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Die wichtigsten Ziele der ersten Hilfe bei Verbrennungen sind weiteren Schaden durch die Hitze vermeiden (thermische Schädigung) und die Schmerzen zu lindern.

Wichtig: Immer auf die eigene Sicherheit achten! Vor allem auch bei Stromunfällen daran denken!

Kurz zusammengefasst:

  • Weitere thermische Schäden vermeiden
  • Brand löschen (durch Wasser, Feuerlöscher, Decke oder Ausrollen)
  • Schmuck und Kleidung - wo problemlos möglich - entfernen oder umschneiden

gegebenenfalls Notruf 112

  • Schmerzbekämpfung durch Kühlung - Unterkühlung vermeiden!
  • Kühlung kleinflächiger schmerzhafter Bereiche mit Leitungswasser (circa 20 Grad)
  • Keine Kühlung großflächiger Bereiche oder von Kopf oder Rumpf bei Kindern
  • Keine Kühlung bei Bewusstlosen

Anlegen eines lockeren Wundverbandes mit Brandwundenverbandtuch

  • Allgemeine Maßnahmen:
  • Wärmeerhalt (eventuell Patienten zudecken)
  • Schockbekämpfung,
  • Stabile Seitenlage bei Bewußtlosen mit vorhandener Atmung.
  • Bei Bewusstlosigkeit und fehlender normaler Atmung: Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen, bis Rettungsdienst eintrifft

1. Verhinderung weiteren thermischen Schadens

Bei brennenden Personen: Wenn möglich Brand mit Wasser oder Feuerlöscher löschen, alternativ kann eine Branddecke über die Person geworfen werden. Ist keines der oben genannten Hilfsmittel zur Hand, Betroffenen auf den Boden legen und den Brand auswälzen.

Entfernung von Kleidung und Schmuck in der betroffenen Region (Hitzespeicher entfernen). Ist Kleidung mit der Haut verbacken, wird sie dort belassen und der Bereich umschnitten. Auf keinen Fall Kleidung abreißen!

2. Schmerzbekämpfung durch Kühlung

Bei kleinflächigen Verbrennungen:

Klagt der Patient über Schmerzen, betroffene Region vorsichtig mit Leitungswasser (circa 20 Grad Celsius) für maximal fünf Minuten kühlen. Dies hilft bei der Schmerzbekämpfung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Bei bewusstlosen Patienten und Patienten ohne Schmerzen keine Kühlung durchführen!

Eine Kühlung bei Erwachsenen darf nur bei kleinflächigen Verbrennungen (weniger als fünf Prozent der Körperoberfläche, das entspricht ungefähr der Fläche eines Unterarms) erfolgen. Großflächigere Verbrennungen nicht kühlen, da die Gefahr des Auskühlens zu groß ist.


Bei Kindern gilt: Nur im Bereich der Extremitäten ist eine Kühlung sinnvoll, bei großflächigen Verbrennungen oder Verbrennungen im Kopf/Rumpf-Bereich ist die Gefahr einer Auskühlung zu groß.

Wichtig: Eine Auskühlung und Unterkühlung der Person ist dringend zu vermeiden, da sich dadurch die Kreislaufsituation deutlich verschlechtert! Daher nicht länger als fünf Minuten kühlen!

3. Verband

Es ist kein Spezialverband nötig, das lockere Anlegen eines beschichteten Brandwundenverbandtuchs ist ausreichend.

Kein Aufbringen von Pudern, Salben oder sonstigen Mitteln. Brandblasen nicht öffnen.

Wann ist ein Arzt nötig?

Ein Arzt ist nötig,

  • wenn eine Verbrennung mehr als 1. Grades oder nicht nur eine kleine Verbrennung vorliegt (spätestens ab mehr als Handtellergröße)
  • wenn Kopf, Gesicht, Genitale oder eine größerer Stelle an der Hand betroffen sind
  • bei Verbrühungen
  • wenn Rauch eingeatmet wurde
  • wenn sich eine Brandwunde entzündet oder stark schmerzt

Bei schweren und großflächigen Verbrennungen den Notarzt rufen! Bei Kindern sicherheitshalber lieber auch schon bei geringen Verletzungen den Arzt kontaktieren!

Neunerregel nach Wallace zur Abschätzung des Ausmaßes

Neunerregel nach Wallace zur Abschätzung des Ausmaßes

Verbrennungen und Verbrühungen - Welches Ausmaß hat die Verbrennung?

1. Anteil der verbrannten Körperoberfläche (%VKOF) - Neunerregel nach Wallace (Erwachsene)

  • 9 % Kopf
  • 9 % ganzer Arm
  • 2 x 9 % Rumpf (18 % vorne, 18% hinten)
  • 2 x 9 % ganzes Bein

Ein Prozent entspricht einer Handfläche, daher lässt sich das Ausmaß auch anhand einer gedachten aufgelegten Hand des Betroffen berechnen: Verbrennungsareal ist circa vier Handflächen (inklusive der Finger) groß bedeutet, dass circa vier Prozent der Körperoberfläche verbrannt sind.

Schematischer Überblick über die einzelnen Hautschichten

Schematischer Überblick über die einzelnen Hautschichten

Neben dem Anteil der verbrannten Körperoberfläche ist auch die Tiefe der Verbrennung wichtig.

2. Tiefe der Verbrennung:

Schweregrad

klinisches Bild

Verbrennungstiefe

Folgen?

I

Hautrötung

Oberflächliche Hautschädigung (Epidermis) ohne Zelltod

Vollständige Abheilung

IIa

Blasenbildung, roter Wundgrund, starke Schmerzen

Schädigung der oberen Hautschicht (Oberhaut, Epidermis) und oberflächliche Bereiche der Dermis

Vollständige Abheilung

IIb

Blasenbildung, weißer Wundgrund, Schmerzen

Weitgehende Schädigung der gesamten Oberhaut und Lederhaut (Dermis), Erhalt der Haarfollikel und Hautanhängsel

Abheilung unter Narbenbildung

III

Hautfetzen, weißer Wundgrund, keine Schmerzen

Vollständige Zerstörung von Epidermis und Dermis, Unterhautfettgewebe mitbeteiligt (Subcutis). Zerstörung der Nervenendigungen

weitere Komplikationen zu befüchten

IV

Haut verkohlt

Zerstörung aller Schichten mit Unterhautfettgewebe, eventuell Zerstörung weiterer Strukturen wie Muskel, Sehnen, Knochen und Gelenke

weitere Komplikationen zu befüchten

Ausgedehnte Verbrennungen können neben der lokalen Hautzerstörung auch zu weiteren Komplikationen wie einer Fehlregulierung des Flüssigkeitshaushaltes, Blutvergiftung (Sepsis) oder Nierenversagen führen.

Vorbeugen:

  • Beim Grillen keine Brandbeschleuniger verwenden!
  • Besonnen mit Feuer umgehen!
  • Kinder an offenem Feuer immer beaufsichtigen.
  • Kein kochendes Wasser in Wärmflaschen füllen!
  • Wasserkocher und deren Kabel immer außer Reichweite von Kindern stellen.
  • Heiße Getränke außer Reichweite von Kindern abstellen, Tischdecken vermeiden, sie verleiten dazu, daran zu ziehen.
  • Bügeleisen und dessen Kabel außer Reichweite von Kindern halten beziehungsweise nicht ohne Beaufsichtigung von Erwachsenen stehen lassen.

Quellen:

  • Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin e.V (DGV), Erste Hilfe bei Brandverletzungen - eine Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV). Online: https://www.verbrennungsmedizin.de/leitlinien-erste-hilfe-brandverletzungen.php (abgerufen am 4. Januar 2019)
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.(AWMF),  Leitlinie: Thermische Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung), Behandlung - gültig bis April 2020. Online: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/006-128l_S2K_Thermische_Verletzungen_Kinder_2015-04-verlangert.pdf (abgerufen am 4. Januar 2019)
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.(AWMF),  Leitlinie: Behandlung thermischer Verletzungen des Erwachsenen - gültig bis August 2020. Online: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/044-001l_S2k_Thermische__Verletzungen_Erwachsene_2018-12.pdf (abgerufen am 4. Januar 2019)

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Verbrennungen

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