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Seit 2021 können gesetzlich Versicherte auf Antrag eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenversicherung erhalten. Allerdings nutzen bisher weniger als ein Prozent der Versicherten die ePA. Gesundheitsminister Karl Lauterbach will das ändern: 2024 soll die ePA als Opt-Out-Lösung kommen. Das heißt: Wer die elektronische Patientenakte nicht will, muss dem widersprechen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Bereits am 7. November 2022 hatte die Gesellschafterversammlung des vom Bundesgesundheitsministerium kontrollierte Unternehmen Gematik beschlossen, die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten automatisch einrichten zu lassen. In der ePA werden medizinische Dokumente gespeichert. Dadurch können Ärzt:innen und andere Heilberufler wie Physio- oder Psychotherapeut:innen die Krankengeschichten ihrer Patient:innen mühelos digital einsehen, doppelte Untersuchungen vermeiden und im Notfall schnellere Hilfe gewährleisten.

Welche Informationen können auf der ePA gespeichert werden?

Patient:innen können alle Daten, die für ihre Gesundheit relevant sind, im digitalen Gesundheitsbuch hinterlegen. Das umfasst:

  • Diagnosen und ärztliche Befunde wie Blutwerte und Ergebnisse von Allergietests
  • Aufnahmen und Graphen wie Röntgenbilder, CTs, EKGs und Ergebnisse von Lungenfunktionstests
  • Therapieberichte, OP-Berichte und Arztbriefe
  • Impfungen und künftige Impftermine
  • Dokumentationen über Schwangerschaften und Geburten
  • Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen wie
  • Organspendeausweis
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Medikationspläne
  • Informationen für Notfälle, etwa zu chronischen Erkrankungen, früheren Operationen, Medikamenten und Allergien
  • Persönliche Aufzeichnungen wie Schmerztagebücher, Blutdruckpässe oder Infos aus Fitnesstrackern
  • Kontaktdaten von Ärzten und Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen

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Ab wann gibt es die ePA?

Seit dem 1. Januar 2021 steht die Patientenakte allen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland zur Verfügung, sie können sie bei ihrer Kasse beantragen – im sogenannten Opt-in-Prinzip. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach soll die ePA 2024 für alle Versicherten automatisch kommen – außer, sie widersprechen aktiv (Opt-out-Prinzip).

Welche Vorteile bringt die ePA?

Durch die ePA soll die Behandlung insgesamt verbessert werden, weil Daten zu vorangegangenen Therapien schnell von Ärzt:innen und anderen Heilberuflern eingesehen werden können. Sie können sich so schnell einen Überblick über die Krankengeschichte verschaffen. Wer eine ePA hat, kann die Inhalte jederzeit per Smartphone oder Tablet selbst einsehen.

Bisher müssen oft seitenweise Fragebögen ausgefüllt oder medizinische Unterlagen mühsam besorgt werden, wenn beispielsweise die Praxis gewechselt wird. Die zentrale Speicherung der Daten soll unter anderem helfen, Mehrfachuntersuchungen und Behandlungsfehler zu vermeiden. Aber auch Zweitmeinungen können einfacher eingeholt werden.

„Die ePA erleichtert den Austausch der Dokumente zwischen verschiedenen Ärzten, Apothekern, Kliniken und dem Patienten“, sagt Dr. Philipp Stachwitz, Arzt und Experte für Digitale Medizin der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). „So können Mediziner zum Beispiel besser erkennen, welche Behandlungen schon erfolgt sind.“ Bislang speicherten oder lagerte Ärzt:innen medizinische Dokumente in der Praxis oder Klinik.

Was kostet die ePA?

Der Zugang zur ePA ist kostenlos.

Wie beantrage ich die ePA jetzt schon?

Aktuell können sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse für eine ePA registrieren. Sie laden eine App ihrer Krankenkasse auf Smartphone oder Tablet, über die sie an die ePA kommen.

Wird die ePA Pflicht?

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Ab 2024 sollen Patient:innen sie aber nicht mehr selbst beantragen müssen (Opt-in-Prinzip), sondern automatisch zur Verfügung gestellt bekommen. Sie können der Nutzung jedoch ganz oder teilweise widersprechen (Opt-out-Prinzip). Das Opt-out-Prinzip soll vier Stufen beinhalten: Die Einrichtung der ePA kann komplett abgelehnt werden, der Zugriff auf sie und ihre Befüllung kann verweigert werden sowie die pseudonymisierte Weitergabe der Daten zu Forschungszwecken.

Wie funktioniert die ePA?

Die Praxen oder Kliniken laden über eine geschützte Verbindung Inhalte in die ePA hoch oder runter. Die Versicherten können Inhalte löschen oder den Zugriff beschränken. Dokumente, die den Versicherten nicht digitalisiert vorliegen, können mit dem Handy oder Tablet eingescannt und dann in der ePA abgelegt werden. In der Akte lassen sich alte Laborbefunde, der aktuelle Impfpass oder etwa Röntgenbilder speichern und jederzeit wieder einsehen. Neue Inhalte, etwa der Entlassungsbrief des letzten Klinikaufenthalts, sind besonders gekennzeichnet. Die Dokumente können nach Quelle geordnet angezeigt werden. Die Krankenkasse darf nur Dokumente einstellen, aber nicht lesen.

Behandelnden Ärzt:innen und Heilberufler sowie die Krankenkassen unterstützen die Patient:innen bei der Nutzung der ePA.

Wie sicher ist die ePA?

Laut der Verbraucherzentrale werden die Daten der ePA zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt. Die Server sind hoch abgesichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Die Inhalte sind verschlüsselt, sodass niemand außer den Inhaber:innen der ePA und den von ihnen Berechtigten Inhalte lesen können. Anbieter einer ePA müssen einen umfangreichen Zertifizierungsprozess der Gematik durchlaufen. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz.

Um bestmögliche Datensicherheit zu gewährleisten, kommt es laut Verbraucherzentrale aber auch darauf an, dass Nutzer:innen die Sicherheitsupdates ihres Handys regelmäßig durchführen. Zudem sei es erforderlich, dass in den Arztpraxen ein hoher Datensicherheitsstandard bei der eigenen elektronischen Datenverarbeitung eingehalten wird.

Wer kann die Inhalte meiner ePA sehen?

Nur die ePA-Inhaber:innen und von ihnen autorisierte Personen und Einrichtungen können die Inhalte lesen.

Wer darf Dokumente auf meine ePA hochladen?

Inhaber:innen einer ePA können festlegen, welche Kliniken, Ärzt:innen, Apotheken, Pflegeheime und andere Gesundheitseinrichtungen Daten hochladen dürfen.

Wie lange werden die Daten auf meiner ePA gespeichert?

Die Gesundheitsdaten können auf Wunsch lebenslang in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Die Inhaber:innen können jedoch entscheiden, welche Daten erfasst und gespeichert werden, was gelöscht wird, mit wem sie die Daten teilen und wer wie lange Zugriff bekommt. Sie können beispielsweise ihrer Hausarztpraxis den generellen Zugriff auf die Akte einräumen, während sie einer Facharztpraxis den Zugriff nur einen Tag erlauben. Die Krankenkasse kann Dokumente zwar einstellen, darf diese aber nicht lesen.