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Manchmal geht es gar nicht so sehr darum, welche Entscheidung man getroffen hat – sondern dass man überhaupt entschieden hat. Das gilt auch für die Organ­spende.

Darum ist Organspende so wichtig

Jeden Menschen – gleich welchen Alters – kann der Hirntod treffen. Davon spricht man, wenn die Gehirnfunktionen ausfallen, etwa aufgrund eines schweren Unfalls. Bei aller Tragik ist es für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte wichtig zu wissen, wie jemand sich zu Lebzeiten zur Organspende geäußert hat. Mit einem neuen Gesetz, das am 1. März in Kraft getreten ist, soll das nun noch leichter möglich sein.

Der Name ist dabei Programm. So sieht das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ unter anderem vor, dass ein Online-Register eingerichtet wird. Dort kann jeder selbst eintragen, was mit seinen Orga­nen bei einem Hirntod geschehen soll. Damit liegt die Hürde für die Entscheidung pro oder contra noch niedriger. Insbeson­dere für die Angehörigen ist das eine gute Nachricht.

Denn wenn kein Wille hinterlegt ist, müssen sie im Sinne des mutmaßlichen Willens der oder des Verstorbenen entscheiden, ob die Organe Wartenden zur Verfügung stehen. „Diese Situation ist nicht leicht. Ich muss oft lange und intensive Gespräche führen, damit wir gemeinsam erarbeiten, was wohl der Wille des Verstorbenen war. Und das in einer Phase, in der eigentlich die Trauerarbeit beginnt“, sagt Anne-Bärbel Blaes-Eise, die seit mehr als 20 Jahren Organspenden für die Deutsche Stiftung Organtransplantation ­koordiniert.

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Organspende: eine riesige Entlastung

Entsprechend entlastet jeder Mensch, der zu Lebzeiten seine Entscheidung trifft, ­seine Angehörigen. Mit einem Eintrag ins neue Register kann man sicher sein, dass der eigene Wille berücksichtigt wird. Und zwar ganz gleich, ob man eine Organspende ablehnt oder befürwortet. Denn im Fall des Hirntods – und nur dann – können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte den hinterlegten Willen abfragen.

Damit dies sichergestellt werden kann, wird die Einrichtung des Registers aber noch ein paar Monate dauern, so das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Laut BfArM müssen bei jedem der rund 1300 Krankenhäuser, in denen Ärztin­nen und Ärzte Organe entnehmen dürfen, die Voraussetzungen geschaffen werden.

Eine weitere Neuerung, die das Gesetz mit sich bringt, könnte allerdings recht bald umgesetzt werden: Die Beratungsmöglichkeiten zu einer möglichen Organspende ­sollen intensiviert werden. So sollen Mit­arbeitende von Behörden jedem Bürger künftig Informationsmaterialien aushändigen – insbesondere in den Ämtern, die für die Ausstellung des Personalausweises zuständig sind.

Interesse für Organspende ist hoch

Auch in Erste-Hilfe-Kursen für Führerschein-Anwärter soll die Organ­spende zukünftig thematisiert werden. Und Hausärztinnen und Hausärzte sollen vergütet werden, wenn sie ihre Patientinnen und Patienten zum Thema beraten. Manchen Menschen scheint das bisher zu fehlen.

„Über 40 Prozent der Bürgerinnen und Bürger interessieren sich für Informa­tionen zur Organspende, diese Zahl aus unserer aktuellen Repräsentativbefragung ist unverändert hoch“, sagt Dr. Daniela Watzke, Referentin Organ- und Gewebespende bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Eine der häufigeren Fragen sei noch immer, wie man seine Entscheidung für oder gegen eine Organspende sicher festhalten könne. Damit schafft das neue Gesetz Vorteile für An­gehörige. Und für alle, die sich digital registrieren.

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Quellen: