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Das sollten sie wissen

  • "Digitale Gesundheitsanwendungen", kurz DiGAs, sind verschreibungsfähige digitale Helfer. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten als neue Regelleistung (§33a SGB V).
  • DiGAs sind immer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft.
  • Alle verfügbaren "Apps auf Rezept" listet laufend aktualisiert das DiGA-Verzeichnis .

Was sind Apps auf Rezept?

"Apps auf Rezept" sind Teil des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG), das am 06. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Umgangssprachlich sind damit sogenannte "Digitale Gesundheitsanwendungen", kurz DiGAs, gemeint. Dabei handelt es sich um Apps für das Smartphone oder den Internet-Browser, die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ihren Patient:innen verordnen können, wenn es als Begleitung einer Behandlung sinnvoll erscheint. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

Wie bekomme ich eine App auf Rezept?

So wie jedes Kassenrezept muss auch ein Rezept für eine digitale Gesundheitsanwendung ein Arzt oder eine Ärztin beziehungsweise ein/e Psychotherapeut:in ausstellen. Voraussetzung ist eine entsprechende Indikation oder Diagnose. Haben Sie ein Rezept für eine App erhalten, reichen Sie es bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten daraufhin einen Code, mit dem Sie die App  kostenlos herunterladen und freischalten können.

Benötigt die App noch ein zusätzliches Gerät – beispielsweise ein Gerät zum Blutdruckmessen –  erstatten die Krankenkassen in der Regel auch diese Kosten. Sie können den Code für eine App direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu müssen Sie durch entsprechende Behandlungsunterlagen belegen, dass die App Ihnen nützt. Sprechen Sie dazu im konkreten Fall mit Ihrer Krankenkasse.

Wozu sind Apps auf Rezept gut – und wozu eher nicht?

Laut DiGA-Verordnung (DIGAV) dienen Apps auf Rezept der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen. Kurzum: Sie helfen Patient:innen auf verschiedene Weise, den Alltag leichter zu gestalten. Sie können dazu beitragen, den Gesundheitszustand und die Lebensqualität zu verbessern, die Krankheitsdauer zu verkürzen oder, bei schweren Krankheiten, die Überlebensdauer zu verlängern. Manche Apps können von Patient:innen und Ärzt:innen gemeinsam genutzt werden und bilden so eine zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit.

Andere dienen der Selbstüberwachung von Körperwerten, helfen beim Abnehmen oder überbrücken die Wartezeiten in einer Psychotherapie. Was auch die beste DiGA leider nicht kann:  den Arztbesuch ersetzen. Ihr Potential liegt immer nur in der Ergänzung einer Behandlung als zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit.

Was ist der Unterschied zwischen einer Digitalen Gesundheitsanwendung und einer Health-App ohne Rezept?

Gesundheits- oder Lifestyle-Apps unterliegen auf dem freien Markt keiner Pflicht zur Nutzenprüfung oder zur Kontrolle von Qualität und Datenschutz. Digitale Gesundheitsanwendungen dagegen durchlaufen immer ein Bewertungsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Hersteller, die sich um die Anerkennung ihrer App als DiGA bewerben, müssen dabei drei Faktoren nachweisen:

  • Medizinischer Nutzen: DiGAs müssen einen konkreten "positiven Versorgungseffekt" haben und diesen valide belegen. Der "gesundheitliche Zustand eines Patienten oder die Möglichkeiten zum Umgang mit seiner Erkrankung" müssen durch die Benutzung nachweislich verbessert werden.
  • Risikoausschluss: Den Nutzer:innen dürfen durch die Verwendung von DiGAs keinerlei Gesundheitsrisiken entstehen, etwa durch Messfehler bei der Blutzuckerbestimmung oder der Herzfrequenz. DiGAs sind daher immer gleichzeitig zertifizierte Medizinprodukte der Risikoklasse I oder IIa (kein bis geringes Gesundheitsrisiko), erkennbar am CE-Zeichen.
  • Nutzerfreundlichkeit und Datenschutz: DiGAs müssen einfach in der Bedienung sein und den aktuellen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entsprechen. Anders als bei normalen Fitness- und Health-Apps dürfen die gesammelten Gesundheitsdaten nicht zu Werbezwecken an Dritte gegeben werden. Die Anwendungen selbst müssen werbefrei sein.

Eine als DiGA zugelassene App muss sich im ersten Jahr unter Umständen noch bewähren: Nur wenn der Anbieter nach diesem Jahr nachweisen kann, dass seine App tatsächlich die geforderten "positiven Versorgungseffekte" erfüllt, wird die App dauerhaft ins Verzeichnis der Digitalen Gesundheitsanwendungen aufgenommen.

Welche digitalen Gesundheitsanwendungen gibt es bis jetzt?

Alle bisher zugelassenen DiGAs listet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen, oder kurz: im DiGA-Verzeichnis. Dort können sowohl Ärzt:innen als auch Patient:innen recherchieren, welche Apps es gibt und welche für den individuellen Bedarf in Frage kommen.

Auf der Liste finden sich Stand August 2021 bereits 20 Apps, unter anderem für Übergewichtige, Menschen mit kardiologischen Problemen, für Brustkrebs-Patient:innen oder für Patient:innen mit Tinnitus, Angststörungen oder Rückenschmerzen. Laufend kommen neue Anwendungen hinzu. Neben der Leistungsbeschreibung bietet das Verzeichnis jeweils umfassende Informationen zum Hersteller, technischen Voraussetzungen und Datenschutz.

Und was passiert mit meinen Daten?

Bei aller Vorsicht: Gesundheitsdaten, wie sie nun mal auch die "Apps auf Rezept" erheben, sind immer hochsensibel. Die Verbraucherschutzzentrale rät daher, auch bei den DiGAs immer aufmerksam die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen und zu prüfen, welche Daten verarbeitet und ob sie eventuell an Dritte weitergegeben werden. Nichts desto trotz nimmt der Datenschutz im Prüfungsverfahren der DiGAs einen hohen Stellenwert ein. So gelten nicht nur die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch §§ 4 bis 6 der Digitalen Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV). Unter anderem dürfen Anbieter von DiGAs die erhobenen Daten nach Beendigung der Nutzung nicht weiter speichern – auch das unterscheidet eine "App auf Rezept" von einer freien Health-App aus dem Apple- oder Google-Store.