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Neugeborene, denen Arme oder Beine fehlten oder die mit fehlgebildeten Extremitäten geboren wurden. Weltweit waren bis zu 10.000 Kinder betroffen. Etwas mehr als 60 Jahre sind seit dem „Contergan-Skandal“ vergangen. Was als medizinisches Rätsel und großer Schock für die betroffenen Familien begann, wuchs sich aus zum größten Arzneimittelskandal der Welt. Ende 1961 wurde klar, dass das Medikament Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid für die Fehlbildungen verantwortlich war. Ärztinnen und Ärzte hatten es auch schwangeren Frauen bei Schlafproblemen verschrieben.

Unvorgesehene Effekte galten lange als Wirksamkeitsnachweis

Der Contergan-Skandal machte deutlich, wie lax die Zulassung von Arzneimitteln gehandhabt wurde. Nebenwirkungen wurden kaum erfasst; unabhängige Prüfung und Überwachung von Medikamenten fehlte. Auch in der Medizingeschichte waren Nebenwirkungen lange kein Thema. Dass Arzneimittel auch schädliche ­Effekte haben können, war bis zum 19. Jahrhundert höchstens in Einzelfällen bekannt.

„Grundsätzlich wurde das Arzneimittel eher als Einheit gesehen“, erklärt Professor Axel Helmstädter, Pharmaziehistoriker an der Universität Marburg. Unvorhergese­hene Effekte galten teilweise sogar als Nachweis der Wirksamkeit, etwa bei der Therapie der Geschlechtskrankheit Syphilis mit dem Schwermetall Quecksilber. Innerlich angewandt führte das Quecksilber zu einer Schwermetallvergiftung mit vermehrtem Speichelfluss. Ein Symptom, das man irrtümlich als Zeichen des Heilungsprozesses deutete. „Das war ein sehr schmerzhafter Lernprozess, der lange stark geprägt war von Fortschrittsgläubigkeit und einer großen Begeisterung für die neuen Arzneimittel“, so Helmstädter.

Nutzen vor Risiko

Der deutsche Arzt Louis Lewin war ­einer der ersten, der sich intensiv mit der Wirkung von Giften auf den Organismus beschäftigte. Er veröffent­lichte 1881 das Buch „Die Nebenwirkungen der Arzneimittel“. Es wurde ein Erfolg, doch eine systematische Überwachung von Medikamenten war noch fast 100 Jahre entfernt.

Wer eine neue Substanz entwickelt hatte, schickte diese ohne Test oder Studie an ausgewählte Ärzte. Diese gaben das Medikament an ihre Patien­ten weiter, notierten, ob und wie es gewirkt hatte und schrieben dazu eine Notiz in einer Fachzeitschrift. Noch in den 1960er-Jahren mussten Hersteller neue Medikamente nach dem Arzneimittelgesetz nur registrieren lassen. Das galt auch 1956 für Contergan.

Wussten Sie schon...?

10000 Kinder waren weltweit Anfang der 1960er-Jahre vom Contergan-Skandal betroffen. Ursache war ein unzureichend geprüftes Schlafmittel, das Schwangere bekamen

1978 trat das neue Arzneimittelgesetz in Kraft. Medikamente dürfen seitdem nur zugelassen werden, wenn sie nachweislich wirksam und sicher sind

145 Länder melden bekannte und neue Nebenwirkungen zu Medikamenten an die Weltgesundheitsorganisation WHO

Heute sind in jeder Packungsbei­lage genaue Informationen zu bekannten Nebenwirkungen Pflicht. Denn schon bei der Zulassung des Medikaments oder Impfstoffs müssen die pharmazeutischen Unternehmen nachweisen, dass die Arznei wirksam und sicher ist. Der Nutzen für die Patien­ten muss größer als das mög­liche Risiko sein. Grundlage ist das Arzneimittelgesetz (AMG) von 1978. Nach der Zulassung befasst sich die sogenannte Pharmakovigilanz mit der Sicherheit von Arzneimitteln. Der Begriff vereint die beiden lateinischen Wörter „pharmacos“: Arzneimittel und „vigilare“: wachsam sein. Behörden wie das Bundesinstitut für ­Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn erfassen und bewerten systematisch bekannte und neu entdeckte Nebenwirkungen zugelassener Medikamente.

Um unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen und Blutprodukten kümmert sich das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen (Hessen). „Die pharmazeutischen Unternehmen übernehmen die Verantwortung für ihre Produkte und folgen den geltenden deutschen und euro­päischen Regeln. Sie melden jeden ­ihnen bekannt gewordenen Fall einer Nebenwirkung“, erklärt Dr. Sigrid Lang, Geschäftsfeldleiterin Arzneimittelsicherheit beim Bundesverband der pharmazeutischen Industrie in Berlin. Firmen informieren direkt die Europäische Arzneimittel- Agentur (EMA) in Amsterdam.

Jede Auffälligkeit melden

Ärzte, Zahnärztinnen und Apotheker verpflichtet ihre jeweilige Berufsordnung, Nebenwirkungen zu melden. „Als Patient oder als Angehöriger können Sie eine Nebenwirkung Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke mitteilen“, sagt Miriam Oster, Apothekerin aus Oberursel. „Wir besprechen Ihre Nebenwirkungen mit Ihnen, beraten Sie und leiten Ihre Informationen weiter.“ Patientinnen und Patienten haben zudem die Möglichkeit, selbst Nebenwirkungen zu melden. „Eine Vermutung – Sie fühlen sich tags- über zum Bei­spiel ungewöhnlich müde – reicht. Bitte melden Sie Ihre Müdigkeit als eine mögliche Nebenwirkung Ihrer verschriebenen Arznei, auch wenn Müdigkeit schon in der Packungsbeilage steht“, so Sigrid Lang.

Je mehr Details Sie nennen, desto besser lässt sich eine Meldung bewerten. Etwa wie hoch die eingenommene Dosis war oder ob Sie noch andere Mittel eingenommen haben. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch: „Obwohl Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Unternehmen Nebenwirkungen melden, ist es wichtig, dass Patienten dies auch tun“, sagt die Professorin für Pharmakologie ­Julia Stingl, Direktorin des Instituts für Klinische Pharmakologie an der Universitätsklinik der RWTH Aachen.

Die Meldungen von Patienten und Ärzten unterscheiden sich: „Patientinnen und Patienten melden, was ihnen zusetzt, egal ob das Medikament neu oder schon lange auf dem Markt ist. Ärzte melden weitestgehend zu neuen Medikamenten oder Arzneimitteln, über deren Nebenwirkungen sie in der Fachpresse gelesen haben. Und dann vor allem schwere oder bisher unbekannte Nebenwirkungen.“

So melden Sie selbst Nebenwirkungen

Wo melde ich?

Online: www.nebenwirkungen.bund.de (gemeinsames Meldeportal von BfArM und PEI)

Analog: schriftlich oder telefonisch an BfArM oder PEI oder an das pharmazeutische Unternehmen (siehe Packungsbeilage)

Was melde ich genau?

• u.a. das Alter des Patienten

• Name des Medikaments

• die Nebenwirkung und weitere Informationen

Manche Nebenwirkungen sind nicht bekannt, weil Arzneimittel in Zulassungsstudien nur an bestimmten Personengruppen getestet werden und die Nebenwirkung dort nicht auftaucht. „Dies gilt insbesondere für sehr seltene Nebenwirkungen, Risiken in der Langzeitanwendung oder spezielle Risiken für bestimmte Patien­tengruppen wie Schwangere, Kinder oder ältere Patienten“, sagt Maik Pommer, Pressesprecher des BfArM. Je mehr Menschen nach der Zulassung ein Medikament nehmen und ihre Erfahrungen dazu teilen, desto mehr lernen Wissenschaftlerinnen, Forscher und pharmazeutische Unternehmen über Wirkung und Nebenwirkung.

Eine enge Zusammenarbeit ist extrem wichtig – europaweit. Denn die meisten Medika­mente werden länderübergreifend zugelassen. In Deutschland kümmern sich zuerst die Behörden BfArM und PEI um gemeldete Verdachtsfälle. Anschließend leiten sie jede Meldung an die Datenbank der Europäischen Arzneimittel-Agentur weiter. Zusätzlich werden sie an die Weltgesundheits­organisation WHO weitergegeben. Deren Datenbank enthält Informationen zu Nebenwirkungen aus mehr als 145 Ländern.

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Wechselwirkungs-Check

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Viele Menschen profitieren

Die Nebenwirkungsmeldungen aus ganz Europa werden ständig von Fachleuten der EMA in Amsterdam und nationalen Behörden wie dem BfArM analysiert. Häufen sich die Meldungen zu einer unerwünschten Wirkung eines Medikaments, wird überprüft, ob der Nutzen noch das Risiko überwiegt. In manchen Fällen werden dann Gegenanzeigen, sogenannte Kontraindikationen, in den Beipackzettel aufgenommen. Zum Beispiel, dass das Mittel nicht an Schwangere oder nicht bei bestimmten Begleiterkrankungen gegeben werden darf. Oder die Häufigkeit der Nebenwirkung ändert sich: zum Beispiel von „gelegentlich“ zu „häufig“. Ist das Risiko für die Patienten zu hoch und der Nutzen zu gering, kann die Zulassung widerrufen werden – das Mittel wird vom Markt genommen.

„Wer jetzt denkt, melden bringt mir nichts, der denkt falsch. Viele Patienten nehmen Medikamente über Jahre oder Jahrzehnte ein und profitieren natürlich persönlich von der verbesserten Sicherheit“, betont die Pharmakologin und ehemalige Vizepräsidentin des BfArM Julia Stingl. Auch in der Wissenschaft rücken die Patientinnen und Patienten immer mehr in den Fokus: Gemeinsam mit anderen europäischen Forschenden entwickelt Stingl derzeit eine App, die vor allem Ältere aktiver in die eigene Gesundheitsversorgung einbinden soll.

Der Plan: „Der Patient speichert in der App seine Medikamente, Dosis- änderungen, Besonderheiten und Nebenwirkungen. Die App erfasst alle Informationen von den Patienten zentral und anonym. Ziel des Forschungsprojektes ist es, mithilfe künstlicher Intelligenz individuelle Therapieverläufe vorherzusagen oder besser einzuschätzen. Nebenwirkungen zeichnet man in der App wie in einem Tage­buch auf. Mit den eigenen Daten vor sich ist es einfacher, eine Patientenmeldung an die zuständige Be­hörde zu machen“, so Stingl.

Schon heute kann jeder zur Sicherheit von Arzneimitteln beitragen, indem er oder sie Nebenwirkungen meldet. Eine Meldung kann dazu beitragen, Erkrankungen und Todesfälle zu verhindern.

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