Hautkrebs-Screening – kurz erklärt

  • 2008 wurde ein deutschlandweites, standardisiertes Hautkrebs-Früherkennungsprogramm ins Leben gerufen: das Hautkrebs-Screening.
  • Es richtet sich an alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahre.
  • Die Früherkennungsuntersuchung ist freiwillig und kostenlos. Sie kann alle zwei Jahre, also in jedem zweiten Kalenderjahr, in Anspruch genommen werden.
  • Hauptziel ist, verschiedene Formen und Vorstufen von Hautkrebs möglichst früh zu entdecken. Dann sind sie meist noch besser behandelbar und häufiger heilbar.
  • Das Screening soll auch zur Hautkrebs-Vorsorge aufklären.
  • Die Untersuchung kann Vor- und Nachteile haben. Dass durch das Screening-Programm weniger Menschen an Hautkrebs sterben, ist bislang nicht sicher belegt.

Wichtig: Unabhängig davon, ob man am Hautkrebs-Screening teilnimmt, empfiehlt es sich grundsätzlich, auf einen geeigneten Sonnenschutz zu achten und seine Haut selbst regelmäßig auf Veränderungen zu überprüfen. Wer Auffälligkeiten entdeckt, sollte sie immer zeitnah ärztlich abklären lassen. Solche anlassbezogenen Untersuchungen werden üblicherweise von der Krankenkasse übernommen. Sie sind nicht gleichbedeutend mit dem Hautkrebs-Screening.

Um welche Hautveränderungen geht es beim Screening?

Die Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings (manchmal auch Hautscreening genannt) soll gezielt Vorstufen und Frühstadien von drei wichtigen Hautkrebserkrankungen erfassen:

  • malignes Melanom
  • Basalzellkrebs
  • spinozelluläres Karzinom

Das maligne Melanom heißt auch "schwarzer Hautkrebs". Der Tumor kann aggressiv verlaufen und früh Absiedlungen, sogenannte Metastasen, bilden. Das maligne Melanom verursacht deshalb die meisten Todesfälle durch Hautkrebs.

Basalzellkrebs und spinozelluläres Karzinom heißen auch "weißer Hautkrebs". Sie treten vor allem bei älteren Menschen auf, sind sehr viel weniger aggressiv und bilden nur selten Metastasen.

Manchmal kann Hautkrebs so ähnlich aussehen wie ein Muttermal (auch Leberfleck genannt) oder er entsteht aus einem bereits vorhandenen Muttermal.

Genaueres über Anzeichen, Arten und die Therapie von Hautkrebs erfahren Sie hier:
https://www.apotheken-umschau.de/Hautkrebs

Wer kann am Hautkrebs-Screening teilnehmen?

  • Teilnehmen können alle gesetzlich Versicherten ab dem Alter von 35 Jahren, also ab dem 35. Geburtstag.
  • Die Früherkennungsuntersuchung kann ab diesem Alter alle zwei Jahre, also in jedem zweiten Kalenderjahr, in Anspruch genommen werden.

In Einzelfällen können Früherkennungsuntersuchungen schon in jüngerem Alter oder in kürzeren Abständen angebracht sein. Lassen Sie sich dazu am besten in ihrer Arztpraxis beraten.

Zahlreiche Krankenkassen haben Sonderverträge mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) abgeschlossen. Im Rahmen dieser Sonderverträge können die daran teilnehmenden Hautärzte auch Versicherten, die noch nicht 35 Jahre alt sind, ein kostenloses Hautkrebsscreening anbieten.

Wer privat versichert ist, kann sich nach Angeboten seiner Versicherung erkundigen.

Welche Ärzte nehmen Hautkrebs-Screenings vor?

Folgende Ärzte können das Hautkrebs-Screening anbieten – vorausgesetzt sie haben an einer speziellen Fortbildung teilgenommen und von der Kassenärztlichen Vereinigung eine entsprechende Genehmigung erhalten:

  • Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologen)
  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Internisten
  • praktische Ärzte

Wer sich für das kostenlose Hautkrebs-Screening interessiert, sollte sich bei seinem Hausarzt oder Hautarzt gezielt danach erkundigen. Denn teilweise bieten Ärzte auch Untersuchungen an, die Patienten selbst zahlen müssen.

Wird beim Hautkrebs-Screening ein auffälliger Befund festgestellt, überweisen Allgemeinmediziner, praktische Ärzte und Internisten zur genauen Abklärung üblicherweise weiter an den Hautarzt (Dermatologen).

Vorbereitung für die Hautuntersuchung

Das können Sie vorbereitend tun, um die Untersuchung zu erleichtern:

  • Nagellack von Finger- und Zehennägeln entfernen
  • Ohrringe und Piercings entfernen
  • kein Make-up tragen
  • praktische Frisur wählen, die eine Untersuchung der Kopfhaut ermöglicht

Wie läuft das Hautkrebs-Screening ab?

Zuerst wird die Krankengeschichte des Patienten erhoben. Dazu gehören Informationen zum gesundheitlichen Zustand und zu Vorerkrankungen. Außerdem werden mögliche Risikofaktoren für Hautkrebs ermittelt.

Nach dem Vorgespräch folgt die körperliche Untersuchung. Damit sich der Arzt oder die Ärztin den ganzen Körper ansehen kann, muss der Patient die Kleidung ablegen. Es werden alle Körperregionen untersucht, inklusive Kopfhaut und Hautfalten. Denn Hautkrebs, besonders das maligne Melanom, kann überall an der Haut auftreten, nicht nur an Stellen, die der Sonne ausgesetzt sind. Für die Untersuchung benötigt der Arzt oder die Ärztin eine gute Beleuchtung des Sprechzimmers und ein geschultes Auge.

Zusätzlich erhält der Patient Tipps für den richtigen Umgang mit der Sonne, also zur Hautkrebs-Vorsorge.

Die Untersuchung ist Teil eines groß angelegten Programms und wird von den Ärzten nach festgelegten und überprüfbaren Qualitätsstandards durchgeführt. Sie wenden nicht nur eine standardisierte Untersuchungsmethode an, sondern dokumentieren auch ihre Ergebnisse systematisch.

Was passiert bei einem verdächtigen Befund?

Werden auffällige Hautveränderungen gefunden, kann die Entnahme einer Gewebeprobe nötig sein, um die Diagnose zu klären. Das erfolgt in der Regel beim Hautarzt (Dermatologen). Dass eine Hautstelle verdächtig ist, muss aber noch nicht bedeuten, dass es sich um Krebs handelt. Oft stellt sich bei der feingeweblichen Untersuchung der Hautprobe heraus, dass die Veränderung doch nicht bösartig war.

Welche Nachteile und Risiken gibt es?

  • Ob durch das Hautkrebs-Screening tatsächlich weniger Menschen an Hautkrebs sterben, konnte bislang noch nicht eindeutig belegt werden. Hier besteht noch Forschungsbedarf.
  • Es kommt vor, dass krebsverdächtige Hautstellen entfernt werden. Die anschließende Gewebeuntersuchung ergibt dann aber, dass es sich gar nicht um Krebs handelte. Bei den Betroffenen entstehen dadurch unter Umständen zunächst Sorgen und Ängste, die unnötig waren. Zudem kann auf der Haut eine kleine Narbe zurückbleiben.
  • Es ist denkbar, dass eine Hautkrebserkrankung entdeckt und behandelt wird, die dem Betroffenen zu Lebzeiten niemals Probleme bereitet hätte. Mediziner nennen das Überdiagnose beziehungsweise Übertherapie.
  • Es kann trotz aller Sorgfalt vorkommen, dass Hautkrebs bei einer Screening-Untersuchung nicht erkannt wird.
  • Das Screening schützt nicht automatisch vor Hautkrebs. Es bildet nur den aktuellen Stand ab. Rasch wachsende Tumoren können zum Beispiel auch zwischen zwei Screening-Untersuchungen entstehen.
  • Kritiker des Screenings befürchten, dass Menschen womöglich selbst weniger auf Hautveränderungen achten und sie rechtzeitig abklären lassen, und dass sie ihre Haut womöglich auch weniger sorgfältig vor der Sonne schützen - weil sie sich aufgrund des Screenings in falscher Sicherheit wiegen.

Was zahlt die Kasse?

Seit 2008 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen das Hautkrebs-Screening. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Früherkennungsuntersuchung. Gesetzlich Versicherte können sie ab 35 Jahren alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Zahlreiche Krankenkassen haben Sonderverträge mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) abgeschlossen. Im Rahmen dieser Sonderverträge können die daran teilnehmenden Hautärzte auch Versicherten, die noch nicht 35 Jahre alt sind, ein kostenloses Hautkrebsscreening anbieten.

Unabhängig davon übernimmt die gesetzliche Krankenkasse natürlich in der Regel die Kosten, wenn Sie eine auffällige Hautstelle ärztlich untersuchen lassen möchten, wenn es also einen konkreten Untersuchungsanlass gibt. Das ist jederzeit möglich. Dabei handelt es sich aber nicht um das Hautkrebs-Screening.

Welche IGe-Leistungen werden oft angeboten?

Die Kassen bezahlen üblicherweise nur das normale Screening, manche Kassen zahlen es bereits freiwillig vor dem 35. Geburtstag. Weitere Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung über das Screening hinaus, die viele Dermatologen anbieten, werden meist nicht übernommen.

Solche Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht zum  Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, werden  als "Individuelle Gesundheitsleistungen", kurz IGeL, bezeichnet. Sie  müssen ausdrücklich vom Patienten gewünscht werden, was der Arzt  schriftlich per Vertrag zu dokumentieren hat. Diese IGeL-Leistungen  bezahlt der Patient dann selbst.

Dazu gehören die Hautkrebs-Screening-Untersuchung mit  Auflichtmikroskopie (also die Untersuchung mit einem Dermatoskop) sowie  die computer-fotografische auflichtmikroskopische Dokumentation von  Pigmentmalen.

Des Weiteren werden auch die Entfernung von gutartigen, kosmetisch  störenden Muttermalen, und die Entfernung von altersbedingten  Unregelmäßigkeiten der Haut wie Alterswarzen, Altersflecken und altersbedingten Blutschwämmchen in der Regel nicht übernommen.

Dr. Angela Unholzer

Dr. Angela Unholzer

Beratende Expertin

Dr. med. Angela Unholzer ist Hautfachärztin mit den Zusatzbezeichnungen Allergologie und Dermatohistologie. Ihre Facharztweiterbildung absolvierte sie an der Dermatologischen Universitätsklinik der Ludwig-Maximilians-Universität in München sowie an der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Klinikum Augsburg. An der letztgenannten Klinik leitete sie von 2006 bis 2012 als Funktionsoberärztin die Lichtabteilung, die dermatologische Tagesklinik und die allgemeindermatologische Ambulanz. Anschließend war sie in einer Praxis in der Nähe von Augsburg tätig. Seit 2014 ist sie in einer eigenen Praxis in Donauwörth niedergelassen.

Quellen:

- Moll I: Duale Reihe Dermatologie, 8. Auflage, Stuttgart Thieme Verlag 2016

- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Juni 2009, zuletzt geändert am 19. Juli 2018. Online: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1811/KFE-RL_2018-07-19_iK-2019-04-18.pdf (Abgerufen 09/2019)

- Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 1.1, 2014

- Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Melanoms, Version 3.1, 2018

- Patienten-Information.de: Hautkrebsprävention. Online: https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/frueherkennung/hautkrebspraevention (Stand Juli 2016)

- Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO). Online: http://ado-homepage.de/ (Abgerufen am 08/2019)

- Homepage der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention zur Vorsorge von Hautkrebs. Online: www.hautkrebs-screening.de (Abgerufen 08/2019)

Wichtiger Hinweis:

Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann eine ärztliche Beratung nicht ersetzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuellen Fragen beantworten.