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Komisch, die Kopfschmerztablet­te mit dem Wirkstoff Acetylsalicylsäure riecht ja nach Essig. Kann man die noch einnehmen? Nein! Verströmt ein solches Präparat diesen sauren Geruch, ist es bereits in seine Bestandteile zerfallen: Salicylsäure und Essig­säure. Bloß weg damit!

Warum das Verfallsdatum wichtig ist

Jedes Medikament hat ein Verfalls­datum. Das gilt es auf jeden Fall zu beachten. Denn nur bis zu dem auf der Verpackung angegebenen Zeitpunkt garantieren die Produzenten, dass die Prä­parate wirken, unbedenklich und von ­guter pharma­zeutischer Qualität sind. Diese drei Kriterien müssen Arzneimittel generell erfüllen, um zugelassen zu werden.

Darunter fällt auch die Haltbarkeit. Hersteller ermitteln in groß angelegten Tests, wie lange ein Medikament stabil bleibt. Ihre Ergebnisse übermitteln sie der Zulassungsbehörde. In Deutschland ist es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder die Europäische Arzneimittel­agen­tur EMA. Die Behörde legt dann auf Basis der Hersteller-Informationen das Verfallsdatum fest.

Oft nimmt die Dosis des Wirkstoffs ab

Hat ein Präparat dieses Datum überschritten, wirkt es möglicherweise nicht mehr ausreichend. "Der Gehalt der aktiven Substanz kann abnehmen", sagt Professor Manfred Schubert-Zsilavecz. Er leitet das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker und begleitet Stabilitätsprüfungen von Arzneimitteln.

Das hört sich nicht weiter schlimm an, könnte man meinen. Aber dieser Abbau ist nicht unproblematisch, zum Beispiel bei Antibiotikasäften, die erst kurz vor der Einnahme zu einer Sus­pension geschüttelt werden. "Genügt die Wirkstoff-Dosis nicht, um die minimale Hemmkonzentration zu erreichen, befördert das Resistenzen", sagt Schubert-Zsilavecz. Dann können besonders widerstandsfähige Bakterien überleben und dem Mittel gegenüber unempfindlich werden.

Vorsicht, es kann sogar giftige Überreste geben

Bei anderen Präparaten kommt es vor, dass schädliche Substanzen entstehen, wenn sich Wirkstoffe zersetzen. In diesem Fall kann ein abgelaufenes Medikament sogar die Gesundheit gefährden. So bildet beispielsweise der Stoff Hydrochloro­thiazid das Gift Formalde­hyd, wenn er sich abbaut und mit Wasser in Kontakt gerät. Hydrochlorothiazid wirkt harntreibend und wird gegen Bluthochdruck verschrieben.

Worauf muss man also achten? Grundsätzlich gilt: Medikamente, die in fester Form vorliegen und in Blistern aufbewahrt werden, sind weniger anfällig. Arzneien in halbfester Form oder in Flüssigkeiten sind empfindlicher. Bei ihnen ist neben dem Verfallsdatum in der Regel noch ein Verbrauchszeitraum ergänzt. Auch ihn sollte man unbedingt einhalten und das Mittel danach entsorgen.

Auch die Art der Lagerung ist wichtig

Viele Cremes etwa halten, einmal geöffnet, nur begrenzt. Die Inhaltsstoffe reagieren dann mit Sauerstoff. Andere Mittel reagieren empfindlich auf Licht, zum Beispiel bestimmte Kalzium-­Antagonisten, die ebenfalls bei Bluthochdruck eingesetzt werden. Diese sollten Sie nur in der Blisterverpackung lagern.

Wieder andere Arzneien vertragen keine Feuchtigkeit, wie die Schmerztabletten mit Acetylsalicylsäure. Je öfter sie hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind, desto schneller schwindet die Stabilität. Aus diesem Grund sollten Medikamente auch nicht im Badezimmer aufbewahrt werden. Besser eignet sich ein trockener und kühler Raum, wo die Sonne nicht direkt hineinstrahlt – etwa das Schlafzimmer.

Flüssige Wirkstoffe verderben besonders leicht

Bei Wirkstoffen in Flüssigkeiten, etwa Augentropfen, kommt hinzu, dass sie – einmal geöffnet – anfällig für Erreger sind. Diese verschmutzen sie. Besonders den empfindlichen Augen kann das schaden. Tipp: Notieren Sie auf der Flasche, wann Sie das Medikament zum ersten Mal verwendet haben. Das gilt auch für Cremes oder Salben.

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