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Was ist eine Pflege-Versicherung?

Die Pflege-Versicherung unterstützt pflegebedürftige Menschen finanziell. Pflegebedürftige Menschen schaffen nämlich ihren Alltag nicht mehr allein. Und brauchen Hilfe bei verschiedenen Aufgaben. Die Pflege-Versicherung ist eine Pflicht-Versicherung. Das heißt: Sie müssen sich versichern. Die Pflege-Versicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt: Sie sind gesetzlich krankenversichert? Dann haben Sie automatisch eine Pflege-Versicherung. Sie sind privat krankenversichert? Dann müssen Sie eine private Pflege-Versicherung abschließen.

Die gesetzliche Pflege-Versicherung sichert die Grund-Versorgung. Zu der Grund-Versorgung gehören die täglichen Bedürfnisse wie anziehen, waschen und essen. Aber viele Menschen brauchen mehr Hilfe. Deshalb empfehlen Experten eine private Zusatz-Versicherung. Es gibt drei verschiedene Versicherungsmodelle der privaten Zusatz-Versicherung: Pflege-Tagegeld, Pflege-Kosten und Pflege-Rente. Lassen Sie sich über die Zusatz-Versicherung beraten. Fragen Sie dazu unabhängige Berater. Unten im Text schreiben wir: Wer hilft Ihnen beim Pflege-Antrag?

Wann zahlt eine Pflege-Versicherung?

Eine Pflege-Versicherung zahlt für verschiedene Pflege-Leistungen. Pflege-Leistungen sind zum Beispiel:

  • Pflege-Geld. Pflege-Geld ist Geld für Angehörige oder andere Pflege-Personen. Diese Personen helfen pflegebedürftigen Menschen im Alltag. Die Pflege-Versicherung überweist das Pflege-Geld an die pflegebedürftige Person. Die pflegebedürftige Person kann dann selbst entscheiden: Diese Person hilft mir im Alltag. Und dieser Person gebe ich das Geld.
  • Häusliche Pflegehilfe. Das bedeutet: Eine Pflege-Person hilft einer pflegebedürftigen Person bei verschiedenen Aufgaben zu Hause.
  • Veränderungen am Haus. Zum Beispiel: Eine Person kann nicht mehr in die Dusche steigen? Dann kann die Dusche umgebaut werden.

Eine Person möchte Pflege-Leistungen bekommen? Dann braucht sie einen Pflege-Grad. Und sie muss einen Pflege-Antrag stellen.

Was ist ein Pflege-Grad?

Der Pflege-Grad zeigt: So viel Hilfe benötigt eine Person. Es gibt fünf Pflege-Grade. Pflege-Grad eins bedeutet: Die Person benötigt nur wenig Hilfe. Pflege-Grad fünf bedeutet: Die Person benötigt viel Hilfe.

Für den Pflege-Grad sind zum Beispiel diese Informationen wichtig:

  • Kann die Person ihren Alltag selbst gestalten?
  • Kann die Person sich allein in ihrem Haus bewegen?
  • Hat die Person eine Erkrankung?

Die Person braucht seit mindestens sechs Monaten Hilfe? Dann kann die Person vielleicht einen Pflege-Grad bekommen. Die Pflege-Leistungen sind je nach Pflege-Grad unterschiedlich.

Wie beantragen Sie den Pflege-Grad?

Sie möchten für sich selbst den Pflege-Grad beantragen? Oder Sie möchten für eine andere Person den Pflege-Grad beantragen? Zum Beispiel für einen Angehörigen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen. Sie können den Antrag auf der Internetseite Ihrer Pflege-Versicherung bekommen. Oder Sie schreiben der Pflege-Versicherung einen Brief. In dem Brief schreiben Sie: Ich möchte einen Pflege-Grad beantragen. Die Pflege-Versicherung schickt Ihnen dann einen Antrag.

Füllen Sie den Antrag aus. Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen? Dann lesen Sie unten im Text: Wer hilft mir beim Pflege-Antrag?

Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die Pflege-Versicherung. Die Pflege-Kasse bestellt einen Gutachter. Ein Gutachter ist eine Person. Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause. Dafür macht der Gutachter einen Termin. Ein Angehöriger oder eine Pflege-Person sollte beim Termin auch dabei sein. Bereiten Sie sich auf den Termin vor:

  • Planen Sie genug Zeit ein. Der Termin dauert zwischen 60 und 90 Minuten.
  • Suchen Sie die notwendigen Unterlagen heraus. Zum Beispiel Berichte der Ärzte. Und eine Liste mit Ihren Medikamenten.
  • Schreiben Sie auf: Bei diesen Aufgaben brauche ich Hilfe.

Der Gutachter spricht mit Ihnen. Und er beobachtet: Für welche Aufgaben brauchen Sie Hilfe? Der Gutachter schreibt seine Beobachtungen in ein Gutachten. Das Gutachten schickt er an die Pflege-Kasse.

Die Pflege-Kasse prüft das Gutachten. Dann entscheidet die Pflege-Kasse: Bekommen Sie einen Pflege-Grad? Welchen Pflege-Grad bekommen Sie?

Die Pflege-Kasse schreibt Ihnen die Entscheidung. Dieses Schreiben heißt: Bescheid. Die Pflege-Kasse hat entschieden: Sie bekommen keinen Pflege-Grad? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie normalerweise vier Wochen Zeit. Schreiben Sie der Pflege-Kasse: „Ich bin mit Ihrer Entscheidung nicht einverstanden. Ich lege Widerspruch ein.“ Sie müssen Gründe nennen. Auch beim Widerspruch können Sie Hilfe bekommen.

Wer hilft Ihnen beim Pflege-Antrag?

Beim Pflege-Antrag können diese Stellen Ihnen helfen:

  • Ihre Pflege-Versicherung
  • Pflege-Stützpunkte. Pflege-Stützpunkte gibt es an vielen Orten. Die Pflege-Stützpunkte finden Sie zum Beispiel über das Zentrum für Qualität in der Pflege. Der Pflege-Stützpunkt ist unabhängig.
  • Pflege-Beratungen. Die Pflege-Beratung gibt es zum Beispiel bei den Pflege-Stützpunkten. Die Pflege-Beratung gibt es aber auch von anderen Stellen. Sie finden die Pflege-Beratung auch über das Zentrum für Qualität in der Pflege. Die Pflege-Beratung ist unabhängig.

Was ist ein Beratungsbesuch?

Eine Person hat einen Pflege-Grad von zwei bis fünf? Und diese Person bekommt Pflege-Geld? Und nur Angehörige pflegen diese Person? Dann muss diese Person regelmäßig einen Beratungsbesuch buchen. Personen mit Pflege-Grad zwei oder drei sollen alle sechs Monate einen Beratungsbesuch buchen. Personen mit Pflege-Grad vier oder fünf sollen alle drei Monate einen Beratungsbesuch buchen. Die Pflege-Versicherung übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch.

Bei einem Beratungsbesuch kommt ein Pflege-Berater zur pflegebedürftigen Person nach Hause. Die pflegebedürftige Person oder ein Angehöriger darf den Pflege-Berater selbst aussuchen. Der Pflege-Berater prüft verschiedene Dinge. Diese Dinge sind zum Beispiel:

  • Helfen die Angehörigen der pflegebedürftigen Person genug?
  • Braucht die pflegebedürftige Person Pflege-Hilfsmittel? Ein Pflege-Hilfsmittel ist zum Beispiel ein Rollator.
  • Braucht die pflegebedürftige Person einen höheren Pflege-Grad?

Hinweis: Die pflegebedürftige Person oder ein Angehöriger bucht den Beratungsbesuch nicht? Dann bekommt die pflegebedürftige Person vielleicht weniger Pflege-Geld.

Wo bekommen Sie noch mehr Informationen?

Sie wollen noch mehr über Pflege-Versicherungen lesen?

Hier finden Sie Informationen zum Besuch des Gutachters.

Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Hier finden Sie Informationen zu den Pflegekosten.

Hier finden Sie Informationen zu den privaten Pflege-Zusatzversicherungen.

Achtung: Diese Links führen aus unserem Einfache-Sprache-Angebot heraus. Die Informationen sind dann nicht mehr in Einfacher Sprache.

Einfache Sprache Siegel

Die Texte haben wir zusammen mit der Forschungsstelle Leichte Sprache geschrieben. Die Forschungsstelle Leichte Sprache ist an der Universität Hildesheim.


Quellen: