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Ist ein Trennungsjahr notwendig?

In aller Regel ja. Den Antrag auf Scheidung stellt man erst, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Damit das Gericht das Trennungsjahr anerkennt, ist es am einfachsten, wenn die Noch-Ehepartner in dieser Zeit getrennt wohnen. Prinzipiell ist es auch möglich, das Jahr unter einem Dach zu verbringen. Dann muss man die Trennung nachweisen. Es darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft mehr bestehen. Das bedeutet: getrennte Betten, getrennte Konten, getrennte Haushaltsführung.

Wie läuft eine Scheidung im Detail ab?

Den Antrag bei Gericht muss ein Anwalt oder eine Anwältin stellen. Im Normalfall dauert ein Verfahren etwa sechs Monate. Die meiste Zeit beansprucht der Versorgungsausgleich. Sind die Berechnungen durchgeführt, setzt das Gericht den Scheidungstermin an, zu dem beide Parteien erscheinen. Sie werden zum Getrenntleben angehört und gefragt, ob sie geschieden werden wollen. Lautet die Antwort Ja, ergeht der Scheidungsbeschluss. Die Kosten des Verfahrens berechnen sich nach Einkommen und Vermögen der Ehegatten. Übrigens: Auch wenn einer der Scheidung nicht zustimmt, kann sie vollzogen werden, wenn das Gericht vom Scheitern der Ehe überzeugt ist.

Was passiert mit meiner Rente?

Während sie verheiratet waren, haben beide Eheleute Rentenansprüche erworben. Diese werden im Rahmen einer Scheidung fair zwischen beiden aufgeteilt. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Alle gesetzlichen Rentenprodukte werden miteinbezogen, aber auch Betriebsrenten und bestimmte private Rentenverträge. Hat ein Ehepaar andere Vereinbarungen getroffen, entfällt der Versorgungsausgleich.

Wann besteht Anspruch auf Unterhalt?

Diese Frage kann auch noch im höheren Alter relevant sein. Etwa wenn einer der beiden Ex-Ehepartner das Rentenalter noch nicht erreicht hat, wegen einer Erkrankung aber berufsunfähig ist. Ob, wie lange und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von vielen Dingen ab. Hierzu am besten anwaltlich beraten lassen. Wichtig: Ansprüche schnell geltend machen – sie können verfallen.

Vermögen und Eigentum: Jeder kriegt die Hälfte?

So einfach ist es nicht. Ohne Ehevertrag gilt: Die Vermögen der Eheleute bleiben nach der Eheschließung getrennt. Bei einer Scheidung wird aber ermittelt, wer von beiden während der Ehe jeweils wie viel Vermögen dazugewonnen hat. Die Differenz zwischen diesen Beträgen wird berechnet und durch zwei geteilt, sodass am Ende jeder den gleichen Zugewinn erhält. Besitzen beide darüber hinaus noch gemeinsames Eigentum, etwa eine Immobilie, wird es noch komplizierter. Professionelle Unterstützung lohnt sich in jedem Fall.

Muss ich mich neu versichern?

Trennung und Scheidung können sich auf Versicherungen unterschiedlich auswirken. So kann eine neue Privathaftpflicht schon während des Trennungsjahres nötig ­werden, wenn man aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Wer über seinen Ehegatten krankenversichert ist, bleibt das meist auch während des Trennungsjahres. Doch spätestens, wenn die Scheidung rechtskräftig wird, muss man eigene Beiträge zahlen. Informieren Sie sich bei Ihren Versicherern und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen ausreichenden Schutz.

Fachliche Beratung: Rechtsanwältin Eva Becker, Fachanwältin für Familien­recht und Vorsitzende des Ausschusses für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, Berlin.

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Quellen: