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Wenn bei Ihnen das Telefon klingelt und der Anrufer Ihnen Nahrungsergänzungsmittel verkaufen will, sollten Sie aufpassen, dass Ihnen kein Abo untergejubelt wird. Davor warnt aktuell die Verbraucherzentrale.

Laut den Verbraucherschützerinnen und -schützern rufen Firmen wie Bonafair bzw. die Mönchshofer AG bevorzugt ältere Menschen an und möchten Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, welche gegen Gelenkschmerzen oder Einschränkungen der Gedächtnisleistung helfen sollen. Die Anrufer behaupten, dass sie die Nahrungsergänzungsmittel am Telefon günstiger verkaufen würden als in der Apotheke selbst.

Rechnung im dreistelligen Bereich

Wer sich auf das Angebot einlässt, erhält laut der Verbraucherzentrale eine kostenlose Probepackung. Gleichzeitig sollen die Betroffenen ein Abonnement abgeschlossen haben – es sei denn, sie widersprechen umgehend. Wer das nicht tut, muss mit Kosten in dreistelliger Höhe rechnen und erhält nach einigen Monaten eine weitere Lieferung.

Ob Nahrungsergänzungsmittel generell nötig sind, kommt auf die Situation und die Gesundheit an. Mehr zum Thema und warum zu viele Vitamine auch schädlich sein können, lesen Sie hier beziehungsweise hier. Grundsätzlich sollten Sie Nahrungsergänzungsmittel immer bei serösen Händlern kaufen, die individuell beraten können - zum Beispiel in der Apotheke vor Ort.

Was Sie bei ungewollten Anrufen tun sollten

Im Regelfall haben die Anrufer gar kein Recht, Sie anzurufen. Denn Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Am besten ist es also, in solchen Fällen einfach aufzulegen. Wenn Sie ein Angebot annehmen wollen, rät die Verbraucherzentrale, sich bei Verkaufstelefonaten über Punkte wie Kosten, Lieferzeiträume, Laufzeit und Kündigungsfristen ausdrücklich zu einigen. Ansonsten können Sie dem Vertragsabschluss auch widersprechen. Bei sogenannten Fernabsatzgeschäften wie im aktuellen Fall gilt grundsätzlich ein Widerspruchsrecht innerhalb von 14 Tagen. Das greift zum Beispiel auch in vielen Fällen bei Dingen, die Sie online bestellt haben.

Betroffenen, die Abrechnungen von der Mönchshofer AG oder Bonafair erhalten haben, bietet die Verbraucherzentrale einen entsprechenden Musterbrief. Klicken Sie hier, um zum Musterbrief zu gelangen. Auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie zudem weitere Musterbriefe für andere Situationen.

Vorsicht vor diesen bekannten Betrugsmaschen Krimineller

Kriminelle nutzen verschieden Maschen, um an Geld oder Daten ihrer Opfer zu kommen. Immer wieder warnt die Polizei zum Beispiel vor Textnachrichten, bei denen sich Betrüger als Kinder ihrer Opfer ausgeben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Daneben sind bekannte Maschen, dass Kriminelle sich als Polizisten oder als Handwerker ausgeben. So gelangen Sie in die Wohnung und an das Geld ihrer Opfer.


Quellen: