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Laute Schreie. Es poltert, dann ein Schlag. Wimmern setzt ein. Nur ein heftiger Streit? Oder kam es nebenan gerade zu Gewalt? Sollte ich rübergehen? Die Polizei rufen? Geht mich das überhaupt etwas an? Wir klären die wichtigsten Fragen zu häuslicher Gewalt und sagen, was Sie tun können, wenn Sie selbst betroffen oder Zeuge geworden sind.

Wie häufig ist häusliche Gewalt?

So gut wie jeden Tag versucht in Deutschland ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten. An jedem dritten Tag gelingt dies auch. 2024 wurden mindestens 265.942 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt. In rund 80 Prozent der Fälle handelt es sich um Frauen. Was vorausgeht, bevor es so weit kommt, taucht seltener in der Kriminalstatistik auf. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben durch ihren aktuellen oder früheren Partner genötigt, bedroht, vergewaltigt oder gestalkt. Und das über alle Gesellschaftsschichten hinweg.

Hilfe für Opfer

„Wo die Nerven blank liegen, steigt die Gefahr der Eskalation“, sagt Ursula Schele vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Dabei gilt: „Leichtere Schläge, das Werfen mit Gegenständen oder Schubsen gehen von beiden Geschlechtern aus“, sagt Professor Jens Luedtke, der an der Universität Augsburg zu Gewalt in Partnerschaft und Erziehung forscht. „Bei körperlicher Gewalt sind die Täter zu etwa 85 Prozent Männer. Je schwerer die Verletzung des Opfers, desto eher ist der Täter ein Mann“, erklärt Luedtke.

Immer mehr Betroffene von häuslicher Gewalt

Das Thema ist drängender denn je, denn die Zahl der Betroffenen befindet sich auf einem Höchstniveau. Wie schon in den Vorjahren war im Jahr 2024 mehr als die Hälfte der Opfer häuslicher Gewalt von Partnerschaftsgewalt betroffen. 35,7 Prozent der Straftaten waren Gewalt durch Familienangehörige oder andere nahestehende Personen. Obwohl die Zahl der polizeilich registrierten Opfer innerhalb der letzten fünf Jahre um insgesamt 17,8 Prozent gestiegen ist, bleibt die Anzeigequote weiterhin sehr niedrig – meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent. Das zeigen die Ergebnisse der Dunkelfeld-Opferbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“.

Häufigste Femizidform: Tötung der Partnerin

Bei 108 der 133 Femizide (81 Prozent) handelt es sich um Tötungen in heterosexuellen Paarbeziehungen. Zu diesem Ergebnis kam die Studie „Femizide in Deutschland“ unter der Leitung von Prof. Dr. Jörg Kinzigan an der Universität Tübingen. Angeschaut wurden Tötungen von Frauen in fünf Bundesländern, die im Jahr 2017 in die Polizeiliche Kriminalstatistik eingegangen sind. In 72 Prozent der Fälle lag eine tatsächliche oder befürchtete Trennung oder mutmaßliche Untreue der Frau zugrunde. „Es ging daher meist um Besitzdenken oder Eifersucht der Täter“, sagte Prof. Dr. Tillmann Bartsch vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, einer der Studienleiter.

Die Opfer solcher Partnerinnenfemizide im Zusammenhang mit Trennung oder Eifersucht waren im Durchschnitt 40 Jahre alt, die Täter 45. Die Taten zogen sich durch alle sozialen Schichten; unter den Tätern fanden sich etwa ein Unternehmensberater und ein Erzieher. Häufig war die Situation der Paare jedoch durch geringes Bildungsniveau und ökonomische Belastungen geprägt.

Auffällig hoch war zudem der Anteil psychischer Probleme: 49 Prozent der Täter zeigten deutliche Hinweise auf eine psychische Erkrankung, 44 Prozent auf ein Suchtproblem. 40 Prozent standen während der Tat unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leiten daraus ab, dass mehr Plätze in Frauenhäusern geschaffen werden müssen, die Versorgung psychisch erkrankter Menschen auszubauen und Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichte stärker für die Dynamik geschlechtsbezogener Gewalt zu sensibilisieren.

Was kann man als Zeugin oder Zeuge von häuslicher Gewalt tun?

Oft sind die Zeugen häuslicher Gewalt verunsichert: Was tun, wenn eine Situation nebenan zu eskalieren scheint? „Keine Reaktion mag wie Gleichgültigkeit aussehen, ist aber oft nur Hilflosigkeit“, sagt Zara Jakob Pfeiffer von der Gleichstellungsstelle für Frauen der Stadt München. Viele hätten Angst, sich selbst in Gefahr zu bringen – oder alles noch schlimmer zu machen.

Manche wollten auch nicht die Nachbarn beschuldigen. Doch wer Gewalt vermutet, sollte tätig werden. Da Gewaltopfer ohnehin unter Fremdbestimmung und Grenzüberschreitungen leiden, sollte man dabei laut Pfeiffer nicht übergriffig werden: „Sprechen Sie die Person darauf an, ob und welche Hilfe sie braucht. Seien Sie nicht beleidigt, wenn sie zunächst ablehnt.“ Etwa aus Scham, dem Gefühl der Mitschuld oder Angst vor einer Trennung. Später könne das Angebot eine wichtige Hilfe bedeuten.

„Zuhören und freundliche Worte helfen Betroffenen oft mehr, als den mutmaßlichen Täter selbst zur Rede zu stellen“, sagt Pfeiffer. Für Betroffene wiederum sei es wichtig, Verletzungen vom Arzt bescheinigen zu lassen und dies für eine eventuelle spätere Anzeige gut aufzubewahren.

Wann sollte ich die Polizei rufen?

Wird man Zeuge einer Gewalt, ist der Fall klar: umgehend die Polizei, bei Bedarf auch den Rettungsdienst rufen. Es gibt auch die Möglichkeit, die zuständigen Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu erreichen, ohne sprechen oder hören zu müssen – etwa wenn Menschen eine Sprach- oder Hörbehinderung haben oder sich auf Deutsch nicht sicher genug fühlen, um sich am Telefon verständlich auszudrücken. Das ermöglicht die nora-App. Sie arbeitet mit Symbolen, klaren Texten und einer intuitiven Nutzerführung.

Digitale Angebote gegen häusliche Gewalt

Im Rahmen des Projektes „ReGeIT – Recht und Gewalt an der Schnittstelle IT“ entwickelte Prof. Dr. Simone Emmert an der Technischen Hochschule Nürnberg einen Chatbot. Ziel des digitalen Angebots ist es, einen niedrigschwelligen Zugang zu Wissen zu schaffen, das im Akutfall oft schwer auffindbar ist. Der Chatbot erklärt Schritt für Schritt, wie eine vertrauliche Spurensicherung abläuft, welche Stellen sie anbieten und welche Rechte Betroffene dabei haben – ohne dass sofort eine Strafanzeige gestellt werden muss. Der Chatbot existiert bereits in der Rohfassung. Zukünftig könnte er beispielsweise über interessierte Kommunen, Krankenhäuser oder Frauenhäuser online zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Chatbot, der bereits in seiner Testphase online zur Verfügung steht, ist AinoAid™. Er ist ein KI-gestützter Assistent, der sowohl Menschen mit Fragen zu häuslicher bzw. partnerschaftlicher Gewalt als auch Fachkräfte unterstützen kann.