Was Sie bei zu hohen Krankenkassenbeiträgen tun können
Obwohl in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht, gibt es Menschen, die weder gesetzlich noch privat versichert sind. Im Jahr 2019 traf das laut Statistischem Bundesamt auf rund 61 000 Personen zu, die Dunkelziffer könnte weitaus größer sein. Zum ernsthaften Problem wird das für Betroffene meist erst dann, wenn sie eine medizinische Behandlung benötigen. Dann müssen sie die zum Teil immensen Kosten selbst tragen. Für viele unmöglich. Im Idealfall kommt es daher erst gar nicht so weit.
Vom fehlenden Versicherungsschutz besonders häufig betroffen: Selbstständige, Freiberufler und Erwerbslose, die sich die Beiträge aufgrund schwankender oder ausbleibender Einkünfte irgendwann nicht mehr leisten können. Dabei gibt es sowohl für manche freiwillig Versicherte bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für Privatversicherte die Möglichkeit, die Beiträge zu senken. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern darum, rechtzeitig auf ihren Versicherer zuzugehen, wenn eine schwierige finanzielle Situation absehbar ist.
Gesetzliche Kassen: So zahlen Sie weniger
Anders als bei der privaten Krankenversicherung hängen die Beitragszahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht von den Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand ab. Hier richtet sich die Höhe der Beiträge alleine nach dem Erwerbseinkommen. Doch das kann gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern von Jahr zu Jahr stark variieren.
Wer also aufgrund eines guten Wirtschaftsjahres hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen muss, ist in Zeiten mangelnder Auftragslage damit womöglich unverhältnismäßig stark belastet. In solchen Fällen können freiwillig gesetzlich Versicherte bei ihrem Versicherer einen Antrag auf Beitragsreduzierung stellen.
Voraussetzung für die Bewilligung ist laut der Verbraucherzentrale NRW, dass die tatsächlichen Einnahmen im laufenden Jahr voraussichtlich um mehr als 25 Prozent unter den im letzten Einkommensteuerbescheid festgestellten Einnahmen liegen. Als Nachweis genügt etwa ein Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer.
Leistungsreduzierung in der privaten Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) sind geringere Beitragszahlungen regelmäßig mit Leistungseinbußen verbunden. So können ältere, langjährig Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV gewechselt sind, unter gewissen Umständen in den sogenannten Standardtarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Dessen Leistungen sind laut PKV-Verband mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Beiträge sind auf den GKV-Höchstbeitrag (2024: 755,56 Euro pro Monat) gedeckelt.
Wer im Sinne des Sozialrechts hilfebedürftig ist, seinen Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen also nicht selbst stemmen kann, dem steht zudem der Wechsel in den PKV-Basistarif offen. Auch hier sind die Leistungen mit denen der GKV vergleichbar, der Beitragssatz darf allerdings die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags (2024: 377,78 Euro pro Monat) nicht übersteigen.
Standardtarif, Basistarif oder Notlagentarif?
Versicherte, die erst ab 2009 in die private Krankenversicherung gewechselt sind, können jederzeit in den Basistarif wechseln. Eine Hilfebedürftigkeit ist für sie keine Voraussetzung, teilt der BdV mit. Wer aber tatsächlich hilfebedürftig ist, kann unter Umständen mit Zuschüssen oder der kompletten Übernahme der PKV-Beitragssätze durch den Sozialhilfeträger rechnen.
Ferner können Privatversicherte, die ihre Prämien über Monate hinweg nicht zahlen, unter Umständen auch in den Notlagentarif umgestellt werden. Dieser erstattet laut BdV nur die Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Für Kinder und Jugendliche sind die Leistungen etwas umfangreicher. Die Prämie hierfür liegt laut BdV im Schnitt bei rund 135 Euro pro Monat, Selbstbeteiligungen und Risikozuschläge sind ausgesetzt. Allerdings: Versicherte können den Wechsel in diesen Tarif nicht selbst forcieren. Sind die hilfebedürftig, bleibt ihnen der Zugang zum Notlagentarif grundsätzlich verwehrt.
Ehrenamtliche Hilfe auch für Unversicherte
Wer jahrelang keinen Krankenversicherungsschutz hatte, irgendwann aber in die gesetzliche oder private Krankenversicherung zurückkehren möchte, muss dafür auch rückständige Beiträge – oder zumindest Teile davon – aus der Zeit ohne Versicherung nachzahlen. Selbst dann, wenn er oder sie in dieser Zeit nie beim Arzt war. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Je nachdem, wie lange der Versicherungsschutz unterbrochen war, können also stattliche Summen zusammenkommen. Mitunter können diese ratenweise beglichen werden.
Ganz ohne ärztliche Hilfe müssen Unversicherte in der Regel nicht auskommen. In vielen Städten gibt es Hilfsorganisationen, die Menschen ohne Krankenversicherung in unterschiedlichen Anlaufstellen oder fahrenden Praxen ehrenamtlich versorgen. Dazu zählen etwa Ärzte der Welt, Malteser, Caritas oder Johanniter. Die nächstgelegene Möglichkeit finden Hilfesuchende im Netz.