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An wen können Sie sich in der Schwangerschaft wenden?

Sie sind schwanger? Dann gehen Sie einmal im Monat zu einem Frauenarzt. Der Frauenarzt untersucht Sie und Ihr Kind. Er macht zum Beispiel regelmäßig einen Ultraschall von Ihrem Bauch. Mit einem Ultraschall sieht der Arzt: Wie groß ist das Kind? Ist das Kind gesund?

Sie können sich auch an eine Hebamme wenden. Eine Hebamme unterstützt Sie vor und nach der Geburt. Und eine Hebamme hilft Ihnen bei der Geburt. Eine Hebamme ist aber kein Arzt. Das bedeutet: Eine Hebamme kann keinen Ultraschall machen. Hinweis: Sie möchten Hilfe von einer Hebamme bekommen? Dann suchen Sie schon frühzeitig eine Hebamme.

Wie bereiten Sie sich auf die Geburt vor?

Vor der Geburt können Sie einen Kurs machen. Dieser Kurs heißt: Geburtsvorbereitungskurs. Bei diesem Kurs erfahren Sie zum Beispiel:

  • Wie läuft eine Geburt ab?
  • Wie können Schmerzen während der Geburt gelindert werden?
  • Was passiert nach der Geburt?

Meist bezahlt die Krankenkasse den Kurs. Kurse gibt es zum Beispiel bei Hebammen oder in Kliniken.

Wo können Sie Ihr Kind bekommen?

Vor der Geburt entscheiden Sie: Wo möchten Sie Ihr Kind bekommen? Sie haben verschiedene Möglichkeiten.

  • Sie können das Kind in einem Krankenhaus bekommen. In einem Krankenhaus helfen Ihnen Ärzten und Hebammen.
  • Sie können das Kind in einem Geburtshaus bekommen. In einem Geburtshaus helfen Ihnen nur Hebammen. In einem Geburtshaus ist kein Arzt. Sie dürfen wenige Stunden nach der Geburt wieder nach Hause.

Haben Sie während der Geburt in einem Geburtshaus Probleme? Dann müssen Sie ins Krankenhaus.

  • Sie können das Kind zu Hause bekommen. Zu Hause fühlen sich die Mütter oft sehr wohl. Bei einer Geburt zu Hause hilft Ihnen eine Hebamme.

Haben Sie während der Geburt zu Hause Probleme? Dann müssen Sie ins Krankenhaus.

Welche Anträge können Sie vor der Geburt stellen?

Sie sind schwanger? Dann können Sie finanzielle Hilfe bekommen. Vor der Geburt können Sie verschiedene Anträge stellen:

  • Mutterschaftsgeld. Sie dürfen vor und nach der Geburt eine Zeit lang nicht arbeiten. Diese Zeit heißt: Mutterschutz. Der Mutterschutz dauert 14 Wochen. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem Geburtstermin. Der Mutterschutz endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit bekommen Sie trotzdem Geld. Dieses Geld heißt: Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Mutterschutz-Lohn. Manche Frauen dürfen während der Schwangerschaft und nach der Geburt nicht arbeiten. Das nennt man: Beschäftigungsverbot. Sie dürfen nicht arbeiten? Dann bekommen Sie auch in dieser Zeit Geld. Dieses Geld heißt: Mutterschutz-Lohn. Den Mutterschutz-Lohn bekommen Sie automatisch von Ihren Arbeitgeber.
  • Elternzeit. Sie möchten nach der Geburt mit Ihrem Kind zu Hause bleiben? Dann können Sie Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit behalten Sie Ihren Job. Sie werden aber während der Elternzeit nicht bezahlt. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre dauern. Die Elternzeit beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
  • Elterngeld. Sie brauchen nach der Geburt Geld? Dann können Sie Elterngeld beantragen. Das Elterngeld beantragen Sie bei einer Elterngeldstelle.
  • Leistungen vom Jobcenter. Sie haben wenig Einkommen? Oder Sie bekommen Arbeitslosengeld II? Dann können Sie beim Jobcenter zusätzliches Geld beantragen.
  • Familienversicherung. Sie sind gesetzlich krankenversichert? Dann können Sie Ihr Baby nach der Geburt in Ihre Krankenversicherung aufnehmen. Das heißt: Familienversicherung. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Den Antrag können Sie schon vor der Geburt stellen.

Was müssen Sie nach der Geburt beachten?

Eine Hebamme kann Sie in den ersten Wochen nach der Geburt unterstützen. Die Hebamme hilft Ihnen zum Beispiel beim Stillen. Und die Hebamme beantwortet Ihre Fragen. Auch nach der Geburt sind regelmäßige Arztbesuche wichtig. Sprechen Sie mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrer Hebamme. Und sprechen Sie mit dem Kinderarzt.

Sie haben ein Kind bekommen? Dann müssen Sie die Geburt der Stadt melden. Alle Informationen finden Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes.

Sie bekommen Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse? Dann müssen Sie nach der Geburt die Geburtsurkunde an die Krankenkasse schicken.

Wo bekommen Sie noch mehr Informationen?

Sie wollen noch mehr über die Geburt lesen?

Hier finden Sie Informationen zum Ablauf der Geburt.

Hier finden Sie Informationen zu Hebammen.

Hier finden Sie Informationen zu Geburtsvorbereitungskurse.

Hier finden Sie Informationen zu den Anträgen.

Achtung: Diese Links führen aus unserem Einfache-Sprache-Angebot heraus. Die Informationen sind dann nicht mehr in Einfacher Sprache.

es siegel

Die Texte haben wir zusammen mit der Forschungsstelle Leichte Sprache geschrieben. Die Forschungsstelle Leichte Sprache ist an der Universität Hildesheim.


Quellen: