Bayern in München. Viele Faktoren haben Einfluss darauf, wie viel Alkohol am Ende noch in der fertigen ­Speise steckt. Gart eine Speise im geschlossenen Topf, kann der Alkohol zum Beispiel nicht ent­weichen. Wird er erst spät hinzugegeben und köchelt nur kurz mit, verdampft nicht viel. „Ein Rest wird außerdem immer drin sein, alleine durch das Fett, das ­Alkohol bindet“, so die Diplom-Ökotrophologin. Es ist daher ratsam, alkoholische Getränke als Zutat zu ersetzen. „Kochen Sie mit Apfel- oder Traubensaft oder geben Sie ein Stück Schokolade an eine dunkle Soße“, rät Schwengel-Exner. In manchen Restaurants oder Cafés wird auf der Karte angegeben, ob eine Speise Alkohol enthält. Wenn es nicht dort steht und Sie unsicher sind: besser nachfragen.

Aufmerksam sein bei Süßem

Ob Rumkugeln oder Eierlikör-Kuchen: Steckt der Alkohol schon im Namen einer Süßspeise, sollten Schwangere verzichten. Bei manchen Torten, etwa der Schwarzwälder Kirschtorte, ist er ebenfalls eine typische Zutat. Auch einige Desserts, zum Beispiel Zabaione oder Tiramisu, enthalten Alkohol (und rohe Eier) und sind deshalb tabu. Womit man weniger rechnet: In Fertig-Backwaren wie Milchbrötchen, Croissants oder Kuchen steckt ebenfalls oft Alkohol, entweder zur Geschmacksgebung oder zur Verbesserung der Haltbarkeit. Bei Pralinen verbirgt er sich häufig in der Füllung. Ein Blick auf die Zutatenliste lohnt sich also. Allerdings: Auf Kleinstverpackungen – etwa von einzeln verpackten Schoko-Eiern – müssen keine Zutaten angegeben sein. Wenn sie in einer Schale auf dem Couchtisch stehen, ist nicht ohne Weiteres zu erkennen, ob sie Alkohol enthalten. Daher: nachfragen oder liegen lassen. Auch auf die eigene Nase sollten Schwangere achten: „Wenn Sie den Alkohol riechen – Finger weg“, empfiehlt Anja Schwengel-Exner.

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Und alkoholfreie Getränke?

Wer sich die Etiketten genau anschaut, stellt schnell fest: Auch die „alkoholfreien“ Varianten von Bier, Wein oder Sekt können noch bis zu 0,5 Volumenprozent enthalten. Langsam getrunken berge ein Glas wohl keine Gefahr für das ungeborene Kind, schreibt die Klinik für Geburtsmedizin an der Berliner Charité. Mehr sollte es auf keinen Fall sein, da sich der Alkohol summiert. Auf der sicheren Seite sind Schwangere mit Alternativen, die mit der Aufschrift „kein Alkohol“ gekennzeichnet sind und wirklich 0,0 Volu­menprozent enthalten. Aufpassen heißt es zum Beispiel auch bei Malzbier, warnt Anja Schwengel-Exner: „Da sind sogar bis zu 1,5 Volumenprozent Alkohol erlaubt.“ Die Süße des Zuckers maskiert den Alkoholgeschmack. Deshalb eignet sich das Getränk weder für Schwangere noch für Kinder. Am allerbesten ist es, bei Wasser und ungesüßten Tees zu bleiben.

Das Zutatenverzeichnis Lesen

In Deutschland ist vorgeschrieben, dass Lebensmittelhersteller alle Zutaten auf der Verpackung angeben müssen. „Das gilt auch für Alkohol und alkoholhaltige Zutaten“, sagt Anja Schwengel-Exner. Oft steht dort die genaue Sorte, zum Beispiel Weinbrand, Weißwein oder Sherry. Manchmal ist auch Alkohol, Ethanol oder Ethylalkohol zu lesen, wenn reiner Alkohol verwendet wurde. Neben den bereits genannten Back- und Süßwaren können auch Fertigsuppen und -soßen, Feinkostsalate oder Konfitüren Alkohol enthalten, weiß Schwengel-Exner. Anders als bei Getränken muss bei Lebensmitteln nicht angegeben sein, welche Menge an Alkohol im Gesamtprodukt steckt. Manche Hersteller machen es trotzdem. „Es bleibt dann die Frage, wie viel man von einem Produkt isst“, so Schwengel-Exner. „Von einer Konfitüre nimmt man ja zum Beispiel nur einen größeren Teelöffel.“ Auf Nummer sicher gehen Schwangere aber mit Produkten, die ohne Alkohol auskommen.

Alkohol entsteht beim Reifen

Auch einige natürliche oder kaum verarbei­tete Lebensmittel haben einen gewissen, aber sehr niedrigen Alkoholgehalt. Er entsteht durch Reife- und Gärungsprozesse. So finden sich etwa in Sauerkraut, manchen Fruchtsäften, Kefir, Brot oder reifen Bananen geringe Mengen Alkohol. Die machen sich aber weder geschmacklich bemerkbar noch müssen sie gekennzeichnet werden, da der Alkohol hier ja keine Zutat ist. „Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass Schädigungen entstehen, wenn Schwangere diese Lebensmittel essen“, sagt Anja Schwengel-Exner. Essig kann bis zu 1,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. „Aber den trinkt man nicht pur – schon gar nicht in der Schwangerschaft, wenn Sodbrennen ein Thema ist“, so Schwengel-Exner. Wer möchte, könne aber statt Weißweinessig zum Beispiel einen Fruchtessig verwenden.


Quellen: