Logo der Apotheken Umschau

Für Betreuung und Hilfe im Haushalt stehen Menschen mit Pflegegrad 125 Euro im Monat zu. Dieser „Entlastungsbetrag“ reicht aber oft nicht für viele Stunden Unterstützung. Denn abrechnen darf man in der Regel nur mit anerkannten Diensten – und die nehmen je nach Region und Anbieter gerne mehr als 25 Euro pro Stunde. Doch es gibt eine Möglichkeit, das Budget aufzustocken: den „Umwandlungsanspruch“. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Sozialgesetzbuch, elftes Buch, Paragraph 45a, Absatz 4.

Wie geht das?

Dabei wird ein Teil des Budgets, das einem eigentlich für einen Pflegedienst zustehen würde, in Entlastungsleistungen verwandelt – für Betreuung und Hilfe im Haushalt. Bis zu 40 Prozent lassen sich umwandeln. Einsetzen kann man den Betrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. „Dazu gehören Besuche in Demenzcafés, Einzelbetreuungen zu Hause, Betreuungsnachmittage in Selbsthilfegruppen oder Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung“, sagt Ingrid Drolshagen von der Barmer Pflegekasse.

Wie gehe ich vor?

Ideal ist, wenn man bereits einen guten Anbieter hat, findet Pflegeberaterin Manuela Bugdaycioglu. „Mit dem klärt man, ob eine Erhöhung der Stunden möglich wäre: Zum Beispiel, dass die Person nicht nur zweimal im Monat kommt, sondern zweimal die Woche.“ Einen Antrag braucht es nicht, ein kurzer Hinweis bei der Kasse ist aber sinnvoll, damit nicht aus falschen Budgettöpfen abgerechnet wird. Hat man eine Abtretungserklärung unterschrieben, kann der Anbieter oft direkt mit der Kasse abrechnen. Sonst reicht man die Rechnung ein und bekommt das Geld erstattet.

Für wen eignet sich das?

„Die Angebote dienen auch zur Entlastung von Pflegepersonen, die sich beispielsweise um Menschen mit psychischen Erkrankungen, Demenz oder mit geistigen Behinderungen kümmern“, sagt Drolshagen. In vielen Fällen braucht es hier eher Betreuung als handfeste Pflege – etwa jemanden, der mit der Person redet oder spazieren geht. Auch bei pflegebedürftigen Kindern ist das Modell oft hilfreich.

Die Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Ob man alleine pflegt oder gemeinsam mit dem Pflegedienst, ist egal. Wichtig ist nur, dass man das Pflegedienst-Budget nicht vollständig ausschöpft: Ein Rest muss ja zum Umwandeln bleiben.

Was sind die Nachteile?

Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt (siehe Beispiel). Außerdem kann man das Budget im Gegensatz zum Entlastungsbetrag nicht über längere Zeit ansparen. Ob es sich im Einzelfall lohnt, erfährt man am besten bei einer kostenlosen Pflegeberatung.

„Meine Erfahrung“

Unser Sohn hat Pflegegrad 5. Mit dem Entlastungsbetrag sind wir nicht weit gekommen, weil unsere Anbieter sehr hohe Stundenlöhne hatten. Durch den Umwandlungsbetrag bekamen wir öfter Unterstützung – ob bei den Wäschebergen im Haushalt oder beim Ausflug in den Park. Das Problem: Es gibt viel zu wenige solcher Dienste. Weil es unserem Anbieter an Personal fehlt, werden wir das Modell künftig nicht mehr nutzen.

Verena Sophie N., pflegende Mutter

Beispiel:

Ein Mann mit Demenz und Pflegegrad 2 lebt zuhause. Er hat keinen Pflegedienst. Um seine Frau zu entlasten, kommt eine Betreuerin von einem anerkannten Verein für 25 Euro die Stunde. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro reicht für fünf Stunden im Monat. Nimmt man das Umwandlungsbudget dazu, ergeben sich 414,60 Euro – das reicht für 16 Stunden Hilfe.

Leistungen pro Monat in Euro

Vor Umwandlung

Nach Umwandlung

Erklärung

Pflegegeld

316 €

189,60 €

Das Pflegegeld wird um 40 Prozent gekürzt: 316*60/100

Pflegedienst-Budget („Pflegesachleistungen“, in diesem Fall nicht genutzt)

724 €

434,40 €

60 Prozent von Pflegesachleistungen bleiben: 724*60/100

Umwandlungsbudget

-

289,60 €

40 Prozent von Pflegesachleistungen werden umgewandelt: 724*40/100

Entlastungsbetrag

125 €

125 €

Entlastungsbetrag bleibt gleich

Mehr zum Thema:

16980071_83c2eeb877.IRWUBPROD_5A2Z.jpg

Pflegegrade und Anträge

Was ist ein Pflegegrad? Wie beantrage ich ihn? Und wie wird festgelegt, welche Hilfen mir zustehen? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Artikel

16980337_2cae2141e0.IRWUBPROD_5A1F.jpg

Pflegetipps

Wie lagert man einen bettlägerigen Pflegebedürftigen? Wie geht man am besten mit Menschen mit Demenz um? Hier lesen Sie konkrete Ratschläge für den Pflege-Alltag zum Artikel

Stufenweise Wiedereingliederung

Entlastungsbetrag: Was ist das?

Mit dem Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat können Sie Betreuung oder Hilfe im Haushalt finanzieren. Das müssen Sie wissen zum Artikel