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Ein neues Gesetz zwingt die Apotheken, in den nächsten zwei Jahren auf einen Teil ihres Honorars zu verzichten. Das Geld soll laut Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen zugutekommen. Was nicht bedacht wurde: Die neue Regelung könnte den Apotheken schaden, das bekannte Apothekensterben weiter vorantreiben – und die flächendeckende Versorgung gefährden.

Zur Info: Wie viel Apotheken an rezeptpflichtigen Arzneimitteln verdienen, ist gesetzlich festgelegt. Davon abgezogen wird pro Rezept ein sogenannter Kassenabschlag: Das ist ein Rabatt, den Apotheken den Krankenkassen auf rezeptpflichtige Arzneimittel einräumen müssen. Dieser steigt nun von 1,77 auf 2 Euro pro Medikament, zunächst für zwei Jahre.

Bisher keine staatlichen Zuschüsse zu Energiepreisen geplant

Welche Konsequenzen das für die Apotheken haben wird, zeigen Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). 2020 hat eine Durchschnittsapotheke 85000 Euro vor Steuern aus der Versorgung gesetzlich Versicherter verdient; 2021 waren es 79000 Euro. Mit den beschlossenen Kürzungen sinkt der Betrag erneut um mehr als acht Prozent auf 72500 Euro. In Zeiten von Inflation und steigenden Energiepreisen ist das doppelt unfair. Für Apotheken sind bisher keine staatlichen Zuschüsse zu den Energiekosten geplant wie für Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Allerdings gibt es auch in Apotheken Stromfresser: Kühlschränke, Klimaanlagen, Medikamentenroboter und Automatiktüren. Einfach den Stecker ziehen, um Kosten zu sparen: kaum möglich. Was bleibt, ist weniger Honorar und steigende Energiekosten von vielen Tausend Euro.

Seit Jahren Nachwuchs- und Personalmangel

Durch die finanziellen Einbußen verschärft sich auch ein Problem, mit dem viele Apotheken seit Jahren kämpfen: der Nachwuchs- und Personalmangel. Tendenz steigend. Grund: lange Öffnungszeiten, Notdienste und unattraktive Gehälter. Der Nachwuchs wandert ab in die Industrie oder in den öffentlichen Dienst. Das Personal muss außerdem immer mehr Zeit für organisatorische Hintergrundaufgaben aufwenden. Zum Beispiel beschaffen Apotheken Arzneimittel, die von Lieferengpässen betroffen sind. Die Konsequenzen für Patientinnen und Patienten: weniger Zeit für wichtige Kundengespräche und Beratung.

Apotheken-Notdienst vor allem in ländlichen Gegenden gefährdet

Auch der Notdienst ist in Gefahr. Das Verwaltungsgericht München befand 2018 eine Strecke von 15 Kilometern als zumutbar. 2021 fand der ADAC heraus: Über 20 Prozent der Anfahrtswege sind länger als 20 Kilometer. Da stellt sich die Frage: Wie sollen Apotheken das Angebot aufrechterhalten, ohne Personal und mit steigenden Kosten? Mögliche Folgen: eine weitere Einschränkung des Angebots, besonders in ländlichen Gegenden.

Fest steht: Die Apotheken brauchen finanzielle Unterstützung, keine Kürzungen. Eine Rückkehr zum Kassenabschlag von 1,77 Euro nach zwei Jahren ist das Minimum. Ziel muss sein, die flächendeckende Versorgung durch Apotheken zu erhalten. Das geht nur, wenn sie nicht schließen müssen.