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Was ist die elektronische Patientenakte, kurz ePA?

In der ePA sollen alle persönlichen Gesundheitsdaten gespeichert werden, wie Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Medikationsplan, Notfalldaten, Mutterpass oder Impfnachweise. Auch werden behandelnde Ärzte und bisherige Behandlungen gelistet. Ärztinnen, Ärzte und andere Gesundheitsberufe wie Therapeuten oder Apothekerinnen und auch Patienten selbst können Dokumente in die elektronische Patientenakte laden und einsehen. Der Patient beziehungsweise die Patientin soll dabei die Oberhand über die eigenen Daten behalten.

Welchen Vorteil bringt die elektronische Patientenakte?

Patientinnen und Patienten können künftig leichter einsehen, welche Gesundheitsdaten von ihnen gespeichert werden. Zudem soll die elektronische Patientenakte generell Behandlungen verbessern, weil Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel einfacher Zugang zur Krankenvorgeschichte bekommen. Belastende Doppeluntersuchungen wie Röntgen — etwa bei einem Arztwechsel — sollen durch die ePA verhindert werden, da alle Dokumente an einem Ort gespeichert sind. Notfalldaten wie Angaben zu Allergien sollen die Versorgung im Notfall verbessern. Und Medikationspläne sollen helfen, Probleme durch Wechselwirkungen einzuschränken.

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Ist die elektronische Patientenakte freiwillig?

Bislang muss man selbst aktiv werden, wenn man die elektronische Patientenakte nutzen möchte. In Zukunft soll sich das mit der sogenannten Opt-out-ePA ändern. Ab 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte bereitgestellt — es sei denn, sie oder er widerspricht. Grund dafür ist, dass bisher kaum jemand die digitale Patientenakte nutzt. Auch Kinder und Jugendliche bekommen eine eigene Akte, die bis zu ihrem 16. Geburtstag von ihren Eltern oder einem anderen Sorgeberechtigten verwaltet wird.

Ich möchte keine elektronische Patientenakte. Was tun?

Wenn Sie keine elektronische Patientenakte verwenden möchten, müssen Sie der ePA-Nutzung bei Ihrer Krankenkasse widersprechen. Das können Sie bereits jetzt vor dem offziellen Start der Opt-out-ePA im Januar tun, aber auch nachdem die Kassen bereits eine elektronische Patientenakte für Sie angelegt hat. Die ePA wird dann vollständig gelöscht.

Ich will die elektronische Patientenakte – was brauche ich?

Für die bisherige Opt-in-ePA brauchen Sie ein Smartphone. Darauf müssen Sie eine App Ihrer Krankenkasse einrichten und sich bei Ihrer Kasse identifizieren. Hier finden Sie eine Liste mit Apps. Ihr Smartphone sollte NFC-fähig sein. NFC steht für Near Field Communication, eine Form der Datenübertragung. Zudem brauchen Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und deren PIN. Beides müssen Sie aktuell bei Ihrer Kasse bestellen. Identifizieren können Sie sich per Postident-Verfahren oder mit dem Personalausweis in einer Filiale Ihrer Krankenkasse. Danach können Sie sich in Ihre ePA einloggen. Entweder mit der NFC-fähigen eGK plus PIN — oder eventuell mit Ihrer digitalen Identität bei Ihrer Krankenkasse.

Ab 2025 stellen die Krankenkassen automatisch eine ePA für alle Versicherten zur Verfügung, die nicht widersprochen haben. Starttermin ist der 15. Januar 2025, dann wird die Patientenakte zunächst in den Modellregionen Hamburg und Franken getestet. Voraussichtlich ab Mitte Februar folgt dann der bundesweite Rollout. Zugriff auf ihre Akte bekommen Sie auch dann über die ePA-App ihrer Kasse. Vor dem ersten Login müssen sie sich zum Schutz ihrer Daten authentifizieren. Das erfolgt wie oben beschrieben über die elektronische Patientenakte plus PIN oder den elektronischen Personalausweis.

Ich habe kein Smartphone. Kann ich die elektronische Patientenakte auch nutzen?

Die Kasse sollte auch die Möglichkeit bieten, per Internetbrowser auf die ePA zuzugreifen. Eventuell können Sie aber nicht alle Funktionen nutzen. Falls Sie weder Computer noch Tablet besitzen, können Sie auch einem Familienmitglied oder einer Vertrauensperson die Befugnis erteilen, die elektronische Patientenakte für Sie zu verwalten. In Zukunft soll es darüber hinaus auch möglich sein, die eigene Patientenakte in ausgewählten Apotheken einzusehen.

Ich bin privat versichert. Bekomme ich auch eine elektronische Patientenakte?

Ob Sie als privat Versicherter auch eine elektronische Patientenakte erhalten, kommt auf Ihre Krankenversicherung an. Fragen Sie am besten nach, ob die Kasse eine ePA anbietet oder das plant. Auch für die privaten Krankenversicherungen gilt dabei das Opt-out-Verfahren. Das heißt: Bietet ihr Versicherer eine elektronische Patientenakte an, erhalten Sie ab 2025 automatisch eine ePA, es sei denn, Sie widersprechen.

Welche Informationen werden in der elektronischen Patientenakte gespeichert?

Grundsätzlich gilt: Sie können selbst bestimmen, welche Daten in ihrer elektronischen Patientenakte hinterlegt werden und welche nicht. Ab 2025 enthält die ePA zunächst eine Medikationsübersicht, wenn Sie das möchten. Stellt Ihnen der Arzt oder die Ärztin ein elektronisches Rezept aus, fließen diese Daten automatisch in die Patientenakte ein. Auch die Abrechnungsdaten der Krankenkassen können Sie von Anfang an abrufen. Arztpraxen und Kliniken sind ab 2025 verpflichtet, Labordaten, Entlassbriefe und Befunde in der Akte zu hinterlegen. Weigert sich die Praxis, Dokumente auf der ePA zu speichern, können Sie sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beschweren.

Kann ich Befunde in der elektronischen Patientenakte auch verbergen?

Sie können selbst festlegen, welcher Arzt welche Daten einsehen kann. So können Sie entscheiden, ob Ihre Hausärztin auf Befunde des Facharztes zugreifen kann und umgekehrt. Zudem können Sie Ärztinnen und Ärzten nur für kurze Zeit Zugriff auf bestimmte Dokumente gewähren.

Wie sicher sind meine Daten in der elektronischen Patientenakte?

Laut Bundesministerium für Gesundheit werden die Daten auf sicheren Server innerhalb der sogenannten Telematikinfrastruktur abgelegt, einer Art Datenautobahn im Gesundheitswesen. Dabei werden Befunde über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgetauscht. Das heißt: Die Daten werden beim Speichern verschlüsselt und können nur von bestimmten Personen gelesen werden. So muss sich der Arzt zum Beispiel über seinen Heilberufeausweis im System authentifizieren, Patientinnen und Patienten über ein Passwort oder Gesichtserkennung. Die Krankenkasse kann grundsätzlich nicht auf Daten der elektronischen Patientenakte zugreifen, sondern nur Abrechnungsdaten hinterlegen.


Quellen: