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Besprechen Sie das mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Reha-Kandidat sind Sie etwa, wenn Ihre Zuckerwerte verbessert werden sollten, um Folgeschäden abzuwenden. Oder wenn Sie wegen starken Übergewichts Gelenkprobleme haben. Allgemein gilt: Für Berufstätige kommt eine Reha infrage, wenn die Arbeitsfähigkeit gefährdet oder vermindert ist. Für Rentner, wenn die Pflegebedürftigkeit droht. Eine Reha können Sie alle vier Jahre beantragen, früher, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert.

Berufstätige stellen den Antrag in der Regel bei der Rentenversicherung (auch online möglich), Rentner bei der Krankenkasse. Antragsformulare und Infos gibt es etwa bei Beratungsstellen der Rentenversicherung, bei Kassen und Versicherungsämtern. Bei den meisten Rentenversicherungsträgern genügt ein Befundbericht des eigenen Arztes, um den Antrag zu begründen (vorab klären). Ist die Kasse zuständig, füllen Sie mit Ihrem Arzt ein Verordnungsformular aus, um die Reha zu begründen und zu beantragen. Ist ein Träger nicht zuständig, leitet er Ihre Unterlagen binnen zwei Wochen an die zuständige Stelle weiter. Haben Sie alle Unterlagen dort eingereicht, erhalten Sie normalerweise innerhalb von drei Wochen einen Bescheid, ob die Reha bewilligt wurde und für wie lange (üblicherweise drei Wochen). Den Starttermin teilt die Klinik mit.

Sie können beim Antrag eine zum Reha-Grund passende Wunschklinik angeben. Bekommen Sie eine andere zugeteilt, sollten Sie mit dem Kostenträger klären, ob ein Wechsel möglich ist. Rentenversicherte haben seit Juli 2023 ein stärkeres Mitspracherecht bei der Klinikwahl. Sie können über das Portal meine-rehabilitation.de bis zu drei geeignete Einrichtungen aussuchen und im Antrag angeben. Nutzen Sie das Wahlrecht nicht, schlägt die Rentenversicherung vier Kliniken zur Auswahl vor. Treffen Sie keine Entscheidung, kommen Sie in die erste Klinik der Vorschlagsliste.

Legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein. Dazu genügt ein formloses Schreiben (am besten per Einschreiben). Bitten Sie Ihren Arzt um ein Attest, das den im Bescheid genannten Ablehnungsgrund entkräftet und die Gesundheitsschäden nennt, die ohne Reha drohen. Wird erneut abgelehnt, ist die beste Lösung oft, später einen neuen Antrag mit weiteren Befunden zu stellen.

Beratung: Dr. Wolfgang Wagener, Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft

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Quellen: