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Sie feiern jetzt ihren zweiten Geburtstag: die digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA. Seit September 2020 können gesetzlich Versicherte Apps auf Rezept er halten. Zum Beispiel, um damit Diabetes, Rückenschmerzen, Angst- oder Schlafstörungen besser in den Griff zu bekommen. 33 DiGA stehen inzwischen zur Verfügung (diga.bfarm.de). Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn bezeichnete Apps auf Rezept bei ihrer Einführung als „Weltneuheit“. Sie sollten ein wichtiger Baustein der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems werden. Doch das sind sie bisher nicht.

Warum bisher nur wenige Rezepte für DiGA ausgestellt werden

Die Techniker Krankenkasse berichtet in ihrem DiGA-Report, dass digitale Gesundheitsanwendungen in den Arztpraxen nur selten ankommen: Lediglich vier Prozent der Medizinerinnen und Mediziner stellten bislang Rezepte für DiGA aus. Woran liegt das? An der fehlenden Bekanntheit, der schlechten Akzeptanz, am geringen Nutzen oder an befürchteten Sicherheitslücken? Wahrscheinlich ist es eine Mischung aus allem.

Fuß auf Waage

Vierte Digitale Gesundheitsanwendung zugelassen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die App “zanadio” zur Gewichtsreduktion bei Adipositas als vierte Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zugelassen. Sie ist damit ab sofort ärztlich verordnungsfähig zum Artikel

Ein großes Problem ist das Prüfverfahren, das nicht sehr vertrauenswürdig wirkt. Zwar müssen DiGA als Medizinprodukte niedriger Risikoklasse zugelassen sein. Und sie werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft. Doch nur anhand der Unterlagen der Hersteller – in ­einem recht schnellen Verfahren, so wie vom Gesetzgeber vorgesehen.

Problem: Vorzeitige Aufnahme – zunächst ohne Nutzennachweis

Falls für eine DiGA noch keine Nachweise für positive Versorgungseffekte vorliegen, aber sonstige Anforderungen erfüllt sind, kann sie vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. Krankenkassen müssen dennoch ab sofort zahlen. Und zwar zunächst den Preis, den der Hersteller der App für angemessen hält. Der ist oft sehr hoch, beklagen Krankenkassen.

Erst später wird dieser verhandelt oder durch eine Schiedsstelle festgelegt. Drei DiGA konnten kürzlich nach der Erprobungsphase keinen oder nur ­einen Teilnutzen nachweisen. Das ist sehr ärgerlich. Schließlich vertrauten Patientinnen und Patienten den Anwendungen, die Kassen zahlten dafür.

Sicherheitslücken im System

Ebenfalls ein Skandal: Bei zwei digitalen Gesundheitsanwendungen haben Computerspezialistinnen und -spezialisten des IT-Kollektivs „zerforschung“ massive Sicherheitslücken entdeckt: Dritte hätten durch die Lecks auf Patientendaten zugreifen können.

Tina Haase leitet das Hauptstadtbüro des Wort & Bild Verlags.

Tina Haase leitet das Hauptstadtbüro des Wort & Bild Verlags.

Mag sein, dass das Ausnahmen waren. Ein gutes Licht wirft das trotzdem nicht auf die DiGA und das Prüfverfahren. Deshalb muss der Gesetzgeber dringend nachschärfen und die Vorgaben überarbeiten. Denn unbestritten ist, dass gut gemachte, innovative DiGA die Versorgung der Versicherten verbessern könnten.

Bedingungen für langfristigen Erfolg

Wie bei Arzneien muss der medizinische Nutzen einer DiGA nachgewiesen sein, bevor sie an den Start geht. Und die App muss vorab auf Datenlecks überprüft werden. Wie sollen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte ihr sonst vertrauen? Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, können ­DiGA langfristig Erfolg haben.