E-Rezept: Wie es funktioniert und wer es nutzen kann

Ganz ohne rosa Zettel: Das E-Rezept soll ermöglichen, digital Medikamente zu bekommen.
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Das elektronische Rezept – kurz E-Rezept – ist die digitale Version der medizinischen Verschreibung. Was bisher auf einem kleinen Papier aus dem Drucker kam, liegt mit dem E-Rezept künftig digital vor, zum Beispiel auf dem Smartphone oder Tablet, ab 1. Juli 2023 auch auf der elektronischen Gesundheitskarte eGK. Seit dem 1. September 2022 müssen alle Apotheken in Deutschland die Codes mit speziellen Geräten auslesen – und damit die E-Rezepte annehmen und einlösen können.
Wie bekomme ich das E-Rezept?
Wer ein Medikament benötigt, bekommt sein Rezept wie gehabt bei der behandelnden Ärztin oder beim behandelnden Arzt. Das E-Rezept ist mit einem digitalen Schlüssel ausgestattet, ähnlich dem QR-Code. Dieser Rezeptcode ist so etwas wie ein Fingerabdruck: Er ist einzigartig und enthält alle für das Rezept wichtigen Informationen. Dieser Code wird auf eine spezielle Smartphone- beziehungsweise Tablet-App oder auf die eGK geschickt. Mit der E-Patientenakte hat das E-Rezept vorerst nichts zu tun.
Wer sich den Gang in die Arztpraxis komplett sparen möchte, kann künftig – sofern die Praxis das anbietet – auf eine digitale Fernbehandlung per Videosprechstunde zurückgreifen. Das E-Rezept wird dann im Anschluss an die Videosprechstunde kontaktlos an die E-Rezept-App oder die eGK der Patient:innen übermittelt.
Wo kann ich das E-Rezept einlösen?
Beim Einlösen in der Apotheke vor Ort ändert sich prinzipiell nichts: Mit dem E-Rezept auf dem Smartphone oder voraussichtlich ab 1. Juli 2023 auf der eGK gehen Patient:innen ab September in eine beliebige Apotheke in Deutschland. Ein Mitglied des Apothekenteams scannt den Code und erhält über eine Computersoftware Zugriff auf das E-Rezept. Bei Bedarf werden die Kund:innen wie gewohnt beraten. Im Anschluss erhalten sie ihre Medikamente.
Das E-Rezept kann aber nicht nur in Apotheken vor Ort eingelöst werden. Es funktioniert auch bei Versand- beziehungsweise Online-Apotheken. Mit der App kann das digitale Rezept direkt an eine beliebige Versandapotheke weitergeleitet werden. Bisher war es komplizierter, das Papierrezept für das verschreibungspflichtige Arzneimittel musste vorab an die Versandapotheke geschickt werden. Dieser Schritt entfällt künftig.
Funktioniert das E-Rezept auch ohne Smartphone?
Ja. Wer kein Smartphone oder Tablet hat, kann sein Rezept ab 2023 über die eGK erhalten. Zudem wird es weiterhin in ausgedruckter Form auf Papier verfügbar sein.
Wer kann mein E-Rezept einlösen?
Versicherte können andere Personen ihres Vertrauens beauftragen, das E-Rezept in der Apotheke einzulösen. Hier gibt es drei Möglichkeiten: Sollte sich das E-Rezept auf dem Smartphone in der App befinden, kann es in der Apotheke vorgezeigt werden. Alternativ können Dritte den Rezeptcode aber auch per Familienfunktion in ihrer eigenen E-Rezept-App abrufen und dann in der Apotheke vorzeigen. Ist ein Papierausdruck vorhanden, können Dritte diesen in der Apotheke vorzeigen und das Rezept einlösen.

Einlösen: Der Patient geht in die Apotheke seiner Wahl. Sie liest den Code des E-Rezeptes aus und stellt das Arzneimittel bereit. Oder ein Bote bringt das Medikament nach Hause
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Was wird mit E-Rezept und E-Rezept-App einfacher?
Bei der Digitalisierung von Verschreibungen geht es nicht nur darum, Papier und Druckerpatronen zu sparen: Patient:innen vermeiden künftig auch unnötige Wege und Wartezeiten. Durch eine gezielte Apotheken-Suche bietet die App gleich mehrere Vorteile: Sie listet alle Vor-Ort-Apotheken auf, die für das Einlösen des jeweiligen E-Rezepts in der Nähe infrage kommen: Nutzer:innen können einsehen, ob ihr Medikament aktuell vorrätig ist und welche Apotheken einen Lieferdienst anbieten. Wer sich krank fühlt, nicht mehr so mobil ist oder schlicht wenig Zeit hat, kann von dieser Funktion profitieren.
Werden alle Verschreibungen ab September per E-Rezept abgewickelt?
Nein, noch nicht. „Schritt für Schritt“, so lautet das Motto für die Einführung des E-Rezepts. Dieses Prinzip gilt auch für die zu verschreibenden Produkte: Zunächst gibt es E-Rezepte nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Darunter fallen auch Rezepturen wie zum Beispiel individuell gemischte Cremes. Erst nach und nach soll es dann auch E-Rezepte für zum Beispiel Betäubungsmittel eingeführt werden und ab 2024 etwa für digitale Gesundheitsanwendungen.
In den nächsten Jahren sollen auch Heil- und Hilfsmittel per E-Rezept verordnet werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass auch Heilberufler:innen an die notwendige Infrastruktur angeschlossen werden. Bei Rezepten für das Sanitätshaus, orthopädietechnische Betriebe oder Physiotherapeut:innen ändert sich vorerst also nichts.
Angebot gilt noch nicht für alle – Privatversicherte bisher ausgeschlossen
Privatversicherte sind bisher ausgeschlossen: Auch sie sollen in Zukunft zwar E-Rezepte erhalten können – wie genau das funktioniert, steht aktuell noch nicht fest. Die Firma Gematik und der Verband der Privaten Krankenversicherungen arbeiten aktuell an einer möglichen Umsetzung.