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Ganz klar, Kinder brauchen keinen gut ­gefüllten Kosmetikschrank. Weniger ist oft mehr, wenn es um ihre zarte Haut geht. „Wichtiger ist, auf hochwertige Pflegeprodukte zu achten“, betont Fran­ziska Utzinger, Apothekerin aus Neu-Ulm. Viele Eltern greifen daher zu Naturkosmetik, schließlich gilt sie als besonders sanft und hautschonend. Wenn es nur so einfach wäre … Tatsächlich sei das Angebot vielfältig und qualitativ sehr unterschiedlich, weiß Utzinger. Denn die Bezeichnung „Naturkosmetik“ wird nicht einheitlich definiert. Auch „bio“ ist in der Kosmetikbranche kein geschützter Begriff und wird manchmal für Sub­s­tanzen verwendet, die zwar aus der Natur, aber nicht immer aus kontrolliert biologischem Anbau stammen.

Zertifizierte Qualität

Für Naturkosmetika gelten die gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Standards wie für konventionelle Produkte. Dennoch gehen sie vielfach über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Hersteller können sich die besondere Qualität ihrer ­Produkte dann zertifizieren lassen. „Kosmetiksiegel helfen Eltern bei der Auswahl guter Naturkosmetik“, erklärt die Apothekerin.

Die gängigsten Zertifizierungen sind COSMOS und NATRUE. Das Siegel auf der Verpackung dokumentiert, dass das Produkt strenge Kriterien erfüllt: Zertifizierte Naturkosmetik zeichnet sich etwa dadurch aus, dass sie überwiegend aus Natur­stoffen besteht. Grundsubstanzen sind pflanzliche Öle und Fette wie zum Beispiel Mandelöl oder Shea­butter. Auch kommen unterschied­liche Pflanzenauszüge und -extrakte, zum Beispiel aus der Ringelblume (Calendula), und mineralische Stoffe wie beispielsweise Zink hinzu. Sofern die Produkte nicht als vegan gekennzeichnet sind, können auch Substanzen tierischer Herkunft, wie etwa Bienenwachs, enthalten sein. Nur wenige ausgewählte chemisch-synthe­tische Inhaltsstoffe sind erlaubt.

Außerdem verzichtet zertifizierte Naturkosmetik vorsorglich auf Stoffe, die zwar gesetzlich nicht verboten, aber umstritten sind. Dazu zählen ­etwa synthetische Duftstoffe, die als Allergieauslöser bekannt sind, sowie erdölbasierte Rohstoffe, die mög­licherweise krebserregende Verunreinigungen enthalten könnten. Auch Paraffine, Silikone und Poly­ethy­len­glykole (PEG) sowie gentechnisch veränderte Organismen dürfen nicht verwendet werden. Eine strengere Variante der Naturkosmetik ist zertifizierte Biokosmetik, deren Inhaltsstoffe zu mindestens 95 Prozent aus bio­logischer Landwirtschaft stammen müssen.

„Naturkosmetik ist allerdings nicht grundsätzlich besser verträglich als konventionelle Kosmetik“, erklärt Apothekerin Franziska Utzinger. Denn nicht nur chemisch-synthe­tische Substanzen, auch natürliche Stoffe wie etwa Teebaumöl, Ringelblume, Bienenharz oder natürliche Duftstoffe können in Einzelfällen Hautreizungen und allergische Reaktionen hervorrufen. Die Verträglichkeit sei individuell sehr verschieden, so Utzinger. Treten Rötungen oder ein Ausschlag an der Kinderhaut auf, sollten Eltern dies ärztlich abklären lassen und bei Unverträglichkeiten und Aller­gien die ursächlichen Inhaltsstoffe meiden.

Auf Kinderhaut abgestimmt

Ob Naturkosmetik oder konventionelle Kosmetik: „Eltern sollten Pflege­produkte wählen, die speziell für die Bedürfnisse von Kinderhaut ent­wickelt wurden“, rät Apothekerin Franziska Utzinger. Besonders wichtig sind altersgerechte Produkte für Babys, deren Hautbarriere noch nicht ausgereift ist.

Schaumbad, Dusch­gel oder Shampoo von Mama und Papa sind tabu, betont die Expertin. Sie können die Haut des Babys strapazieren und austrocknen. Auch Cremes und Körperlotionen, die für Erwachsene gut verträglich sind, können Babyhaut irritieren. Insbesondere bei Problemen wie trockener Haut, Ekzemen oder entzündlichen Rötungen im Windelbereich gilt: bitte nicht wahllos experimentieren. Und auf gar keinen Fall die Kortisoncreme aus eigenem Vorrat ausprobieren. „Lassen Sie sich besser in der Kinderarztpraxis oder in der Apotheke beraten“, rät Franziska Utzinger.

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Quellen:

  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Kennzeichnung von Kosmetik. Online: https://www.bvl.bund.de/... (Abgerufen am 25.05.2023)
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Werbeversprechen - Wirkaussagen zu kosmetischen Produkten. Online: https://www.bvl.bund.de/... (Abgerufen am 25.05.2023)
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Prüfung und Überwachung von Kosmetik. Online: https://www.bvl.bund.de/... (Abgerufen am 25.05.2023)
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rechtliche Rahmenbedingungen für Kosmetika. Online: https://www.bvl.bund.de/... (Abgerufen am 25.05.2023)
  • Verbraucherzentrale: Was ist Naturkosmetik?. Online: https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abgerufen am 25.05.2023)
  • Verbraucherzentrale: Was bedeuten die Kosmetiksiegel?. Online: https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abgerufen am 25.05.2023)
  • Bundesinstitut für Risikobewertung: Fragen und Antworten zur Risikobewertung von kosmetischen Mitteln. Online: https://www.bfr.bund.de/... (Abgerufen am 25.05.2023)
  • Bundesinstitut für Risikobewertung: Hochraffinierte Mineralöle in Kosmetika: Gesundheitliche Risiken sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Online: https://www.bfr.bund.de/... (Abgerufen am 25.05.2023)