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Frau Funke, zwischen den Jahren stehen viele Not- und Nachtdienste an. Was gilt für mich als Kunde: Darf ich nur Rezepte einlösen oder auch Nasenspray kaufen?

Ursula Funke: Wenn Sie Arzneimittel benötigen, dürfen Sie uns immer aufsuchen. Rund die Hälfte der Kunden, die nachts oder an Feiertagen kommen, haben kein Rezept. Ein Notfall ist ja auch immer ein Einzelfall: Wenn meine Nase zu ist und ich keine Luft bekomme, kann mir ein Spray sehr helfen.

Auf dem Rezept vom Arzt ist manchmal das Kästchen "noctu" angekreuzt. Was bedeutet das?

Wenn Sie nachts oder an Feiertagen in die Apotheke kommen, müssen Sie pro Einkauf 2,50 Euro an die Apotheke zahlen – die Notdienstgebühr. Kreuzt der Arzt auf einem Rezept "noctu" an, übernimmt die Krankenkasse den Betrag. Ob es sich um ­einen Notfall handelt und er den Patienten von der Gebühr befreit, entscheidet der Arzt.

Angenommen, ich habe kein ­Rezept, brauche aber dringend meine Medikamente ...

... dann muss der notdiensthabende Arzt Ihnen ein Rezept ausstellen. Laut Gesetzgeber dürfen Apotheker verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht ohne Rezept abgeben.

Immer öfter hört man von Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Was, wenn meine Medikamente am ­Feiertag nicht verfügbar sind?

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen hat oder selbst täglich Medikamente nehmen muss, sollte auf ­jeden Fall rechtzeitig den Vorrat aufstocken. Es kommt ja noch hinzu, dass viele Arztpraxen zwischen den Jahren geschlossen sind. Falls wir ganz akut ein Medikament nicht vorrätig ­­haben, bespricht der Apotheker mit dem Arzt, welches Präparat eine gute Alternative wäre. Auch Pflegehilfsmittel wie Inkonti­nenz­einlagen sollten Sie rechtzeitig kaufen und nicht im Nachtdienst.

Warum eigentlich nicht? Sie sind doch sowieso vor Ort.

Pro Nacht stehen in Deutschland etwa 1300 Apotheker für die Patienten bereit. Wie der Name schon sagt, ist der Notdienst in erster Linie für die Notfälle da. Planbare Arzneimittel­einkäufe und Beratungen sollten während der üblichen Öffnungszeiten erledigt werden. Wir Apotheker sind für die Notfälle immer gerne da – freuen uns aber auch, wenn wir nachts ein paar Stunden schlafen können. Denn für viele geht der Dienst am nächsten Morgen ganz normal weiter. Hier in Wiesbaden sind wir alle 23 Tage dran. Wer eine Landapotheke hat, muss eventuell ­alle vier Tage Nachtdienst leisten.

Also nachts wirklich nur im Notfall klingeln?

Wenn jemand denkt, er braucht den Apotheker, dann ist der Apotheker dafür auch da. Was uns hilft: Wenn auf den offiziellen Internetseiten steht, dass eine Apotheke Nachtdienst hat, müssen Sie nicht noch mal anrufen, bevor Sie kommen. Auf die Angaben können Sie sich verlassen – und wir werden nur einmal ­geweckt.

Ursula Funke ist Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen und Apothekerin in Wiesbaden.

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