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Hausärztinnen und Hausärzte sollen zur Absicherung der Versorgung vor Ort bessere Arbeitsbedingungen bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.

Konkret sollen für Hausärzte wie schon für Kinderärzte Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Eingeführt werden soll unter anderem auch eine Jahrespauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die ständig Arzneimittel nehmen. Dies soll Praxisbesuche nur zum Abholen von Rezepten vermeiden und insgesamt mehr Behandlungsfreiräume schaffen. Konkrete Punkte des Gesetzes im Überblick:

Änderung bei Vergütung

Für Hausärzte sollen – wie schon bei Kinderärzten – sonst übliche Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Das bedeutet, dass sie Mehrarbeit sicher bezahlt bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. Zu Buche schlagen dürfte das mit einem „unteren dreistelligen Millionenbetrag“ an Mehrkosten bei den gesetzlichen Krankenkassen, wie das Ministerium schätzt.

Neue Pauschalen

Kommen soll auch eine jährliche „Versorgungspauschale“ für Praxen für die Behandlung chronisch Kranker, die ständig Medikamente nehmen. Das soll Praxisbesuche etwa in jedem Quartal nur zum Rezepte holen vermeiden und insgesamt mehr Freiräume schaffen. Eine neue „Vorhaltepauschale“ sollen Praxen bekommen, die bestimmte, noch festzulegende Kriterien erfüllen – etwa zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder Öffnungszeiten auch abends und an Samstagen.

Die Ruhestandswelle

Zwar hatte sich bei Hausärztinnen und Hausärzten zuletzt kein Rückgang mehr gezeigt. Ende vergangenen Jahres gab es laut Bundesarztregister 51 389 und damit 75 mehr als Ende 2022. Zehn Jahre zuvor waren es aber noch 52 262 gewesen. Und wenn mehr und mehr in Ruhestand gehen, drohe vor allem im Westen Deutschlands ein Mangel, warnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Bei Hausärzten sei der Anteil der Über-60-Jährigen mit 37 Prozent besonders hoch.

Verbesserung für Jugendliche

Verbessert werden sollen laut Entwurf auch psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche. Dazu soll für Planungen des Bedarfs eine neue eigene Arztgruppe gebildet werden. Dies ermögliche „eine zielgenauere Steuerung der Niederlassungsmöglichkeiten“ für entsprechende Praxen.

Mehr Transparenz

Für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte soll ein digitales Informations- und Vergleichsangebot geschaffen werden, wie es im Entwurf heißt. Abrufbar sein sollen dort etwa Zahlen zu Genehmigungen, Ablehnungen und Widersprüchen bestimmter Kassenleistungen – aber auch zur Bearbeitungsdauer und zur Qualität von Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Einfacher MVZ gründen

Für Kommunen soll es einfacher werden, medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen, in denen Ärztinnen und Ärzte unter einem Dach arbeiten – unter anderem mit Erleichterungen bei der Höhe nötiger Sicherheitsleistungen.