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Frau Schaaf, In Deutschland gibt es 380 Frauenhäuser. Sie leiten eines davon. Welches Schicksal hat Sie in diesem Jahr besonders bewegt?

Im Frühsommer haben wir eine Frau mit arabischem Hintergrund und ihre drei Kinder aufgenommen, die vor ihrem gewalttätigen Ehemann geflohen waren. Es ist es uns gelungen, Kita und Schule für die Kinder zu organisieren. Durch einen dummen Zufall bekam der Ehemann heraus, wo sich seine Familie aufhielt. In einer Nacht- und Nebelaktion mussten wir die Frau und ihre Kinder in ein anderes Frauenhaus bringen. Das sind Situationen, in denen das Risiko für alle Beteiligten enorm steigt. Hin und wieder tötet ein Mann seine Frau, nachdem er sie aufgespürt hat. In unserem Fall ging die Sache gut aus: Die Frau und ihre Kinder sind jetzt in einer Schutzwohnung in einem anderen Bundesland untergebracht.

Kerstin Schaaf leitet das Frauenhaus in Weimar.

Kerstin Schaaf leitet das Frauenhaus in Weimar.

Nicht alle Frauen, die Gewalt erleben, haben das Glück, in einem Frauenhaus unterzukommen (siehe Kasten unten: Istanbul-Konvention). Warum hat das Hilfesystem so große Mängel?

Frauenhäuser sind in Deutschland eine freiwillige Leistung, das ist das Grundübel. Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass irgendeine Institution ein Frauenhaus zu finanzieren hat. Die staatliche Finanzierung der Frauenhäuser, die überwiegend von Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, der Diakonie, dem DRK und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband unterhalten werden, gleicht einem Flickenteppich: überall anders, immer zu wenig und mit Kämpfen verbunden, die Kosten von der jeweiligen Kommune zu erstreiten. Wir haben in Deutschland und auch hier in Weimar die absurde Situation, dass ein Viertel der Frauen ihren Frauenhaus-Aufenthalt ganz oder teilweise selbst zahlen muss. Je nach Einrichtung macht das zwischen 20 und 80 Euro pro Tag aus.

Hilfe für Betroffene

Sie sind von Gewalt betroffen oder suchen Beratung für andere?

Hilfe finden Sie beim bundesweiten Hilfetelefon unter 08000 116 016 oder https://www.hilfetelefon.de und bei Anlaufstellen in Ihrer Region (https://www.frauenhauskoordinierung.de/hilfe-bei-gewalt/frauenhaus-und-fachberatungsstellensuche/).

In Ihrem Bundesland Thüringen gibt es 12 Frauenhäuser, gleichzeitig aber viele Regionen, in denen Frauen keine Hilfe erhalten. Wie ist die Lage in Weimar?

Mit insgesamt 13 Plätzen für Frauen und Kinder sind wir verhältnismäßig gut aufgestellt. Außer dem Frauenhaus betreiben meine beiden Kolleginnen und ich unter dem Dach des Frauenkommunikationszentrums Weimar einen 24-Stunden-Notruf und eine Gewalt-Beratungsstelle. Das Zentrum bietet zudem Kultur- und Bildungsveranstaltungen an, über die Betroffene leicht den Weg zu uns finden, das ist gut. Häufig sprechen uns Frauen nach einem Workshop oder einer Veranstaltung an: „Ich habe ein Problem, mein Mann schlägt mich.“

Was haben Frauen erlebt, die sich an sie wenden?

Alle nur vorstellbaren Facetten häuslicher Gewalt. Blaue Augen und Schläge sind nur ein kleiner Teil davon. Meist geht es dem Partner darum, Macht auszuüben: Er überwacht die sozialen Kontakte seiner Partnerin, was sie anzieht, wofür sie ihr Geld ausgibt. Frauen werden isoliert und gedemütigt. Das geht meist über sehr lange Zeit. Oft sind sie emotional dann nicht mehr selbstbewusst und stark genug, sich dieser Situation zu entziehen. Auch wirtschaftliche Abhängigkeiten spielen eine Rolle. Es gibt die Angst „dem Vater die Kinder wegzunehmen“. Wenn eine Frau nach jahrelangem Martyrium um Aufnahme im Frauenhaus bittet, bedeutet das also etwas: Sie benötigt wirklich Hilfe.

Hilfe, die Sie nicht immer geben können…

Auch das Weimarer Frauenhaus hat zu wenig Plätze, der Bedarf geht oft weit über die 13 Plätze hinaus, die wir zur Verfügung haben. Wir müssen sehr viele Frauen abweisen – auch, weil wir in Weimar eine besondere Situation haben: Denn wir dürfen grundsätzlich nur Frauen aus Weimar aufnehmen. Für ortsfremde Frauen müssen wir Rücksprache mit der Amtsleitung der Stadtverwaltung halten, letztlich ist das deren Entscheidung. Ausnahme: Frauen, die über das Bundeskriminalamt oder die Polizei zu uns kommen.

Stehen Frauenhäuser nicht grundsätzlich allen Frauen offen?

Das ist im Grunde der Anspruch, die Realität sieht anders aus. Einige Frauenhäuser unterliegen ähnlichen Zwängen wie wir in Weimar, das ist ein problematischer Trend im ganzen Bundesgebiet. Schutzsuchende, die auf ein Frauenhaus außerhalb der eigenen Stadt oder des eigenen Landkreises angewiesen sind, werden zunehmend mit einer Aufnahmebeschränkung konfrontiert. Wenn es aber im Heimatort keine freien Kapazitäten gibt und andere Häuser nicht aufnehmen dürfen, haben die Frauen und ihre Kinder kaum Chancen, schnell eine sichere Bleibe zu finden.

„Hier können Sie nicht unterkommen“ – Was bedeutet dieser Satz für die Frauen?

Er ist niederschmetternd! Frauen, die zurückgewiesen werden, sind gezwungen, in provisorischen Notunterkünften oder bei Freunden und Verwandten unterzukommen, werden obdachlos – oder müssen zu ihrem Täter zurückzukehren. Machen wir uns nichts vor: Eine Frau, die im Frauenhaus abgewiesen wird, kann am nächsten Tag tot sein.

Viele Frauenhäuser sind weder personell noch baulich in der Lage, Frauen mit Behinderung aufzunehmen, obwohl jede fünfte Schutzsuchende eine barrierearme Umgebung benötigt. Auch auf Kinder und Jugendliche sind viele Häuser nicht ausgelegt. Dabei wohnen dort mehr Minderjährige als Frauen.

So ist es leider auch in Weimar. Es gibt zwar die Möglichkeit, mit Bundesmitteln das Haus barrierefrei umzubauen – aber für die Konzeption und Umsetzung fehlen personelle Ressourcen, ebenso wie für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Meine Kolleginnen und ich unterhalten das Frauenhaus, sind abwechselnd in 24-Stunden-Notrufbereitschaft und beraten Frauen, die Gewalt erleben. Wir schätzen ihr Risiko ein, helfen bei der Existenzsicherung, klären rechtliche, gesundheitliche und allgemeine Fragen, unterstützen bei der Erziehung, vermitteln bei Bedarf spezifische Hilfe und Wohnraum, begleiten zum Jobcenter und zum Jugendamt, sitzen in Gremien, machen Öffentlichkeitsarbeit – und es kommt auch vor, dass im Büro ein Kind auf meinem Schoß sitzt, damit die Mama einen Anwaltstermin wahrnehmen kann. Manchmal frage ich mich, wie wir das alles schaffen! Das geht nur mit viel Idealismus und Improvisationstalent.

Was muss hier auf politischer Ebene passieren?

Mein Hauptwunsch ist, die Umsetzung der Istanbul-Konvention voranzubringen: dass Frauen und Kinder, die Gewalt erleben, niedrigschwellig, schnell und unbürokratisch Zuflucht und Unterstützung im Frauenhaus finden. Dafür brauchen wir einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie eine bundesweit einheitliche, ausreichende und sichere Finanzierung. Frauenhäuser muss es überall in Deutschland geben. Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema. In Thüringen etwa gibt es kein einziges behindertengerechtes Frauenhaus.

Ein zweiter großer Wunsch geht an die Familiengerichte: Gewalttätige Väter erhalten in Deutschland häufig ein Sorge- oder Besuchsrecht, ohne dass differenziert geprüft wird, ob die Sicherheit der Frauen oder Kinder gewährleistet ist. Schutzanordnungen für Opfer werden häufig nicht gewährt. Ist der Täter ein aktueller oder ehemaliger Partner, beurteilen Gerichte sexuelle Gewalt eher milder. Das alles hat der Europarat kürzlich kritisiert. Alle Entscheiderinnen und Entscheider, die mit Gewalt an Frauen zu tun haben, müssen umfassend fortgebildet werden, damit sie die Dynamiken häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt erkennen und verstehen. Es darf weder Glücksfall noch eine Frage des Wohnortes sein, ob Frauen und Kinder, die Gewalt erleben, hierzulande Schutz und Hilfe erhalten!

Istanbul-Konvention: Ein Vertrag zur Gewaltabwehr

Die Istanbul-Konvention des Europarates von 2011[1] ist das internationale Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Beteiligte Länder verpflichten sich etwa, Frauen und Mädchen durch strafrechtliche Verfolgung der Gewalttäter besser zu schützen. Als Gewalt gilt dabei nicht nur physische Gewalt, sondern auch geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder wirtschaftliche Ausbeutung. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht. Kontrolliert wird sie durch die Experten- und Expertinnengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO), die Berichte und Informationen aller Beteiligten auswertet und dem Vertragsstaat Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention gibt.

Deutschland erfüllt zahlreiche Anforderungen nicht

In Deutschland gibt es laut GREVIO gravierende Defizite beim Schutz von Frauen vor Gewalt[2]. Ob gewaltbetroffene Frauen eine Zuflucht finden, ist Glückssache und vom Wohnort abhängig. Bundesweit fehlen 14000 Frauenhausplätze, hat der Verein Frauenhauskoordinierung errechnet[3]. Rund 90 Kreise haben gar kein Frauenhaus. In Ballungszentren müssen Frauen meist lange auf die Aufnahme ins Frauenhaus oder auf einen Beratungstermin warten. Alle Bundesländer verfehlen laut GREVIO die Empfehlung der Istanbul Konvention, einen Familienplatz pro 10000 Einwohnern bereitzustellen. Zahlreiche Gruppen gewaltbetroffener Frauen haben überhaupt keinen Zugang zu passender Unterstützung: Frauen, die außerhalb ihres Wohnortes Schutz suchen – mittlerweile 60 Prozent –, sehen sich mit enormen bürokratischen Hürden bei der Kostenerstattung oder sogar mit Aufnahmeverboten konfrontiert. Abgewiesen werden häufig auch Frauen mit Behinderung, Mütter älterer Söhne oder vieler Kinder, aber auch Asylbewerberinnen und Mädchen unter 18 Jahren. Für sie gibt es kaum geeignete Frauenhäuser. Eine weitere Hürde: Gewaltopfer müssen ihren Aufenthalt oft ganz oder teilweise selbst zahlen – nur wenige sind dazu in der Lage.


Quellen:

  • [1] Bundesfamilienministerium: Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention). Online: https://www.bmfsfj.de/... (Abgerufen am 23.11.2022)
  • [2] GREVIO: Baseline Evaluation Report Germany. https://rm.coe.int/... (Abgerufen am 23.11.2022)
  • [3] Frauenhauskoordinierung e.V.: Zentrale Ergebnisse der bundesweiten Frauenhausstatistik Deutschland 2021. https://www.frauenhauskoordinierung.de/... (Abgerufen am 23.11.2022)