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Was heißt Rehabilitation ("Reha")?

Rehabilitation lässt sich mit "Wiederherstellung" übersetzen. Mithilfe der Rehabilitation sollen Patienten die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls so bewältigen können, dass sie im Alltag möglichst gut zurecht kommen. Zu diesem Zweck dienen verschiedene medizinische, therapeutische, pädagogische, berufliche und soziale Maßnahmen, je nachdem, welche Rehabilitationsziele erreicht werden sollen.

In der medizinischen Rehabilitation werden zum Beispiel Physikalische Therapie, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie eingesetzt. Außerdem versorgen die Therapeuten die Patienten mit verschiedenen Hilfsmitteln, beispielsweise Korsetts und Gehhilfen. Die Patienten werden auch psychologisch begleitet, neuropsychologisch therapiert, medikamentös behandelt und geschult. Darüber hinaus wendet man zum Training von Fertigkeiten künstlerische und körperorientierte Therapien an.

In vielen Situationen ist es wichtig, die Angehörigen mit in die Behandlung einzubeziehen. Zur Rehabilitation gehört auch, die Belastungsfähigkeit der Patienten zu erproben, sie stufenweise wieder in den Beruf einzugliedern, beruflich zu qualifizieren beziehungsweise umzuschulen, und den Arbeitsplatz und den Wohnraum anzupassen.

Erkrankungen, die Aufgrund einer Einschränkung eine Rehabilitation nötig machen können

Folgende Erkrankungen erfordern häufig eine Rehabilitation:

  • neurologische Krankheitsbilder (zum Beispiel Schlaganfall),
  • orthopädische Operationen (zum Beispiel Hüftgelenksersatz)
  • unfallbedingte Verletzungen
  • akute Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (zum Beispiel Herzinfarkt)
  • Tumorerkrankungen (zum Beispiel Brustkrebs)

Auch im Verlauf von chronischen Krankheiten kann eine Rehabilitation notwendig sein, wenn die Erkrankung oder ihre Folgen gefährden, dass der Betroffene in Beruf und Gesellschaft eingebunden ist oder gar die Pflegebedürftigkeit oder ein vorzeitiger Rentenbezug droht. Beispiele sind Stoffwechselstörungen wie Diabetes oder Fettleibigkeit, chronische Lungenerkrankungen (COPD) oder zunehmend auch psychische Erkrankungen.

Voraussetzungen für eine Rehabilitation

Wenn vom Arzt verordnete ambulante Therapien - sogenannte Heilmittel - nicht ausreichend sind, kann der Arzt eine Rehabilitation empfehlen. Er unterstützt den Betroffenen dabei, den Antrag zu stellen. Die Übernahme der Kosten für eine ambulante, mobile oder stationäre Rehabilitation muss der Betroffene jedoch vor der Behandlung zum Beispiel bei der Krankenkasse beantragen.

Damit die Rehabilitation genehmigt wird, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Dazu gehört, dass aufgrund einer Erkrankung die Einbindung in Beruf und Gesellschaft, die sogenannte Teilhabe, gefährdet ist. Für die Wahl der Rehabilitationsform ist entscheidend, inwieweit der Patient von seiner körperlichen und seelischen Verfassung her in der Lage ist, an den Behandlungen teilzunehmen, und dazu auch ausreichend motiviert ist. Schließlich sollte auch eine realistische Aussicht darauf bestehen, dass die Rehabilitation erfolgreich ist und der Betreffende tatsächlich wieder in Beruf und Gesellschaft zu integrieren ist. Der Patient hat ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Rehabilitationsform und der Rehaeinrichtung.

Wer bezahlt eine Rehabilitation?

Von Fall zu Fall unterscheidet sich, wer für die Kostenübernahme zuständig ist:

  • die Deutsche-Rentenversicherung-Bund oder deren Regionalträger (wenn zum Beispiel die weitere Teilhabe am Berufsleben ermöglicht werden soll)
  • die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen (wenn zum Beispiel eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet oder Einschränkungen vermindert werden sollen)
  • die gesetzliche Unfallversicherung (wenn zum Beispiel ein Betriebsunfall vorlag)
  • in Ausnahmefällen die Haftpflichtversicherung

Gesetzlich versicherte Patienten über 18 Jahren müssen aber üblicherweise Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung beträgt pro Behandlungs- beziehungsweise Aufenthaltstag 10 Euro. Je Maßnahme gibt es einen Maximalbetrag, den Patienten selbst zuzahlen müssen.

Welche Arten einer Rehabilitation gibt es?

Es gibt verschiedene Rahmenbedingungen für eine Rehabilitation.

Frührehabilitation

Vor allem in der Neurologie und der Geriatrie wird oft bereits während einer akutstationären Behandlung mit bestimmten Rehabilitationsmaßnahmen begonnen. Bei der sogenannten Frührehabilitation, die noch Bestandteil der Krankenhausbehandlung ist, ist ein enger Kontakt zwischen dem Rehabilitationsteam und den primär behandelnden Fachabteilungen möglich.

Anschlussrehabilitation

Eine klassische Anschlussrehabilitation in einer spezialisierten Rehabilitationseinrichtung wird durch das Behandlungsteam im Krankenhaus organisiert und findet üblicherweise im Anschluss an die Akutbehandlung im Krankenhaus statt.

stationäre Rehabilitation

Die Rehabilitation bei chronischen Erkrankungen läuft oft stationär ab, das heißt der Patient befindet sich dafür in einer Rehabilitationsklinik. Er schläft und isst auch dort und bekommt ein Programm an Maßnahmen zusammengestellt, das auf ihn zugeschnitten ist. Eine stationäre Rehabilitation kommt immer dann infrage, wenn eine ambulante Maßnahme nicht ausreicht.

ambulante Rehabilitation

Grundsätzlich können viele Maßnahmen der Rehabilitation aber auch ambulant, also ohne Übernachtung in einer Klinik erfolgen. Der Patient sucht dann die Rehaeinrichtung nur für die Behandlungen auf. Multimorbide oder ältere Menschen erhalten eventuell eine mobile Rehabilitation in Form von Hausbesuchen, auch im Pflegeheim, wenn sie in anderen Angebotsformen nicht erfolgreich rehabilitiert werden können. Hierbei kann das Reha-Team neben den Therapien auch die Umwelt so anpassen, dass ein selbstständiges Leben zu Hause möglich ist. Mobile Rehabilitation gibt auch Angehörigen und Pflegekräften Anleitung bei Pflegetätigkeiten.

teilstationäre Rehabilitation

Bei der teilstationären Rehabilitation übernachtet der Patient zuhause und verbringt dort auch therapiefreie Zeiten wie das Wochenende. Die übrige Zeit verbringt er jedoch in der Rehabilitationseinrichtung. Es gibt dort auch Ruhemöglichkeiten für die Zeit zwischen den Behandlungen.

geriatrische Reha

Alte Menschen, die an verschiedenen Krankheiten leiden, lernen im Rahmen einer geriatrischen Rehabilitation mit ihren Einschränkungen im Alltag besser zurecht zu kommen, damit sie möglichst lange selbständig oder mit Unterstützung in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Die auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Therapien und Unterstützungsmaßnahmen können ambulant, mobil oder stationär durchgeführt werden. Auch bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit kann sich eine Reha lohnen, um Alltagsverrichtungen zu trainieren und somit den Pflegeaufwand zu verringern.

Wie lange dauert eine Rehabilitation?

Eine ambulante Rehabilitation dauert üblicherweise maximal 10 Behandlungstage, eine stationäre Reha drei Wochen. Bei einer medizinischen Notwendigkeit kann die Rehabilitation verlängert werden. Eine Rehabilitation für Kinder unter 14 Jahren dauert meist vier bis sechs Wochen.

Wie oft ist eine Rehabilitation möglich?

Erst vier Jahre nach einer erfolgten Reha besteht üblicherweise ein Anspruch auf eine erneute Rehabilitation. Liegen entsprechend dringende medizinische Gründe vor, kann eine erneute Reha auch früher erfolgen.

Ziele einer Rehabilitation

Vor der Behandlung beurteilt der Arzt, wie sich die Gesundheitsstörung auf Körperfunktionen, Aktivitäten und Teilhabe auswirkt. Dazu verwendet er zum Beispiel die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF). Anschließend definieren Arzt und Patient gemeinsam die Ziele der Rehabilitation.

Als körperliche Ziele sollen zum Beispiel Beweglichkeit, Ausdauer und Kraft verbessert werden. Zu den Aktivitätszielen gehört, die Mobilität und die Fähigkeiten für Aktivitäten des täglichen Lebens wie Anziehen, Essen, Hygiene und Haushalt wiederzuerlangen. Meist soll der Patient auch wieder einer Beschäftigung nachgehen können. Zu den psychosozialen Zielen zählt, dass der Patient die Krankheit angemessen bewältigen kann. Außerdem soll der Patient gegebenenfalls ein vernünftiges Gesundheitsverhalten erlernen. Mit Hilfe der Rehabilitation sollte die betreffende Person soweit wie möglich wieder am sozialen, kulturellen und beruflichen Leben teilnehmen können.

Dr. Bärbel Reinsberg

Dr. Bärbel Reinsberg

Beratende Expertin: Dr. Bärbel Reinsberg, stellvertretende Geschäftsführerin der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)

Quellen:

Bundesministerium für Gesundheit: Vorsorge und Rehabilitation. Online: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html (Abgerufen am: 12.11.2019)

GKV Spitzenverband: Informationen zur medizinischen Rehabilitation. Online: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/medizinische_rehabilitation/reha_infos_1.jsp (Abgerufen am: 12.11.2019)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.