Logo der Apotheken Umschau

Wenn es ums Erbe geht, brechen selbst in harmonischen Familien nicht selten lang schwelende Konflikte hervor. „Streit ums Geld ist immer auch ein Streit um Liebe und Gerechtigkeit“, sagt Psychoanalytikerin Dr. Sybille Kiesewetter. Das gilt manchmal selbst dann, wenn alle Erben tatsächlich gleich viel erhalten.

„Kinder haben häufig das Bedürfnis, mehr zu bekommen als ihre Geschwister“, so die Erfahrung der Erbmediatorin aus Berlin. Viele haben nämlich den Eindruck, dass sie weniger erhalten oder mehr geleistet haben als die anderen Geschwister, selbst wenn das objektiv nicht stimmt. Dann hegt der Bruder einen unterschwelligen Groll, weil der Schwester ein Studium im Ausland finanziert wurde, obwohl er selbst eine entsprechende Summe für den Hausbau bekommen hat.

Es geht um Emotionen

„Das hat auch biologische Gründe“, erläutert Kiesewetter, „Geschwister konkurrieren auch als Erwachsene immer noch um die Zuwendung ihrer Eltern.“ Streit entsteht häufig auch, wenn die Erben nicht das erhalten, was ihnen besonders wichtig ist.

Oft wünschen sich die Kinder andere Dinge, als die Eltern vermuten. Dann will der Sohn das ihm zugedachte Eigenheim verkaufen, während die Tochter gerne dort einziehen würde. „Wer Streit um den Nachlass vermeiden will, sollte vorher mit den Erben über ihre Wünsche sprechen“, rät Kiesewetter. Oft findet sich dabei eine Lösung, die alle akzeptieren können. Idealerweise wird diese Verteilung anschließend in einem Testament fixiert.

Allerdings: Solche Gespräche fallen oft sehr schwer, viele befürchten unangenehme Auseinandersetzungen. „Wir sind es oft nicht gewohnt, wirklich miteinander zu sprechen und einander zuzuhören“, erläutert die Expertin. So mancher mag sich auch einfach nicht mit dem Thema Tod und Sterben beschäftigen. Doch wenn die letzten Dinge überhaupt nicht oder nicht im Sinne der Erben geregelt sind, kann das leicht schlimme Folgen haben.

Trost Trösten Verlust Angehöriger Trauer

Wie man trauernde Freunde und Bekannte unterstützen kann

Wenn der Sohn, eine gute Freundin oder die Nachbarin einen geliebten Menschen verloren haben, ist die Unsicherheit oft groß: Soll ich sie oder ihn auf den Verlust ansprechen? Zehn Tipps, wie Sie trauernde Verwandte, Freunde und Bekannte am besten unterstützen. zum Artikel

Manche ziehen vor Gericht

Erbstreitigkeiten führen oft dazu, dass die Hinterbliebenen nicht wirklich Abschied nehmen können und noch lange mit der Situation hadern. Nicht selten reden die Familienmitglieder dann jahrelang kein Wort mehr miteinander, streiten vor Gericht, und die Verstorbenen bleiben in schlechter Erinnerung – also ganz das Gegenteil von dem, was sich jeder wünscht.

Wer sich aber einen Ruck gibt und die Dinge im Kreis seiner Lieben offen bespricht, erlebt oft ein Gefühl großer Erleichterung und innerer Ruhe. „Die Beziehungen innerhalb der gesamten Familie werden meist viel friedvoller, weil die seit vielen Jahren unausgesprochenen Dinge endlich geklärt sind“, so Psychoanalytikerin Kiesewetter.

Selbst wenn Hinterbliebene bereits zerstritten sind, helfen klärende Gespräche häufig. Alte Verletzungen können endlich ausgesprochen werden und manchmal sogar heilen. So lässt sich in vielen Fällen verhindern, dass die Familie endgültig zerbricht.

Neutraler Dritter am Tisch

Erfahrungsgemäß funktioniert das viel besser, wenn ein neutraler Dritter mit am Tisch sitzt, beispielsweise ein professioneller Mediator. Oft zeigt sich erst in solchen Aussprachen, wie unterschiedlich jedes Familienmitglied dieselbe Situation erlebt hat, beispielsweise wenn der damals schwer verliebte Bruder es gar nicht wahrgenommen hat, wie schwer es seine kleine Schwester in der Schule hatte. Dann fallen oft Sätze wie „Das hast du wirklich nicht gewusst?“ oder „Das musst du doch gemerkt haben!“.

Einen Mediator finden Sie zum Beispiel unter www.bmev.de oder www.bafm-mediation.de. Auch viele Anwälte haben eine solche Ausbildung und bieten Mediationen an

„Bei Mediationen zu Erbstreitigkeiten finden erfahrungsgemäß etwa 80 Prozent der Klienten eine praktikable Lösung“, weiß Dr. Sybille Kiesewetter aus vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen. Meist reichen weniger als zehn Sitzungen. Das spart viel Zeit und Geld für das sonst unvermeidbare, langwierige und kostspielige Gerichtverfahren.

Familienfrieden sichern

Viel wichtiger ist es, dass die Familie wieder zusammenfindet. Kann man sich trotz aller Bemühungen nicht einigen, kann man hinterher immer noch vor Gericht gehen. Einen Versuch ist es also auf jeden Fall wert!

Was ist ein Vermächtnis?

Sollen Personen etwas bekommen, die keine Erben mit allen Rechten und Pflichten werden sollen, geht das über ein Vermächtnis. Zum Beispiel: „Als Vermächtnis erhält meine Freundin Roswitha Müller das rote Fotoalbum.“

Wie verteile ich mein Vermögen?

Jeder kann seinen Besitz so verteilen, wie er mag – abgesehen vom Pflichtteil. Am einfachsten ist es, das Vermögen prozentual aufzuteilen, etwa: „Meine Frau bekommt 70 Prozent meines Vermögens, mein Sohn 30 Prozent.“ Um Streit zu vermeiden, sollte man zudem die Wertgegenstände verteilen, etwa so: „Meine Tochter erhält den Schmuck, mein Sohn das Auto.“ Der Wert dieser Gegenstände wird bei der Gesamtabrechnung berücksichtigt.

Was ist der Pflichtteil?

Ehepartner, Kinder und (Ur-)Enkel sowie Eltern kann man per Testament nicht vollständig enterben. Sie müssen mindestens den Pflichtteil bekommen. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Berechtigte kriegt aber immer nur Geld, keine bestimmten Gegenstände, etwa den Familienschmuck.

Enterbte Geschwister und alle anderen Verwandten haben keinen Pflichtteilsanspruch. Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner wechselseitig zu Alleinerben ein. Die Kinder erben dann erst nach dem Tod beider Eltern. Die Kinder können aber trotzdem sofort ihren Pflichtteil fordern!

Ohne Testament: Wer bekommt wie viel?

  • Verheiratet, Kinder: Ehepartner 50% und alle Kinder zusammen 50%
  • Verwitwet/Single, Kinder: Alle Kinder zusammen 100%
  • Verheiratet, keine Kinder: Ehepartner 75%, Mutter 12,5% und Vater 12,5%
  • Verwitwet/Single, keine Kinder: Mutter 50% und Vater 50%

Brauche ich ein Testament?

Wenn die gesetzliche Erbfolge passt, muss man nichts tun. Wer die Dinge anders regeln möchte, braucht unbedingt ein Testament. Mündliche Äußerungen, E-Mails oder kurze Notizen reichen nicht.

Unverheiratete Paare sollten wissen, dass der Lebenspartner ohne Testament auch nach jahrzehntelanger Beziehung keinerlei Erbanspruch hat, nicht einmal auf wertlose Erinnerungsstücke. Auch bei einem großen Vermögen, wenn eine Firma vererbt werden soll oder bei einer zerstrittenen Familie ist ein Testament wichtig.

Wo ist mein letzter Wille sicher?

Manche Testamente werden nicht gefunden oder verschwinden. Wer sichergehen will, lässt das Dokument im offiziellen Testamentsregister (www.testamentsregister.de) registrieren. Das kostet einmalig 75 Euro.

Gut zu wissen: Auch leicht demenziell erkrankte Menschen können ein Testament machen, solange sie „testierfähig“ sind, also verstehen, was sie tun. Damit es später keine Zweifel an der Gültigkeit gibt, ist es ratsam, zum Notar zu gehen.

Was erbe ich steuerfrei?

Die engsten Familienmitglieder haben hohe Freibeträge und müssen nur bei einem großen Vermögen Steuern zahlen. Steuerfrei sind:

  • Ehepartner: 500 000 € plus selbst genutztes Eigenheim plus weitere sachliche Freibeträge, z. B. Hausrat bis 41 000 Euro
  • Kinder; Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400 000 €
  • Enkel, deren Eltern noch leben: 200 000 €
  • Eltern: 100 000 €
  • Geschwister, unverheiratete Lebenspartner, Freunde, sonstige Personen: 20 000 €

Darf ich in der Wohnung bleiben?

Lebte der Verstorbene mit jemandem zusammen, tritt diese Person in den Mietvertrag ein und kann die Wohnung behalten. Lebte der Verstorbene allein, geht der Mietvertrag auf alle Erben gemeinsam über. Dann haben die Erben und der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Die Wohnung muss anschließend innerhalb von drei Monaten ausgeräumt werden.

Woher weiß ich, dass ich erbe?

Man erbt automatisch mit dem Tod des Erblassers, wird aber nicht vom Amt informiert. Zudem erbt man nicht nur das Vermögen, sondern auch alle Schulden. Auch die meisten Verträge laufen auf den Namen des Erben weiter und müssen ggf. gekündigt werden.

Kann ich das Erbe verweigern?

Wenn man beim Amtsgericht „Nachlassverwaltung“ beantragt, klärt das Gericht unklare Vermögensverhältnisse. Die Kosten werden aus dem Nachlass finanziert. Wer das Erbe verweigern möchte, kann es innerhalb von sechs Wochen, nachdem man vom Tod erfahren hat, ausschlagen.

Vertrag

Vorsorgevollmacht: Das müssen Sie wissen

Krankheit, Alter, Unfall: Vieles kann dazu führen, dass Menschen keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Mit einer Vorsorgevollmacht setzen Sie einen Stellvertreter für sich ein. zum Artikel

Testamentseröffnung

Kein Streit ums Erbe

Umfrage: Unter Geschwistern sind Auseinandersetzungen um die Hinterlassenschaft von Angehörigen eher selten Anlass für Differenzen zum Artikel