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Wird die Rente automatisch ausgezahlt?

Nein, man muss einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Das geht inzwischen auch im Internet. Die Rente wird für maximal zwölf Monate ab Antragsdatum rückwirkend gezahlt.

Wie hoch ist die Rente?

In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die bisherige Rente des Verstorbenen in voller Höhe weitergezahlt. Danach erhält man die niedrigere Hinterbliebenenrente. Der genaue Betrag hängt von den persönlichen Voraussetzungen sowie den Rentenansprüchen des Verstorbenen ab und wird individuell berechnet.

Gibt es Alternativen?

Ja, jüngere Paare (beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren) und alle, die nach dem 1. Januar 2002 geheiratet haben, können sich für das Rentensplitting entscheiden. Dabei verzichtet man auf die Hinterbliebenenrente und bekommt stattdessen Rentenansprüche des Ehepartners übertragen. Die eigene Rente fällt also höher aus. In bestimmten Fällen geht das bis zu zwölf Monate nach dem Tod des Partners. Vorteil: Die strengeren Regeln (Einkommensanrechnung, Wiederheirat) gelten beim Rentensplitting nicht. Was günstiger ist, muss man individuell ausrechnen.

Haben auch Geschiedene Anspruch darauf?

Bei Ehen, die vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurden, kann unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Witwenrente bestehen, wenn der Ex-Partner stirbt. Trifft das auf Sie zu, lassen Sie sich beraten.

Was geschieht, wenn ich wieder heirate?

Verwitwete, die wieder heiraten, bekommen keine Witwenrente mehr. Sie haben aber Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten. Manchmal ist alternativ Rentensplitting möglich.

Wird eigenes Einkommen angerechnet?

Witwenrenten werden gekürzt, wenn das Einkommen des Hinterbliebenen über dem Freibetrag von derzeit (Stand März 2023) 950,93 Euro (West) bzw. 937,73 Euro (Ost) Euro liegt. Dabei wird nicht nur der Nebenjob, sondern auch fast jedes andere Einkommen angerechnet, beispielsweise die eigene Rente. Die Details sind kompliziert, lassen Sie sich beraten. Bei einem höheren Einkommen ist unter Umständen Rentensplitting günstiger.

Kann man einen Vorschuss erhalten?

Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann man beim Rentenservice der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen. Die Zahlung wird hinterher mit den Rentenansprüchen verrechnet.

Ist die Witwenrente steuerpflichtig?

Steuerlich gelten dieselben Regelungen wie bei jeder anderen Rente. Das Finanzamt behandelt Witwen und Witwer nach einer Übergangszeit („Gnadensplitting“) ab dem zweiten Kalenderjahr nach dem Tod wie einen Single. Dadurch können Verwitwete steuerpflichtig werden, obwohl das Paar zu Lebzeiten des Verstorbenen keine Steuern gezahlt hat. Beim Finanzamt oder beim Steuerberater nachfragen!

Fachliche Beratung: Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung, Berlin.

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