Entlastungsbetrag: Was ist das?
Wer hat Anspruch darauf?
Wer einen Pflegegrad hat und zuhause versorgt wird, bekommt ein Budget von 125 Euro im Monat. Ob Pflegegrad 1 oder 5, ist egal. Den Betrag gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen wie z.B. Pflegegeld. Einen Antrag braucht es dafür nicht. Das Geld wird nicht bar ausbezahlt – es werden Kosten erstattet, wenn Sie Rechnungen vorlegen.
Was kann ich damit machen?
- Betreuung für Ihren Angehörigen organisieren: Während Sie weg sind, kann ihm z.B. jemand vorlesen, gemeinsam kochen, mit ihm spazieren gehen oder einen Ausflug machen.
- Hilfe im Haushalt organisieren: Mit dem Betrag können Sie jemanden dafür bezahlen, einzukaufen, zu putzen oder die Wäsche zu waschen.
- Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege: Sie können die 125 Euro im Monat auch einsetzen, wenn Ihr Angehöriger zeitweise in einer Einrichtung betreut wird. Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person den Tag in einer Einrichtung. Bei der Kurzzeitpflege ist Ihr Angehöriger tageweise in einer Pflegeeinrichtung. Für beide steht Ihnen ein eigenes Budget zu, aber Sie müssen einen Eigenanteil zahlen. Wenn Sie den Entlastungsbetrag dafür einsetzen, zahlen Sie weniger oder nichts.
Wichtig: Den Entlastungsbetrag können Sie nur bei Pflegegrad 1 auch für Waschen, Anziehen und Toilettengänge durch den Pflegedienst einsetzen – bei den höheren Pflegegraden nicht.
Wen kann ich dafür bezahlen?
- Pflegedienste
- Angebote zur Unterstützung im Alltag: Dazu zählen z.B. Familiendienste, Alltagsbegleiter, Besuchsdienste, Diakonien oder ehrenamtliche Projekte. Pflegestützpunkte helfen mit einer Liste von anerkannten Anbietern weiter.
- Privatpersonen mit Fortbildung: Auch der Nachbar oder die Freundin kann helfen. Aber die müssen dazu berechtigt, also eine anerkannte Betreuungsperson sein und sich fortgebildet haben. Fragen Sie am besten bei der Pflegekasse nach, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
So rechnen Sie ab
Pflegedienste können direkt mit den Kassen abrechnen. Dann haben Sie mit der Abrechnung nichts zu tun. Dafür müssen Sie ein Formular unterschreiben – eine Abtretungserklärung.
Wenn Sie mit Familiendiensten, Ehrenamtlichen oder Privatpersonen wie der Nachbarin zusammenarbeiten, lassen Sie sich Rechnungen ausstellen. Die schicken Sie im Nachhinein an die Pflegekasse und bekommen das Geld ausgezahlt. Sie können auch ein paar Monate lang Rechnungen sammeln. Wenn Sie noch nie einen Antrag auf Entlastungsbetrag gestellt haben, ist die erste Rechnung einfach ein Antrag. Machen Sie sich vor dem Versand an die Pflegeversicherung sicherheitshalber Kopien davon.
Reichen Ihnen die 125 Euro nicht aus?
In manchen Fällen ist es günstig, auf einen Teil der Hilfe durch den ambulanten Pflegedienst zu verzichten und das Budget in die Entlastungsleistung zu stecken. Das heißt: Sie brauchen andere Hilfen im Alltag vielleicht dringender als den Pflegedienst. Bis zu 40 Prozent von dem Geld, das für die Erstattung der Kosten des Pflegedienstes vorgesehen ist, können Sie für den Entlastungsbetrag nutzen. Ist das in Ihrem Fall sinnvoll? Fragen Sie am besten einen Pflegeberater, der Ihnen auch dabei hilft, bei der Pflegekasse einen Antrag dafür zu stellen.
Fachliche Beratung: Tina Land, Compass Pflegeberatung