Verbrennungen und Verbrühungen

Je nach Schweregrad der Verbrennung finden sich unterschiedliche Schädigungen an der Haut
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Die wichtigsten Ziele der ersten Hilfe bei Verbrennungen sind weiteren Schaden durch die Hitze vermeiden (thermische Schädigung) und die Schmerzen zu lindern.
1. Verhinderung weiteren thermischen Schadens
Bei brennenden Personen: Wenn möglich Brand mit Wasser oder Feuerlöscher löschen, alternativ kann eine Branddecke über die Person geworfen werden. Ist keines der oben genannten Hilfsmittel zur Hand, Betroffenen auf den Boden legen und den Brand auswälzen.
Entfernung von Kleidung und Schmuck in der betroffenen Region (Hitzespeicher entfernen). Ist Kleidung mit der Haut verbacken, wird sie dort belassen und der Bereich umschnitten. Auf keinen Fall Kleidung abreißen!
2. Schmerzbekämpfung durch Kühlung
Bei kleinflächigen Verbrennungen:
Klagt der Patient über Schmerzen, betroffene Region vorsichtig mit Leitungswasser (circa 20 Grad Celsius) für maximal fünf Minuten kühlen. Dies hilft bei der Schmerzbekämpfung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
3. Verband
Es ist kein Spezialverband nötig, das lockere Anlegen eines beschichteten Brandwundenverbandtuchs ist ausreichend.
Kein Aufbringen von Pudern, Salben oder sonstigen Mitteln. Brandblasen nicht öffnen.

Neunerregel nach Wallace zur Abschätzung des Ausmaßes
© W&B/Dr. Ulrike Möhle
Verbrennungen und Verbrühungen - Welches Ausmaß hat die Verbrennung?
1. Anteil der verbrannten Körperoberfläche (%VKOF) - Neunerregel nach Wallace (Erwachsene)
- 9 % Kopf
- 9 % ganzer Arm
- 2 x 9 % Rumpf (18 % vorne, 18% hinten)
- 2 x 9 % ganzes Bein
Ein Prozent entspricht einer Handfläche, daher lässt sich das Ausmaß auch anhand einer gedachten aufgelegten Hand des Betroffen berechnen: Verbrennungsareal ist circa vier Handflächen (inklusive der Finger) groß bedeutet, dass circa vier Prozent der Körperoberfläche verbrannt sind.

Schematischer Überblick über die einzelnen Hautschichten
© W&B/Martina Ibelherr
Neben dem Anteil der verbrannten Körperoberfläche ist auch die Tiefe der Verbrennung wichtig.
2. Tiefe der Verbrennung:
Schweregrad |
klinisches Bild |
Verbrennungstiefe |
Folgen? |
---|---|---|---|
I |
Hautrötung |
Oberflächliche Hautschädigung (Epidermis) ohne Zelltod |
Vollständige Abheilung |
IIa |
Blasenbildung, roter Wundgrund, starke Schmerzen |
Schädigung der oberen Hautschicht (Oberhaut, Epidermis) und oberflächliche Bereiche der Dermis |
Vollständige Abheilung |
IIb |
Blasenbildung, weißer Wundgrund, Schmerzen |
Weitgehende Schädigung der gesamten Oberhaut und Lederhaut (Dermis), Erhalt der Haarfollikel und Hautanhängsel |
Abheilung unter Narbenbildung |
III |
Hautfetzen, weißer Wundgrund, keine Schmerzen |
Vollständige Zerstörung von Epidermis und Dermis, Unterhautfettgewebe mitbeteiligt (Subcutis). Zerstörung der Nervenendigungen |
weitere Komplikationen zu befüchten
|
IV |
Haut verkohlt |
Zerstörung aller Schichten mit Unterhautfettgewebe, eventuell Zerstörung weiterer Strukturen wie Muskel, Sehnen, Knochen und Gelenke |
weitere Komplikationen zu befüchten |
Ausgedehnte Verbrennungen können neben der lokalen Hautzerstörung auch zu weiteren Komplikationen wie einer Fehlregulierung des Flüssigkeitshaushaltes, Blutvergiftung (Sepsis) oder Nierenversagen führen.
Vorbeugen:
- Beim Grillen keine Brandbeschleuniger verwenden!
- Besonnen mit Feuer umgehen!
- Kinder an offenem Feuer immer beaufsichtigen.
- Kein kochendes Wasser in Wärmflaschen füllen!
- Wasserkocher und deren Kabel immer außer Reichweite von Kindern stellen.
- Heiße Getränke außer Reichweite von Kindern abstellen, Tischdecken vermeiden, sie verleiten dazu, daran zu ziehen.
- Bügeleisen und dessen Kabel außer Reichweite von Kindern halten beziehungsweise nicht ohne Beaufsichtigung von Erwachsenen stehen lassen.
Quellen:
- Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin e.V (DGV), Erste Hilfe bei Brandverletzungen - eine Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV). Online: https://www.verbrennungsmedizin.de/leitlinien-erste-hilfe-brandverletzungen.php (abgerufen am 4. Januar 2019)
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.(AWMF), Leitlinie: Thermische Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung), Behandlung - gültig bis April 2020. Online: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/006-128l_S2K_Thermische_Verletzungen_Kinder_2015-04-verlangert.pdf (abgerufen am 4. Januar 2019)
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.(AWMF), Leitlinie: Behandlung thermischer Verletzungen des Erwachsenen - gültig bis August 2020. Online: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/044-001l_S2k_Thermische__Verletzungen_Erwachsene_2018-12.pdf (abgerufen am 4. Januar 2019)