E-Rezept: Das soll sich ab Juli ändern

Das E-Rezept soll für Versicherte Vieles erleichtern.
© Getty Images/Digital Vision/Tom Werner
Was ist das E-Rezept?
E-Rezept steht für „Elektronisches Rezept“ – also das Papierrezept in digitaler Form. In dem Rezept sind die Daten zum verschriebenen Medikament gespeichert. Es kann in der Apotheke eingelöst werden wie das bisherige Papierrezept. Mehr Informationen zum E-Rezept finden Sie hier.
Kann ich das E-Rezept bereits nutzen?
Theoretisch ja. Alle Apotheken in Deutschland sollten seit dem 1. September 2022 bereit sein, E-Rezepte einzulösen. Auch niedergelassene Arztpraxen sollten in der Lage sein, E-Rezepte auszustellen – müssen sie aber nicht. Ab 2024 soll das E-Rezept verpflichtend werden.
Wie kann ich das E-Rezept einlösen?
Als Versicherter erhalten Sie statt des bisherigen rosa Zettels das E-Rezept:
Entweder ist das ein Papierausdruck mit mehreren 2D-Codes. Das sind Muster, die QR-Codes ähneln. Darauf sind die verschriebenen Daten gespeichert. Den Papierausdruck können Sie wie gewohnt in der Apotheke vorzeigen. Oder Sie rufen Ihr E-Rezept per App ab. Dafür brauchen Sie die „E-Rezept“-App der Gematik sowie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN. NFC steht für „near field communication“ – eine Art der Datenübertragung wie beim bargeldlosen Zahlen. Die App gibt es für Android und iOS. Ob Sie eine NFC-fähige eGK haben, erkennen Sie an dem Strahlensymbol im oberen Bereich der Karte. Eine aktuelle Karte und PIN können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Nachdem Sie sich bei der E-Rezept-App angemeldet haben, können Sie Ihre verschriebenen Rezepte darüber verwalten. Sie können zum Beispiel prüfen, ob die Apotheke Ihrer Wahl Ihr Medikament auf Vorrat hat, oder Medikamente bestellen und per Botendienst liefern lassen, falls die Apotheke diesen Service anbietet.
In Zukunft sollen Versicherte E-Rezepte über die App Ihrer Krankenkasse verwalten können. Das steht im Referentenentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Entwurf liegt der Apotheken Umschau vor.
Was ändert sich ab dem 1. Juli?
Ab dem 1. Juli sollen Versicherte mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte das E-Rezept in der Apotheke einlösen können. Dafür brauchen Sie keine PIN. Allerdings soll es einige Zeit dauern, bis alle Apotheken für diese Methode bereit sind. Das Gesundheitsministerium berichtet, dass bis Ende Juli 80 Prozent aller Apotheken diesen Einlöseweg umsetzen werden können.
Wichtig zu wissen: Die Rezepte werden nicht auf der eGK gespeichert. Die Karte dient dazu, Sie in der Apotheke zu verifizieren. Wenn Sie Ihre eGK verlieren sollten, gilt das nicht für Ihre verschriebenen Rezepte. Allerdings sollten Sie den Verlust Ihrer Karte sofort Ihrer Krankenkasse melden. Ansonsten können Dritte mit Ihrer Karte auf Ihre Rezepte zugreifen.
Brauche ich für das E-Rezept ein Smartphone?
Nein. Ab dem 1. Juli sollen Sie auch per elektronischer Gesundheitskarte Ihre verschriebenen Medikamente in Apotheken abholen können. Zudem können Sie Ihr Rezept weiterhin auf Papier erhalten. Statt des bisherigen rosa Zettels bekommen Sie einen Ausdruck mit 2D-Codes.
Was sind die Gründe für das E-Rezept?
Das E-Rezept soll vor allem für Versicherte Vorteile bringen: So sollen Sie Folgerezepte digital erhalten können und nicht extra eine Praxis aufsuchen müssen. Auch sollen Sie mithilfe der App einfach Apotheken in Ihrer Nähe finden und Medikamente bestellen und liefern lassen können. Für Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker soll es ebenfalls Vorteile geben: unter anderem weniger Zettelwirtschaft und leichtere Dokumentation. Auch Wechselwirkungen zwischen Medikamenten sollen mithilfe eines E-Medikationsplans leichter erkannt werden.
Das E-Rezept wird schon seit Jahren getestet und vorbereitet. Mehr zur Entwicklung des E-Rezepts lesen Sie hier.
Welche Kritik gibt es am E-Rezept?
Kritik gibt es unter anderem von der Ärzteschaft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte sich kritisch zur verpflichtenden „bundesweiten Einführung mit der Brechstange“ zum 1. Januar 2024. So bezeichnen KBV-Vorstandsmitglieder den Start als zu früh. Sie warnen unter anderem davor, dass das System der Belastung von Millionen Rezepten am Tag auf einmal nicht standhalten könnte. Stattdessen sollte der bisherige stufenweise Rollout in einzelnen Regionen fortgeführt werden.
Kann ich als Privatversicherter auch das E-Rezept nutzen?
Das E-Rezept für Privatversicherte soll in Zukunft folgen.
Quellen:
- BMG: Fragen und Antworten zum Elektronischen Rezept (E-Rezept) . https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abgerufen am 28.06.2023)
- gematik: E-Rezept - Der schnelle Weg zum richtigen Medikament. https://www.gematik.de/... (Abgerufen am 28.06.2023)
- KBV: eRezept: KBV stimmt mit „Nein“ gegen bundesweite Einführung mit der Brechstange. https://www.kbv.de/... (Abgerufen am 28.06.2023)